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Erster Gleichstellungsbericht der Bundesregierung: viel Kritik, verhaltenes Lob

Mann und Frau - durch senkrechten Balken getrennt

Als Meilenstein hat der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesfrauenministerium (BMFSFJ), Hermann Kues, den Ersten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung bezeichnet. Diesen und gleichzeitig die Stellungnahme des zuständigen Ministeriums zum Gutachten der Sachverständigenkommission hat das Bundeskabinett am 15. Juni beschlossen. Ob der Regierungsbericht tatsächlich als Meilenstein gelten kann, darüber sind Frauenverbände und -organisationen geteilter Ansicht.

In dem von einer Sachverständigenkommission erarbeiteten Bericht wurden erstmals Lebensverläufe von Frauen und Männern in verschiedenen Bereichen miteinander verglichen.

Regierung teilt nicht alle Schlussfolgerungen der Sachverständigen
Neben einer Analyse der gegenwärtigen Situation hat die Kommission auch ihre Empfehlungen in den jeweiligen Handlungsfeldern an die Regierung ausgesprochen. In seiner Stellungnahme stellt das zuständige Ministerium jedoch fest: "Die Bundesregierung teilt nicht alle daraus erwachsenen einzelnen Schlussfolgerungen, sie wird aber den im Koalitionsvertrag vereinbarten ‚Rahmenplan zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern in allen Phasen des Lebensverlaufs’ nutzen, um den gleichstellungspolitischen Handlungsbedarf auch in diesen Feldern zu identifizieren."

BAG: Schlag ins Gesicht für Frauen und Männer in Deutschland

Genau das, nämlich den gleichstellungspolitischen Handlungsbedarf zu identifizieren, habe die Kommission aber doch mehr als zwei Jahre lang getan, zeigt sich die Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen (BAG) irritiert. Trotz positiver Ansätze bleibe die Bundesregierung in weiten Teilen ihrer Stellungnahme bei einem „Weiter so!“, kritisiert die BAG und deutet die als einen "Schlag ins Gesicht für die Frauen und Männer in Deutschland, die nach 
Bekanntwerden der Kommissionsempfehlungen Anfang des Jahres auf einen Paradigmenwechsel in der Gleichstellungspolitik hoffen konnten".

ASF: Trotz konkreter Vorschläge - Regierung bleibt vage

Die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF) kann nicht verstehen, dass die Regierung in ihrer Stellungnahme „vage und unbestimmt“ bleibt und wertet dieses Vorgehen als "Armutszeugnis". Denn die Kommission habe in der Sozialpolitik und im Steuerrecht konkrete gleichstellungspolitische Vorschläge gemacht. Der Handlungsbedarf sei klar, sagte die ASF-Bundesvorsitzende Elke Ferner: "Wir brauchen dringend ein Umsteuern beim Ehegattensplitting in Richtung einer Individualbesteuerung ebenso wie Veränderungen bei geringfügiger Beschäftigung".

KDFB: Bericht ist konkreter Beitrag für Gleichberechtigungsgebot im Grundgesetz
Demgegenüber sieht der Katholische Deutsche Frauenbund (KDFB) im Regierungsbericht einen "konkreten Beitrag für eine Gleichberechtigung nach Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes", mahnt allerdings Nachbesserungen bei den haushaltsnahen Dienstleistungen an. Es sei nötig, hier die steuerliche Absetzbarkeit attraktiver zu machen, das Unternehmen ‚Privathaushalt’ zu erleichtern und zu entbürokratisieren, sagte KDFB-Präsidentin Ingrid Fischbach. Um der Altersarmut von Frauen etwas entgegenzusetzen, fordert der KDFB eine Gleichstellungspolitik, "die Benachteiligungen beseitigt und faire Einkommensperspektiven für Frauen und Männer schaffe".

Frauenunion: Weitere Schritte werden folgen
Mit dem vorliegenden Bericht zufrieden zeigte sich auch die Frauenunion der CDU, habe dieser doch den eingeschlagenen Kurs der unionsgeführten Bundesregierung bestätigt, wie die Vorsitzende der Frauenunion, Maria Böhmer, mitteilte. "Weitere Schritte werden folgen." Dabei begrüßte Böhmer die Ankündigung von Bundesfrauenministerin Kristina Schröder (CDU), noch diesen Sommer einen Gesetzentwurf für einen Stufenplan für eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Führungspositionen auf den Weg zu bringen. Noch im September vergangenen Jahres hatte Böhmer erklärt: "Die Drohung von EU-Kommissarin Viviane Reding mit einer EU-weiten gesetzlichen Frauenquote ist das richtige Signal. Die Zeit ist reif für Frauen in Führungspositionen. Wir brauchen verbindliche Maßnahmen."

Grüne: Auseinandersetzung mit Empfehlungen wäre erforderlich gewesen
Auch die frauenpolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen, Monika Lazaar, ist enttäuscht von der Bundesregierung. In der Stellungnahme finde sich nichts zu Minijobs, nichts zu Entgeltgleichheit, geschweige denn zu einer Quote für Aufsichtsräte und Vorstände, weder zum Mindestlohn noch zum Ehegattensplitting oder der kostenfreien Mitversicherung, nichts zum Elterngeld oder dem Ausbau der Kinderbetreuung. "Selbst wenn die Bundesregierung nicht alle Schlussfolgerungen der Sachverständigen teilt, wäre eine Auseinandersetzung mit den Handlungsempfehlungen erforderlich gewesen", so die Grünen-Politikerin. "Wieder einmal wird deutlich: von dieser Bundesregierung ist nichts in Sachen Gleichstellung zu erwarten."

DGB: Zeit der folgenlosen Absichtserklärungen ist vorbei
Die stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Ingrid Sehrbrock, verlangt indes von der Regierung "mehr Mut in der Gleichstellungspolitik". Neben einem gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro, der Abschaffung des Ehegattensplitting, sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung und einem bedarfsgerechten Ausbau der Kinderbetreuung forderte Sehrbrock eine gesetzliche Frauenuote: "Die Zeit der folgenlosen Absichtserklärungen ist vorbei." Die 2001 von den Unternehmen unterschriebene freiwillige Selbstverpflichtung habe faktisch nichts bewirkt, ergänzt die DGB-Vizechefin. "Wir brauchen eine gesetzlich festgeschriebene Frauenquote in Vorständen und Aufsichtsräten."

dbb: Typische Frauenberufe besser entlohnen
Auch die dbb bundesfrauenvertretung warnte davor, es dürfe nicht bei bloßen Lippenbekenntnissen bleiben. "Jetzt müssen auf die vielversprechenden Worte der Verantwortlichen auch Taten folgen", sagte Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung. Um typische Frauenberufe faktisch aufzuwerten, müssten die Verdienstmöglichkeiten in Berufsfeldern wie Erziehung, Lehre und Krankenpflege verbessert und vor allem berufstätige Frauen durch den zügigen Ausbau von Kinderbetreuungsangeboten sowie durch flexible Arbeitszeitmodelle entlastet werden, so Wildfeuer.

Der erste Gleichstellungsbericht der Bundesregierung setzt sich zusammen aus dem Gutachten der Sachverständigenkommission sowie der Stellungsnahme des BMFSFJ zusammen. Der Bericht geht zurück auf den Koalitionsvertrag von Union und SPD vom 11. November 2005. Danach wird die Bundesregierung in jeder Legislaturperiode einen Bericht zur Gleichstellung von Frauen und Männern vorlegen und in einer nachfolgenden Regierungserklärung die Konsequenzen daraus ableiten.

Nach mehr als zweijähriger Arbeit übergab die mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragte Sachverständigenkommission  dem Bundesfrauenministerium im Januar dieses Jahres ihre Ergebnisse.

Vom 16. bis 17. Juni werden sich auch die Frauen- und GleichstellungsministerInnen auf ihrer turnusgemäßen Konferenz in Plön mit dem Regierungsbericht beschäftigen.




AutorIn: Nathalie Sopacua

Erstellt am: Donnerstag 16. Juni 2011

Thema: Bundesregierung, Gleichstellung





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