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Die Emanzipation des Weibes ist das Recht des Kindes.

(Hedwig Dohm, Publizistin und Frauenrechtlerin, 1903)

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Aktivitäten

Als politische Lobby richtet sich unser Hauptinteresse auf Bundesregierung und Bundestag.

In Briefen, in Stellungnahmen und bei Anhörungen bringen wir unsere Positionen ein. Wir pflegen den Kontakt mit MinisterInnen und deren MitarbeiterInnen und stehen in ständigem Austausch mit Bundestagsabgeordneten.

Mit Hilfe unserer Verbandszeitschrift FrauenRat und anderen Medien machen wir unsere Anliegen öffentlich. Wir organisieren oder beteiligen uns an Kampagnen, sind in einer Reihe von Kommissionen und Zusammenschlüssen der Zivilgesellschaft vertreten und stehen mit zahlreichen Verbänden, Netzwerken und Initiativen in Verbindung.

Verbandsintern pflegen wir die Kommunikation mit und zwischen unseren Mitgliedsverbänden.

Unsere wichtigsten Forderungen

Wirtschaft und Arbeitsmarkt:
Die eigenständige Existenzsicherung für Frauen ist oberstes Gebot, darum fordern wir u.a.:

    • Gleiche Bezahlung für gleichwertige Arbeit
    • Keine Ausweitung des Niedriglohnsektors
    • Aktive Arbeitsförderungsmaßnahmen auch für Arbeitslose, die keine Leistungen beziehen
    • Bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer durch bedarfsgerechte/flächendeckende und qualifizierte Kinderbetreuungseinrichtungen
    • Ein Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft

      Soziale Sicherung:
      Frauen verdienen im Schnitt weniger, sind häufiger auf Sozialhilfe angewiesen und leben länger. Um weiblicher Armut vorzubeugen, fordern wir u.a.:

        • existenzsichernde Renten
        • geschlechtergerechte (Unisex-)Tarife auch bei der privaten Altersvorsorge, Lebens- und Krankenversicherung

          Steuerrecht:
          Rollenbilder wie die des männlichen Ernährers und der dazu verdienenden Ehefrau oder lohnlosen Hausfrau sind nicht mehr zeitgemäß. Sie dürfen daher im Steuerrecht nicht festgeschrieben werden. Wir fordern daher:

            • Individualbesteuerung statt Ehegatten-Splitting
            • wirksame steuerliche Entlastung bzw. Förderung für alle Personen mit Unterhaltsverpflichtungen

              Gesundheit:
              Medizinische Forschung und Praxis orientieren sich bislang weitgehend am Mann. Durch diese Vernachlässigung werden Frauen häufig medizinisch fehlversorgt. Wir fordern daher:

                • eine an Frauen orientierte Gesundheitsforschung
                • geschlechtergerechte Besetzung aller gesundheitspolitisch relevanten Gremien
                • ein Selbstbestimmungsrecht besonders im reproduktiven Bereich

                Lobbyarbeit von Frauen für Frauen – ein Rückblick

                von Inge von Bönninghausen

                In der »Lobia« des Römischen Senats soll es gewesen sein, wo Bürger den direkten Kontakt zu den Herrschenden suchten, um ihnen ihre Anliegen vorzutragen. Heute sind Lobbyist/innen unterschiedlichster Provenienz aus dem so genannten vorparlamentarischen Raum kaum mehr wegzudenken. Allerdings würden die Wandelhallen des Reichstages aus den Nähten platzen, wollten die Vertreter/innen aller 2001 offiziell beim Bundestag registrierten Verbände gleichzeitig dort auftreten. Mit der Registratur ist das Recht verbunden, am Gesetzgebungsverfahren teilzunehmen. Das klingt allerdings einfacher als es ist, denn die Bundestagsausschüsse laden durchaus nicht jeden Verband zu Anhörungen über einen Gesetzentwurf ein, der dessen Interessen tangiert. Lobbyarbeit fängt also schon damit an, als Lobby wahr- und ernst genommen zu werden.

                Es überrascht, dass der Deutsche Frauenrat sich erst 1994 mit einer Satzungsänderung den Zusatztitel »Lobby der Frauen« gegeben hat, verpflichtete er sich doch schon zehn Jahre früher dazu, »durch eigene Maßnahmen und Unterstützung der Maßnahmen seiner Mitgliederverbände auf Gesetzgebung, Regierung und gesellschaftliche Gruppen in Bund und Ländern sowie auf internationaler Ebene einzuwirken«.

                In ihrer Dissertation analysiert Angela Icken die Namensänderung als Reaktion auf die Aufgabenverlagerung im Deutschen Frauenrat: An die Stelle des ursprünglichen Hauptanliegens, sowohl die Verbände über die Parlaments- und Regierungsarbeit zu informieren als sich auch untereinander über Verbandsaktivitäten auszutauschen, sei im Laufe der Jahre die Interessenvertretung gerückt. Im Grunde genommen war es nach vielen Jahren der Erfahrung, um jeden noch so bescheidenen Fortschritt kämpfen zu müssen, und in der Vorbereitung der 4. Weltfrauenkonferenz für den Deutsche Frauenrat einfach an der Zeit, selbstbewusst als Interessenvertretung »der Frauen« aufzutreten. Wie hatte er seine Aufgaben früher definiert?

                Vom Forum für Rechtsexpertinnen zur Frauenorganisation

                Nach Diktatur und Krieg hatte das Recht einen ganz besonders hohen Stellenwert. Frauen organisierten sich wieder oder neu, gerade weil sie am Aufbau des demokratischen Rechtsstaates teilnehmen wollten. Das Grundgesetz forderte ihre Aktivität geradezu heraus. GG Art. 177 bestimmte, dass bis 1953 alle bestehenden Gesetze an das Gleichberechtigungsgebot angepasst werden müssten, andernfalls würden sie ungültig. Parlament und Regierung ließen sich dennoch bis 1957 Zeit.

                Insbesondere die Reform des Ehe- und Familienrechts - im schon 1900 von der ersten Frauenbewegung heftig bekämpften BGB - beschäftigte die Frauenorganisationen. Mit unterschiedlichen Schwerpunkten bemühten sie sich in ihren Stellungnahmen um eine vor allem juristisch stichhaltige Argumentation. So glaubten sie am ehesten überzeugen und außerdem ihre Befähigung zur politischen Mitwirkung zeigen zu können. »Diese Gesetzesorientierung spiegelt sich in den ,Informationen für die Frau' wider, die bis in die Siebzigerjahre - zugespitzt formuliert - ein Forum von (und für) Rechtsexpertinnen waren“, schrieben Irene Stoehr und Rita Pawlowski in dem Band "Die unfertige Demokratie - 50 Jahre Informationen für die Frau". Dieses "Juristinnenmonopol" hätte wiederum die Priorität der Gesetzgebung im Politikverständnis der Frauenorganisationen fortgeschrieben.


                Der Zusammenschluss »Informationsdienst für Frauenfragen« entwickelte keine eigenen Positionen, denn seine Aufgabe war es, möglichst neutral die Öffentlichkeit zu informieren und sich um die staatsbürgerliche Bildung der Frauen zu kümmern. Dies tat er vor allem durch die Veröffentlichung von Stellungnahmen in seiner Zeitschrift »Informationen für die Frau«.

                Lobbyarbeit im Sinne eines kontinuierlichen Austausches von Informationen und Argumenten mit politischen Entscheider/innen wurde erst möglich, als der Deutsche Frauenrat 1984 den Zwang zu einstimmigen Beschlüssen aufgab und den Handlungsspielraum des Vorstands erweiterte.

                Erfolge in den 80er und 90er Jahren

                Die sozialen Bewegungen zeigten mit ganz neuen Aktionsformen, dass Politik nicht nur aus Gesetzen besteht. Den lauten Frauen auf der Straße, die in kurzen, zugespitzten Slogans ihre Forderungen skandierten statt in ausgefeilten Stellungnahmen, brachten die »Etablierten« wenig Sympathie entgegen. Zum Thema Gewalt gegen Frauen gab es aber bald die ersten Kontakte. Mitte der 80er-Jahre »bewegten« sich Frauen in feministischen Projekten, traditionellen Vereinen, Parteien und Gewerkschaften und bewirkten einen Bewusstseinswandel, der sich in neuen Institutionen (Frauenministerien, Gleichstellungsbeauftragte, Frauenforschung) und Maßnahmen (Quotierung, Förderpläne) konkretisierte. Frauenpolitik wurde ein, wenn auch von manchen nur knurrend akzeptiertes, eigenständiges Aufgabenfeld.

                Die Lobby der Frauen fand jetzt Ansprechpartnerinnen in Parteien, Parlamenten und Regierungen. Das muss nicht heißen, dass ihre Forderungen leichter durchzusetzen sind, aber es sind in diesen Jahren Fortschritte gemacht worden, an denen die Lobby argumentativ und mit Außendruck beteiligt war. So zum Beispiel die Anerkennung von Erziehungszeiten in der Rente, der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz, die Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe und das Gewaltschutzgesetz.

                Nach 1990 wurden in den neuen Bundesländern die gleichen Institutionen (u.a. Gleichstellungsbeauftragte, Beratungsstellen, Frauenhäuser) eingerichtet wie in den alten, hatten aber häufig mit sehr unterschiedlichen Problemen zu kämpfen. Der größte gemeinsame Erfolg von Frauen in Ost und West war die Ergänzung GG Artikel 3 Absatz 2 um den Satz: »Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.«

                2000: Klimawandel in der Frauenpolitik

                Um die Jahrtausendwende hat sich das frauenpolitische Klima spürbar verschlechtert. Die sehr komplexen Ursachen können hier nur grob beschrieben werden, um verständlich zu machen, unter welchen veränderten Bedingungen der Deutsche Frauenrat seitdem agieren muss. Auf die in der wirtschaftlichen Krise wachsende Verunsicherung der Bevölkerung haben im Wahlkampf 2002 ausnahmslos alle Parteien mit dem Versprechen geantwortet, der Familie oberste Priorität zu geben.

                Eine heile Welt wurde beschworen, die den Menschen Schutz bietet, wenn das Draußen immer mehr Angst macht. An diese Familie werden aber zunehmend Sorgearbeiten zurück gegeben, die nicht ins Konzept eines »schlanken« Staates passen. Dass Kinderbetreuung, die Anerkennung von Erziehungszeiten oder die Vereinbarkeit von Beruf und Familie Themen der Frauenpolitik sind, steht außer Frage, aber das Verhältnis wird in zunehmendem Tempo umgekehrt: Fraueninteressen haben nur noch eine Chance, politisch wahrgenommen zu werden, wenn sie sich auf Familie beziehen. Zunächst schleichend und dann ganz offen ist aus Familienpolitik inzwischen Bevölkerungspolitik geworden.

                Für andere Themen wie die Rückkehr zum alten Ernährermodell beim Arbeitslosengeld II oder die Ausweitung der Minijobs haben weder Einzelverbände noch der Deutsche Frauenrat trotz offensiver Lobbyarbeit bei auch nur einer Partei Gehör gefunden. Hier zeigt sich in den vergangenen Jahren eine weitere Veränderung: Der Konsens schwindet, dass Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern ein Politikum ist und nicht etwa ein individueller Glücksfall. Frauen sind gut ausgebildet, sind selbstbewusst und erfolgreich. Damit sehen manche das Ziel der Gleichstellungspolitik erreicht. Es reicht aber eben nicht, wenn der durchschnittliche Einkommensunterschied bei ca. 25 Prozent liegt und damit die Abhängigkeit vom Partner programmiert ist. Frauenpolitik hat sich nicht erledigt, solange z.B. in der Gesundheitsvorsorge das biologische Geschlecht nicht berücksichtigt wird oder das soziale Geschlecht zu völlig einseitiger Aufgabenverteilung etwa in der Pflege führt - verbunden mit erheblichen Nachteilen.

                Rückug des Staates aus gesellschaftlicher Gestaltung

                Das Jahr 2000 hat die letzte große politische Anstrengung gesehen: den Kampf um ein Gleichstellungsgesetz für die Wirtschaft. In zahlreichen Veranstaltungen haben Bundesfrauenministerin Christine Bergmann, Wissenschaftlerinnen, Gewerkschaftsvertreterinnen und Verbände ein klares Konzept vorgelegt, das den Abbau von Benachteiligungen in den Unternehmen hätte voranbringen können.

                Der Gegenangriff wurde nicht etwa gegen die Gleichberechtigung geführt, sondern gegen jedwede staatliche Regelung: Wirtschaftsinteressen contra Gesetz (Verfassungsauftrag hin oder her). Die statt des Gesetzes getroffene freiwillige Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft hat keine Seite je ernst genommen. Dieser Fall zeigt exemplarisch den Rückzug des Staates von der Gestaltung gesellschaftlicher Verhältnisse. Ganz ähnliche Erfahrungen brachte die Umsetzung von EU-Richtlinien in ein Antidiskriminierungsgesetz. Wieder wurden von den Gegnern ganz prinzipiell die »Eingriffe« in ihr ausschließlich am Eigennutz orientierten Handeln kritisiert.


                Das Selbstverständnis und die politische Arbeit des Deutschen Frauenrates haben sich seit seiner Gründung verändert, weil er nie im luftleeren Raum agiert. Nun muss er sich seit einigen Jahren wieder mit neuen Bedingungen auseinandersetzen. Eigenständige Fraueninteressen stehen hinter der Bevölkerungspolitik der Regierung(en) zurück. In den Parteien wie im gesellschaftlichen Bewusstsein wird Frauenpolitik immer weniger wichtig genommen, weil alles erreicht zu sein scheint. Und schließlich gelten gesetzliche Regelungen ganz allgemein als störend und überflüssig.

                Inge von Bönninghausen war von 2000 bis 2004 Vorsitzende des Deutschen Frauenrates.

                Jahresberichte des Deutschen Frauenrates

                Seine Aktivitäten dokumentiert der Deutsche Frauenrat in seinen Jahresberichten, die Sie im Folgenden als pdf herunterladen können.

                Jahresbericht 2007

                Lobbyarbeit mit Glanzlichtern
                (pdf, 527 KB)

                Jahresbericht 2004

                Demokratie stärken - Toleranz fördern
                (pdf, 1 MB)

                Jahresbericht 2003

                Innen und außen
                (pdf, 1,5 MB)

                Jahresbericht 2002

                Präsenter und stärker
                (pdf, 647 KB)

                Jahresbericht 2001

                Umzug in die Hauptstadt Berlin
                (pdf, 556 KB)





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                Deutscher Frauenrat
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