Beschlüsse
Pflegemaßnahmen für Sterbende
Bundestag und Bundesregierung werden aufgefordert, für Sterbende besondere Pflegemaßnahmen vorzusehen.
Das Sterben findet in der Bundesrepublik in etwa 90% der Fälle in Krankenhäusern statt - bei steigendem Mangel an Pflegepersonal, aber vielfältiger Apparatemedizin. Was fehlt, ist Lebensbeistand für Sterbenskranke.
Das bedeutet - im klaren Gegensatz zu "aktiver Sterbehilfe" und "Sterbekliniken" - den Wünschen der meisten Schwerkranken entsprechend, nach Möglichkeit ein Sterben oder zumindest längstmögliches Verbleiben in der vertrauten häuslichen Umgebung; es bedeutet Nähe und Begleitung durch die Angehörigen und Schmerzfreiheit durch moderne Palliativmedizin (orale Morphin- Therapie). Dazu sind ambulante Dienste weiter auszubauen, Mitarbeiter -innen im Umgang mit Sterbenden zu schulen, Angehörige zu begleiten - vor allem Frauen, die zu Hause pflegen; Modellcharakter haben hier die Einrichtung der Deutschen Hospizhilfe e.V., die sich bereits in zahlreichen Orten befinden.
Beschluss vom 18.11.1990
Erstellt am: Sonntag 18. November 1990
Thema: Gesundheit , Bioethik, Sozialpolitik,


