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Frauenrecht ist nicht nur ein abstrakter Begriff; es ist vor allem eine persönliche Sache. Es geht dabei nicht nur um "uns"; sondern ebenso um mich und um dich.

(Toni Morrison, amerikanische Schriftstellerin, 1979)

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Beschlüsse

Resolution "Ohne Frauen fehlt der Technik was"

Rasante technische Entwicklungen bestimmen unsere Produktions- und Lebensweisen. Einen besonderen Schwerpunkt bilden dabei die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien, die in ihrer Vielschichtigkeit technische Produktionsprozesse bestimmen sowie Kommunikations- und Informationsprozesse verändert und beschleunigt haben. Bei der Entscheidung über technische Entwicklungen spielen Frauen nur sehr selten eine Rolle: „Technik ist Männersache“. Diese Zuschreibung hält sich hartnäckig, obwohl Frauen in den Fertigungsbereichen technischer Betriebe schon immer beschäftigt waren und heutzutage zunehmend auch in den High-Tech-Bereichen u. a. als Technikerinnen oder Ingenieurinnen tätig sind. Die Zuschreibung hält sich auch ungeachtet der Tatsache, dass Frauen in nichttechnischen Berufen und im Haushalt mehr und mehr hochkomplizierte technische Geräte nutzen. Dennoch spielen ihre Wünsche und Erwartungen an diese Geräte und Maschinen bei deren Entwicklung kaum eine Rolle. Dass z. B. Hersteller von Waschmaschinen wirklich wissen, „was Frauen wünschen“, kann getrost bezweifelt werden. Allerdings haben Frauen bisher auch keine Foren, um ihre entsprechenden Erwartungen zu äußern und die geeignet sind, ihnen als Käuferinnen mehr Einfluss zu verschaffen. Insgesamt entsteht der Eindruck, dass in Technikforschung und -entwicklung vorrangig die Interessen und Herangehensweise von gesunden erwachsenen Männern mit westlichem Kulturhintergrund, nicht aber die von Frauen, Kindern, älteren Menschen, Menschen mit Behinderungen und Menschen aus anderen Kulturkreisen berücksichtigt werden.

 

Mit Blick auf die Technikentwicklung, die Technologiepolitik und die Technikfolgenforschung lässt sich feststellen, dass eine angemessene Beteiligung der Zivilgesellschaft nicht vorgesehen ist. Eine Bürger/innenbeteiligung findet – wenn überhaupt – vorwiegend nur bei kommunalen Entscheidungen statt. Nur in wenigen Bereichen, z. B. in der Auseinandersetzung um Atomkraftwerke und deren Auswirkungen, zeigen die öffentlichen Diskussionen direkte Folgen für die politischen Entscheidungen. Meist spielen jedoch Verbraucher/inneninteressen bei ersten Überlegungen zur Fortentwicklung bestehender und Entwicklung neuer Technologien eine untergeordnete Rolle gegenüber den erwarteten wirtschaftlichen Erfolgen. Erst in der konkreten Entwicklung werden zunehmend die erwarteten Kund/innen in die Ausarbeitung der Details mit einbezogen, um den Absatz der Produkte sicher zu stellen. Insgesamt besteht aber nach wie vor der Eindruck, dass so genannte Experten und wenige Expertinnen darüber entscheiden, welche Technik „die Menschheit“ benötigt.

 

Der Deutsche Frauenrat will sich zukünftig stärker in die öffentlichen Diskussionen über Technikentwicklung, Technologiepolitik und Technikfolgenforschung einbringen. Er will so dazu beizutragen, dass einerseits die Technikakzeptanz steigt, andererseits aber mögliche negative Auswirkungen von Entwicklungen ernsthaft und transparent für alle Bürger/innen dargestellt und diskutiert und daraus evtl. notwendige Konsequenzen gezogen werden können. Ziel ist dabei auch, der Technikdistanz bei Frauen entgegen zu wirken. Gleichzeitig will der Deutsche Frauenrat der Vorstellung entgegenwirken, Technik sei objektiv, wertfrei und geschlechtsneutral.

 

Der Deutsche Frauenrat fordert für die Diskussion um technische Entwicklungen und Technologiepolitik mehr Beteiligung von Frauen und ihrer Interessen. Das heißt:

- Eine generelle Integration von Frauen – sowohl als Technikgestalterinnen

als auch als Verbraucherinnen

- Eine genderbewusste Besetzung von begutachtenden und entscheidenden Gremien für Forschungsanträge u. ä. Dies bedeutet zum einen eine Steigerung des Frauenanteils in diesen Gremien, zum anderen eine gendersensitive Schulung aller ihrer Mitglieder.

- Eine Entwicklung und Durchführung von Entscheidungsverfahren über technische Vorhaben, die für Bürger/innen nachvollziehbar ist. Nur dies ermöglicht eine angemessene Beteiligung an den entsprechenden Diskussionen

- Eiine verstärkte Beteiligung von Frauen bei der Schwerpunktsetzung im Bereich Forschung und Entwicklung, auch mit Blick auf die Technikfolgenforschung

- Ein aktives Programm zur Änderung des Berufswahlverhaltens von Jungen / jungen Männern und Mädchen / jungen Frauen.

- Die verstärkte Veröffentlichung von Erfolgen von Frauen im Bereich Technikgestaltung und technischer Entwicklung, um so für Mädchen und junge Frauen „role models“ erkennbar zu machen.

 

Dies kann durch Maßnahmen in verschiedenen Feldern gesellschaftlichen und politischen Gestaltens erreicht werden, so z. B.

 

In Bildung und Forschung durch

- Die Vermittlung technischen Basiswissens und eines technischen

Grundverständnisses an alle Bürger/innen als integraler Bestandteil unserer Kultur in einer entwickelten Industriegesellschaft. Dazu gehören:

o eine frühe technische Allgemeinbildung, damit Kinder bereits in vorschulischen Bildungseinrichtungen mit einer technischen Grundbildung vertraut gemacht werden,

o ein systematisches Heranführen aller jungen Menschen an technische Fragestellungen in Schule und Hochschule sowie im Rahmen von Aus-, Fort- und Weiterbildung und durch die öffentlichen Medien,

o eine diesen Anforderungen entsprechende Aus-, Fort- und Weiterbildung der Lehrenden.

- Eine stärkere Berücksichtigung der Ergebnisse der Genderforschung in

allen technischen Bereichen.

- Eine Förderung der Genderforschung in der Technik.

- Die genderspezifische Förderung, insbesondere mit dem Ziel, die Zuschreibung bestimmter Berufszweige als „Männer-“ bzw. „Frauenberufe“ zu durchbrechen.

- Die Förderung lebenslangen Lernens auch und insbesondere im Umgang mit Technik und das Werben für einen entsprechenden Bewusstseinswandel.

 

Bei der Technikfolgenforschung durch

- Eine Risikofolgenabschätzung und die Bereitstellung der dazu erforderlichen Mittel in angemessener Höhe.

- Eine Forschung, die stets die Wechselwirkungen zwischen naturwissenschaftlich-technischen und gesellschaftlichen Prozessen unter Beachtung der unterschiedlichen Folgen für Frauen und Männer berücksichtigt.

- Die Förderung von technischer Forschung und Entwicklung unter den Gesichtspunkten: Gebrauchswert, Gerechtigkeit, ökologische und ökonomische Auswirkungen.

 

Auf dem Arbeitsmarkt durch

- ein Gesamtkonzept zur Förderung von Frauen in technischen Berufen z.B. in Ingenieurberufen; dazu gehören:

o Integrale Personalentwicklungskonzepte, in denen Frauen gleichberechtigt berücksichtigt werden.

o Die Evaluierung von Frauenfördermaßnahmen und ggf. Entwicklung neuer Fördermaßnahmen.

o Die geschlechtergerechte Ergebnisquotierung aller Arbeitsfelder in den Bereichen Technik und Forschung.

- ein Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft.

 

In der Bürger/innenbeteiligung durch

- Die Förderung des öffentlichen Dialogs zwischen Zivilgesellschaft, Politik, Wirtschaft und Wissenschaft.

- Eine transparente, vollständige und verständliche Informationspolitik; dazu gehören:

o Verständliche Informationen über Projekte bereits in der Planungsphase; dies gilt insbesondere für solche Vorhaben, die aus Mitteln der öffentlichen Hand gefördert werden.

o Die Ermittlung und Offenlegung der jeweiligen Interessenlage aller Beteiligten, wie dies teilweise bereits in der Stadt- und Verkehrsplanung geschieht.

o Die Darstellung und Diskussion der (abschätzbaren) positiven und negativen Folgen der verschiedenen Ansätze und Lösungsmöglichkeiten.

o Eine „Beweislastumkehr“, bei der die Expert/innen umfassend und bürgernah über die Folgen ihrer Vorhaben aufklären.

o Die Einladung an alle Bürger/innen, sich in Bürger/innenforen, Stadtteilkonferenzen etc. mit solchen Vorhaben auseinanderzusetzen und sich als potenziell Betroffene dazu zu positionieren.

o die Einrichtung unabhängiger Produktagenturen, damit die Bedürfnisse von Frauen hinsichtlich technischer Entwicklungen stärker zum Tragen kommen und ggf. einen erweiterten Auftrag an die bestehenden Verbraucherschutzorganisationen.

Von der Mitgliederversammlung des Deutschen Frauenrates 2008 (07.-09.11.2008) einstimmig angenommen.


 

Erstellt am: Samstag 08. November 2008





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