Beschlüsse
Frauengesundheit und Kindergesundheit in Mütterkuren und Mutter-Kind-Kuren
Die Bundesregierung wird aufgefordert, die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, um:
1. die verkürzte Kurdauer von 3 Wochen wieder auf 4 Wochen zu verlängern,
2. die Vollfinanzierung der Mütterkuren und Mutter-Kind-Kuren durch die Krankenkassen zu gewähren,
3. die restriktive Kostenträgerpolitik zu bekämpfen.
Die Gesamtsituation hinsichtlich dieser Hauptforderungen hat sich für die betroffenen Frauen, Kinder und Familien gravierend verschlechtert. Es geht um folgende Verschlechterungen:
- So werden kurbedürftigen Frauen und Kindern Mütterkuren und Mutter-Kind-Kuren in Einrichtungen des Müttergenesungswerkes inzwischen überwiegend nur noch nach Widerspruchs- und Gerichtsverfahren genehmigt.
- Frauen müssen sich Rechtsbeistand holen und Rechtsschutzversicherungen abschließen, um die ihnen verordneten Gesundheitsleistungen gegen den Widerstand ihrer Krankenkassen erhalten und finanzieren zu können.
- Die Anteilsfinanzierungen der Krankenkassen für Mütter- und Mutter-Kind-Kuren nehmen in erschreckendem Maße zu. Die so genannten "Restkosten" bewegen sich in Höhen von DM 3.000 bis DM 5.000. Viele Familien können sich das nicht leisten, so dass Frauen und Kinder nicht mehr das erhalten, was sie für ihre Vorsorge und Rehabilitation brauchen.
- Krankenkassen suchen für stationäre Gesundheitsleistungen in Mütterkuren und Mutter-Kind-Kuren nicht Einrichtungen für Vorsorge und Rehabilitation nach gesetzlich geforderten Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Qualität und individueller Geeignetheit aus, sondern nach kurzfristigen Sparsamkeitsgesichtspunkten (z. B. kurze Anreisen zur Einrichtung, niedrigster Tagessatz, Bevorzugung eigener Belegeinrichtungen) und nicht erkennbaren, qualitätsunabhängigen sonstigen Kriterien.
- Darüber hinaus schränken Krankenkassen die Auswahl der Kureinrichtungen drastisch und willkürlich über Satzungsänderungen ein oder verweisen auf die angebliche, aber nur selten zutreffende Zuständigkeit des Rentenversicherungsträgers, um erstmal Zeit zu gewinnen und Kosten zu verlagern (Verschleppung der Anträge).
- Schriftlich fixierte Kooperationsvereinbarungen, die seit 1990 und 1994 zwischen den Spitzenverbänden aller Krankenkassen und dem Müttergenesungswerk bestehen, werden ohne vorherige Ankündigung durchbrochen oder im eigenen Sinne umdefiniert. Das besonders effektive frauen- und kindergerechte Gesundheitsangebot des Müttergenesungswerkes scheint ein "Dorn im Auge" der Krankenkassen zu sein.
- Krankenkassen differenzieren ("drücken") die mit ihnen vereinbarten Tagessätze, zahlen immer öfter nur noch Zuschüsse zu Mutter-Kind-Kuren, verlangen aber von den Einrichtungsträgern für diese Zuschusskuren die gleiche anerkannt qualitativ hochwertige Gesundheitsleistung für Mütter und Kinder wie vorher für die vollfinanzierte Kur.
Es gibt viele Gründe, warum eine Mutter eine Kur benötigt: Überforderung durch Beruf und Familie, zusätzliche Belastungen als allein Erziehende, schwere gesundheitliche und soziale Probleme, Schwierigkeiten mit Kindern und Partnern. Das "Burn-out-Syndrom", an dem rund 70 Prozent der Mütter leiden, äußert sich meist in schweren Erschöpfungszuständen, Lustlosigkeit, Schlaflosigkeit, Angstgefühlen und tritt in vielen Fällen mit konkreten körperlichen Beschwerden wie Kopf- oder Rückenschmerzen, Atembeschwerden oder Kreislaufproblemen auf. Es ist daher wichtig, die Symptome frühzeitig zu erkennen und zu behandeln.
Darüber hinaus bietet z. B. das Müttergenesungswerk spezielle Schwerpunktkuren an, wenn Frauen
- in einer ausweglosen Lebenskrise stecken,
- Angehörige pflegen; behinderte, kranke oder hyperaktive Kinder haben,
- eine Krebsoperation oder ein Suchtproblem hinter sich haben,
- Beziehungsprobleme positiv verändern wollen oder
- den Tod eines nahen Angehörigen verkraften müssen.
Wir leben in einer Zeit gesellschaftlichen Umbruchs. Die Formen des Zusammenlebens von Erwachsenen mit Kindern werden bunter. Was bleibt, ist die große Belastung der Mütter, die in der Regel die Hauptbezugspersonen ihrer Kinder sind.
Ziel der Arbeit ist es, kranke und belastete Mütter zu stärken und ihren Kindern zu helfen.
Beschluss vom 12.11.2000
Erstellt am: Sonntag 12. November 2000
Thema: Sozialpolitik,


