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Beschlüsse

Finanzierung von Frauenhäusern

Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen leisten einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag im Kampf gegen Gewalt an Frauen und Kindern und sind unverzichtbar. Frauenhäuser brauchen verlässliche Strukturen und eine ausreichende Finanzierung. Aber gerade die Finanzierung ist in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich geregelt.

Die Bundesregierung wird in Bekräftigung des Beschlusses von 1990 erneut aufgefordert, dafür zu sorgen, dass eine angemessene und verlässliche Finanzierung der Frauenhäuser, Zufluchtswohnungen, Notrufe und Beratungsstellen geschaffen wird, die dem Verfassungsgebot der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet Rechnung trägt. Auch wenn eine solche aufgrund unserer föderalen Strukturen nicht einfach herzustellen ist, muss dies geprüft werden. In Frage kommt zum Beispiel eine institutionelle Förderung. Die Finanzierung muss auch die Gewährleistung von Barrierefreiheit berücksichtigen.

Beschluss vom 08.11.2009


 

Erstellt am: Sonntag 08. November 2009





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