Beschlüsse
In der Vielfalt sind wir stark! Selbstverständnis des Deutschen Frauenrates anlässlich seines 60-jährigen Jubiläums
Statement der Mitgliederversammlung 2011
Der Deutsche Frauenrat ist mit seinen 57 Mitgliedsverbänden die größte frauen- und gleichstellungspolitische Interessenvertretung in diesem Land. Er ist DIE Lobby der Frauen. Voller Stolz feiert die Mitgliederversammlung daher heute sein 60-jähriges Bestehen.
Seit Jahrzehnten zeigt die Lobby der Frauen im parlamentarischen Raum, bei Regierungen und in der Öffentlichkeit Präsenz mit ihren Forderungen zur Gleichberechtigung von Frauen in allen Lebenslagen. Immer wieder war und ist sie damit gesellschaftlichen Konventionen, dem Zeitgeist voraus. Ihre Anliegen zielen auf alle Bereiche, auf die politischen wie auf die sogenannten privaten. Einige wurden umgesetzt, andere harren bis heute auf ihre Erfüllung. Es seien nur einige Erfolge hervorgehoben, die durch das Engagement von Frauenorganisationen und ihrem Zusammenschluss seit den Fünfzigerjahren auf gesetzlicher Ebene umgesetzt werden konnten: Zum Beispiel das Gesetz über die Gleichberechtigung von Mann und Frau auf dem Gebiet des bürgerlichen Rechts (1957), in dem vor allem das Letztentscheidungsrecht des Ehemanns in allen Eheangelegenheiten ersatzlos gestrichen und aus der Zugewinngemeinschaft der gesetzliche Güterstand wurde. Frauen durften von da an ihr in die Ehe eingebrachtes Vermögen selbst verwalten. Auch wurde das Recht des Ehemanns, ein Dienstverhältnis seiner Frau fristlos zu kündigen, aufgehoben. Aber erst 1977 durften Frauen auch ohne Einverständnis ihres Ehemannes erwerbstätig sein, und erst seit dem gleichen Jahr gilt das Partnerschaftsprinzip, nach dem es keine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabenteilung in der Ehe mehr gibt. Die väterlichen Vorrechte bei der Kindererziehung, der sogenannte Stichentscheid, wurden durch das Gleichstellungsgesetz 1957 auch eingeschränkt, aber erst 1979 vollständig beseitigt. Seit 1986 werden die Erziehungszeiten in der Rente gesetzlich anerkannt. 1994 wurde nach langem Ringen der Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes dahingehend erweitert, dass dem Staat eine aktiv fördernde Rolle bei der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zugeschrieben wurde. 1996 wurde ein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz, 1997 die Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe eingeführt, 2002 das Gewaltschutzgesetz verabschiedet. 2004 folgte die Anerkennung geschlechtsspezifischer Verfolgungsgründe in Asylverfahren. 2006 wurde auf Anweisung einer EU-Richtlinie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz eingeführt. Andererseits gibt es auch frauenpolitische Rückschritte zu beklagen: So das Konstrukt der Bedarfsgemeinschaft beim Bezug von Arbeitslosengeld II, das den Familienernährer wiederbelebt und weitreichende Folgen für Frauen, Männer und Kinder hat; die Ausweitung von Minijobs, die die gleichberechtigte Beteiligung an der Erwerbsarbeit ausbremst; und schließlich das Vorhaben, ein Betreuungsgeld einzuführen, das einen Rückfall in alte Rollenzuteilungen und Abhängigkeiten bedeutet. Diese drei Beispiele weisen gleichermaßen in eine Richtung, die der eigenständigen Existenz- und Alterssicherung diametral entgegen gesetzt ist. Grundsätzliche Aufgabe der Frauenpolitik ist es aber nach wie vor, Prekarität in den Arbeits- und Lebensverhältnissen von Frauen zu beseitigen. Dazu genügt es nicht, einzelne Lebenssituationen in den Blick zu nehmen; vielmehr geht im Sinne der Lebensverlaufsperspektive um eine längerfristige Sichtweise. Um das genannte Ziel zu erreichen, sind noch zahlreiche Forderungen des Deutschen Frauenrates umzusetzen, so zum Beispiel die Abschaffung des Ehegattensplitting zugunsten einer konsequenten Individualbesteuerung, ein Gleichstellungsgesetz auch für die Privatwirtschaft – und nicht zuletzt die Entgeltgleichheit. An dem ökonomischen Ungleichgewicht zwischen Männern und Frauen hat sich bis heute grundsätzlich nichts verändert. Unsere Volkswirtschaft beruht im Wesentlichen darauf, dass die von Frauen geleistete Arbeit im Erwerbsbereich schlechter bewertet und unterbezahlt, im privaten Bereich nicht angemessen anerkannt wird. Frauen verdienen auch heute noch durchschnittlich fast ein Viertel weniger als Männer. Und diese Kluft ist in Jahrzehnten kaum kleiner geworden. Solange Frauen strukturell diskriminiert werden, ist deren Interessenvertretung unabdingbar, die Forderung nach Geschlechtergerechtigkeit aktueller denn je. Nicht zuletzt im Kontext einer liberalen Marktwirtschaft, die Verteilungsgerechtigkeit, Chancengleichheit und soziale Sicherheit deutlich zurückgefahren hat zugunsten von privatwirtschaftlichem Gewinn. Eine Entwicklung, die überdurchschnittlich auf Kosten von Frauen – und deren Kindern – geht. Denn sie stellen die Mehrheit der Armen und von Armut Bedrohten auch hierzulande. Der Kampf für die Rechte von Frauen ist historisch also nicht überholt, wohl aber haben sich die Instrumente und Strategien verändert. Frauenpolitisches und feministisches Fachwissen sind heute auf allen Gebieten tiefer und umfassender als vor 60 Jahren. Genderkompetenz ist in vielen Fragen unserer Gesellschaft abrufbar und es gibt überall Akteurinnen für einen frauen- und geschlechtergerechten Wandel, nicht zuletzt im Deutschen Frauenrat. Diese Ressourcen werden aber von Politik und Wirtschaft kaum wahrgenommen und selten gewollt, vielleicht aus Angst, sonst ihr Handeln grundsätzlich ändern zu müssen. Aber genau darum geht es, wenn Geschlechterdemokratie die Zukunft prägen soll. Die Lobby der Frauen lebt von ihrer Vielfalt. Immer wieder ist es ihr in den vergangenen Jahrzehnten gelungen, unterschiedliche frauenemanzipatorische Strömungen miteinander ins Gespräch zu bringen und zu integrieren: In den Siebziger- und Achtzigerjahren traditionelle Frauenverbände mit Gruppierungen der autonomen Frauenbewegung, nach der Wende 1989 westdeutsche mit ostdeutschen Frauenverbänden und -gruppen; in jüngster Zeit Vertretungen von Migrantinnen und Musliminnen. Diese Verbände repräsentieren Frauen aus Wirtschaft, Sport, Parteien, Kirchen und unterschiedlichen Berufsverbänden. Diese Vielfalt begründet den besonderen Stellenwert der Positionen des Deutschen Frauenrates in der frauen- und gleichstellungspolitische Landschaft: Sie vermitteln, was wirklich Konsens zwischen den Frauen in Deutschland ist. Dabei galt und gilt es bis heute immer wieder, die teilweise sehr unterschiedlichen Interessen der Mitgliedsverbände des Deutschen Frauenrates in gemeinsamen Positionen zusammenzuführen, Heterogenität zu wandeln in Einigkeit, Konkurrenz in Kooperation, Partikularinteressen in Überparteilichkeit.In den Reihen des Deutschen Frauenrates bündelt sich der frauen- und geschlechterpolitische Sachverstand dieses Landes. Das ist sein Alleinstellungsmerkmal! Er ist ein unverzichtbarer Teil der politischen Interessenvertretung und Meinungsbildung in diesem Land. Darauf ist er stolz. In Artikel 3 Absatz 2 unseres Grundgesetzes heißt es: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Tatsächlich stellt der Deutsche Frauenrat fest, das „der Staat“ dieser Förderverpflichtung nicht ernst und entschieden genug nachkommt. Sein beschleunigter Rückzug aus der Verantwortung gegenüber der Zivilgesellschaft wirkt sich spürbar auch auf die Möglichkeiten des Deutschen Frauenrates aus, seine Aufgaben zu erfüllen. Heute aber gilt es, die Erfolge des Deutschen Frauenrates zu feiern. Dazu gehört, Dankbarkeit zu zeigen gegenüber jenen Initiatorinnen aus 14 Frauenorganisationen, die am 8. Dezember 1951 gemeinsam den „Informationsdienst für Frauenfragen“ gründeten, die Keimzelle für den heutigen Deutschen Frauenrat. Dankbarkeit auch gegenüber allen anderen Vorgängerinnen, die den Zusammenschluss durch alle politischen Epochen der jungen und später alten Bundesrepublik, durch die Wendezeit und in das wiedervereinte Deutschland geführt und zusammengehalten haben.
Beschluss vom 12.11.2011
Erstellt am: Mittwoch 16. November 2011


