Beschlüsse
Neuregelung der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern
Der Deutsche Frauenrat befürwortet im kommenden Gesetzgebungsverfahren zur Neuregelung des Sorgerechts nicht miteinander verheirateter Eltern die Einführung einer Lösung, die folgende Kriterien erfüllt:
- Wenn keine gemeinsame Sorgeerklärung der Eltern vorliegt, soll der Mutter mit Geburt des Kindes zunächst die Alleinsorge zustehen.
- Eine gemeinsame Sorge der Eltern entsteht nur durch übereinstimmend abgegebene Sorgeerklärung oder durch Entscheidung des Familiengerichts.
- Es gibt keine Fristen.
Ein automatisches gemeinsames Sorgerecht für nicht miteinander verheiratete Eltern lehnt der Deutsche Frauenrat ab.
Beschluss vom 07.11.2010
Erstellt am: Sonntag 07. November 2010
Thema: Familienrecht, Familienpolitik,


