Beschlüsse
Arbeitsvertragliche Verknüpfung von Erwerbstätigkeit und Ehrenamt
Die Mitgliederversammlung möge beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, durch gesetzliche Regelungen auszuschließen, dass Arbeitgeber/innen zur Vermeidung von Steuern und Sozialbeiträgen dieselbe Tätigkeit aufspalten können in eine ehrenamtliche Tätigkeit und einen erwerbsmäßig ausgeübten Anteil. Dies gilt insbesondere für Arbeitsverhältnisse, die nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegen.
Beschluss vom 07.11.2010
Erstellt am: Sonntag 07. November 2010
Thema: Arbeitsmarkt, Wirtschaftspolitik,


