Beschlüsse
Nachbesserung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
Der Deutsche Frauenrat fordert:
- die Nachbesserung des AGG hinsichtlich der Gleichstellung von eingetragener Lebensgemeinschaft mit der Ehe im Beamten- und im Soldatenrecht und der Hinterbliebenenversorgung;
- die im AGG eingeräumte Ausnahmeregelung zum Diskriminierungsschutz bei kirchlichen Arbeitgebern auf den engsten Verkündigungsbereich zu beschränken;
- eine eindeutige Beweislastregelung im Sinne einer Beweislastumkehr;
- die in § 2 Abs. 4 AGG enthaltene Ausschlussregelung für Kündigungen – hier gelten die Bestimmungen des Kündigungsschutzgesetzes – aufzuheben;
- § 23 AGG dahingehend zu ändern, dass in gerichtlichen Verfahren Vertreter, wie zum Beispiel Gewerkschaften, nicht nur als Beistände, sondern als Bevollmächtigte auftreten können, wie dies im ursprünglichen Entwurf vorgesehen war (Verbandsklagerecht für Gewerkschaften und Antidiskriminierungsverbände);
- § 26 AGG dahingehend zu ändern, dass der Leiter bzw. die Leiterin der Gleichstellungsstelle des Bundes durch den Bundestag – analog der Wahl des Bundesbeauftragten für Datenschutz – gewählt wird. Hierdurch würde die Unabhängigkeit und Akzeptanz des Leiters bzw. der Leiterin sowie der Gleichstellungsstelle des Bundes insgesamt gestärkt.
Beschluss vom 07.11.2010
Erstellt am: Sonntag 07. November 2010
Thema: Gleichstellungspolitik,


