Beschlüsse
Müttergenesung
Der Deutsche Frauenrat fordert das Bundesgesundheitsministerium auf, dafür Sorge zu tragen, dass die gesetzlichen Krankenversicherungen endlich ihrer Pflicht nach § 24 und § 41 SGBV nachkommen und Müttern und Vätern Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen in Einrichtungen des Müttergenesungswerkes bei Vorliegen der medizinischen Voraussetzungen als Mutter/Vater-Kind-Kur, genehmigen.
Beschluss vom 07.11.2010
Erstellt am: Sonntag 07. November 2010
Thema: Gesundheitspolitik,


