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Die Emanzipation des Weibes ist das Recht des Kindes.

(Hedwig Dohm, Publizistin und Frauenrechtlerin, 1903)

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Beschlüsse

Keine Kürzungen und Verschlechterungen durch das Unterhaltsvorschussentbürokratisierungsgesetz

Der Deutsche Frauenrat fordert den Gesetzgeber auf, dafür Sorge zu tragen, dass das geplante Unterhaltsvorschussentbürokratisierungsgesetz keine Kürzungen und Verschlechterungen für die leistungsbeziehenden Kinder Alleinerziehender zur Folge hat.Der Deutscher Frauenrat sieht weiterhin grundsätzlichen Reformbedarf im UVG und setzt sich dafür ein, die willkürliche Altersgrenze des Bezugs bei derzeit 12 Jahren aufzuheben sowie die Deckelung der Bezugsdauer auf 72 Monate. Der Frauenrat befürwortet eine Harmonisierung zwischen § 2 Abs. 2 UVG mit § 1612b BGB, so dass nicht länger vom Unterhaltsvorschuss systemwidrig das volle Kindergeld abgezogen wird, sondern stattdessen wie beim Unterhalt nur das hälftige Kindergeld.

Beschluss vom 12.11.2011


 

Erstellt am: Mittwoch 16. November 2011

Thema: Familienpolitik





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