Beschlüsse
Erweiterung des Gleichheitsartikels des Grundgesetzes (Artikel 3 Abs. 3 GG)
Der Deutsche Frauenrat setzt sich dafür ein, dass jegliche Ausgrenzung aufgrund der sexuellen Identität beendet wird. Der Deutsche Frauenrat unterstützt die Forderung nach Ergänzung des Gleichheitsartikels im Grundgesetz um das Merkmal „sexuelle Identität".
Der Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes soll künftig lauten:
„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner sexuellen Identität, seiner Abstammung, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Beschluss vom 07.11.2010
Erstellt am: Sonntag 07. November 2010
Thema: Gleichstellungspolitik,


