Der Deutsche Frauenrat
Der Deutsche Frauenrat ist die Vereinigung von über 50 bundesweit aktiven Frauenverbänden und -organisationen. Zu unseren Mitgliedern zählen konfessionelle Verbände und Berufsverbände, die Frauengruppen der Parteien, der Gewerkschaften und des Deutschen Olympischen Sportbundes, außerdem überkonfessionell und überparteilich arbeitende Organisationen mit vielfältigen sozialen und politischen Aufgaben. Insgesamt hat der Deutsche Frauenrat mehr als zehn Millionen Mitglieder.
Der Deutsche Frauenrat hat sich in seiner über 60-jährigen Geschichte zur wichtigsten Lobby von Frauen in diesem Land entwickelt: zu einem ernst zu nehmenden und ernst genommenen gesellschaftspolitischen Faktor. Er hat wesentlich dazu beigetragen, Frauen- und Gleichstellungspolitik auf die politische Agenda zu setzen – und dort auch zu halten.
Seine Stärke bezieht der Deutsche Frauenrat aus der Vielfalt seiner Mitgliedsverbände. In seinen Reihen, die immer noch wachsen, bildet sich das ganze Spektrum des demokratischen, frauenpolitischen Interesses und Engagements ab. Hier treffen unterschiedlichste Kompetenzen und Anliegen aufeinander. Als Dachverband trägt der Deutsche Frauenrat wesentlich dazu bei, eine gemeinsame Positionen und konkrete Forderungen zu entwickeln.
Unser gemeinnütziger Verein wird vorwiegend aus öffentlichen Geldern, d.h. aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (
BMFSFJ) finanziert. Wir sind als Nichtregierungsorganisation (NRO) anerkannt, haben besonderen Beraterstatus beim Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen und sind Mitglied der Europäischen Frauenlobby.
Unser Ziel
Geschlechtergerechtigkeit, das heißt Chancengleichheit und gleichwertige Anerkennung von Frauen und Männern in Beruf und Familie, in Gesellschaft, Politik, Wirtschaft und Kultur und ist ein zentrales Anliegen von Demokratie. In Artikel 3 unseres Grundgesetzes wird sie garantiert. Darüber hinaus müssen alle politischen Vorhaben dem Prinzip des Gender Mainstreaming verpflichtet sein. Das heißt, in allen Phasen der Planung, Durchführung und Auswertung müssen die unterschiedlichen Lebensbedingungen von Frauen und Männern und die Auswirkungen auf beide Geschlechter berücksichtigt werden. So steht es im Amsterdamer Vertrag der Europäischen Union und in deren neuen Verfassungsvertrag. Der Deutsche Frauenrat - Lobby der Frauen - setzt alles daran, dass aus formalem Recht und politischer Willensbekundung gesellschaftliche Realität wird.
Unsere Organisationsweise
Oberstes Organ des Deutschen Frauenrates ist die Mitgliederversammlung. Einmal im Jahr treffen sich die Delegierten der Mitgliedsverbände, um politische Perspektiven, Arbeitsschwerpunkte und Maßnahmen zu diskutieren und Forderungen zu beschließen. Diese Beschlüsse sind die Grundlage für die Arbeit des neunköpfigen Vorstands. Er wird alle zwei Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt und ist ehrenamtlich tätig.
Ihm zur Seite steht die Geschäftsstelle in Berlin.
Unsere Leitsätze
Der Deutsche Frauenrat wurde anknüpfend an die Erfahrungen des Bundes Deutscher Frauenvereine und mit Unterstützung der Frauenabteilung der amerikanischen Militärregierung in den 50er Jahren gegründet. Er wollte und sollte mit seinen Aktivitäten zur Demokratisierung der noch jungen Bundesrepublik beitragen und die Interessen und Positionen von Frauen in die politischen und gesellschaftlichen Diskussionen einbringen. Verbindende Grundlage ist dabei die in Artikel 3 GG formulierte Gleichstellung der Geschlechter.
Diese Gleichstellung ist bis heute nicht erreicht; deshalb bedarf es weiterhin der Arbeit von Frauenverbänden und -organisationen und ihrer Zusammenschlüsse. Es ist aber auch - trotz der im Rahmen des Gender Mainstreaming bekundeten Bereitschaft, die unterschiedliche Auswirkung politischer Maßnahmen auf Frauen und Männer zu konstatieren und zu berücksichtigen - eine eigene frauenpolitische Struktur in der verfassten Politik in Bund, Ländern und Kommunen, in Parlamenten, Ministerien und Verwaltungen erforderlich. Die Demokratie in der Bundesrepublik wird so lange »unfertig« sein, wie die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern nicht erreicht ist.
Der Deutsche Frauenrat will hierzu Beiträge auf der Grundlage der Leitsätze leisten, die von der Mitgliederversammlung des Deutschen Frauenrates im November 2005 beschlossen wurden:
Leitsätze zum organisatorischen Selbstverständnis des Deutschen Frauenrates (pdf, 125 KB)
Unsere Satzung
Satzung des Deutschen Frauenrates in der Fassung vom 9.11.2008 (PDF, 39 KB)



