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Mehr Vielfalt für Aufsichtsräte
Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat die bisherige Diversity-Empfehlung für deutsche Aufsichtsräte weiter konkretisiert mit der Absicht, u.a. den Anteil von Frauen in deutschen Aufsichtsräten nachhaltig zu erhöhen.
Demnach soll der Aufsichtsrat künftig konkrete Ziele für seine Zusammensetzung benennen, die zu mehr Vielfalt und dabei vor allem zu einer angemessen Berücksichtigung von Frauen führen sollen. Die Vorschläge des Aufsichtsrats an die Wahlgremien, insbesondere Hauptversammlung und zuständige Ausschüsse, sollen diese Ziele berücksichtigen.
Darüber hinaus empfiehlt die Kommission, dass die konkrete Zielsetzung des
Aufsichtsrats und der Stand der Umsetzung im Corporate Governance Bericht des Geschäftsberichts veröffentlicht werden.
Schon heute konkret und transparent planen
„Ziel ist, dass die Unternehmen heute schon konkret und transparent für die kommenden Aufsichtsratswahlen planen. Mit der Berichtspflicht werden diese konkreten Planungen für mehr Frauen darüber hinaus für die Öffentlichkeit nachvollziehbar“, sagte Klaus-Peter Müller, Vorsitzender der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex.
Gleichzeitig hat die Kommission dazu geraten, dass der Aufsichtsrat bei der Zusammensetzung des Vorstands insbesondere eine angemessene Berücksichtigung von Frauen anstreben solle.
djb will nicht länger auf Quote warten
Der Deutsche Juristinnenbund (djb) begrüßte die Empfehlungen der Kommission. Nun müssten die Unternehmen beweisen, dass ihre Bekundungen zu mehr Frauen in den Führungsetagen nicht nur Lippenbekenntnisse blieben. "Wir sind nicht bereit, noch länger zu warten. Wir fordern eine Quote von mindestens 40 Prozent für die Beteiligung von Frauen in Führungspositionen einschließlich Vorstand und Aufsichtsrat. Dann wird der Fokus auf Frauen gelenkt werden - Norwegen zeigt, dass diese Frauen da sind," sagte die djb-Präsidentin Jutta Wagner.
Verbindliche Quote 25 Prozent plus
Auch die Initiative FidAR - Frauen in die Aufsichtsräte ist mit den Nachschärfungen des Kodex zufrieden. Nun stehe es schwarz auf weiß, dass mit Vielfalt eine angemessene Zahl von Frauen gemeint sei. Gleichwohl bleibt die Initiative bei ihrer Forderung nach einer verbindlichen, gesetzlich verankerten Quote von "25 Prozent + Frauen in Aufsichtsräten“, bekräftigte FidAR-Präsidentin Monika Schulz-Strelow.
Börsennotierte Unternehmen stünden nun vor der Aufgabe, bei der Berufung von Aufsichtsräten und Vorständen verstärkt Frauen zu berücksichtigen. „Bei derzeit 12,5 Prozent Frauen in den Aufsichtsräten und 0,5 Prozent Frauen in den Vorständen der DAX-Konzerne werden mittelfristig 100 bis 200 zusätzliche weibliche Top-Führungskräfte gesucht“, betonte Schulz-Strelow. „Geeignete Kandidatinnen gibt es genügend. Aber jetzt müssen die Strukturen der Berufungsverfahren aufgebrochen werden. Die Regierungskommission fordert gezielt mehr Transparenz bei der Auswahl von Führungskräften ein."
Selbstverpflichtung reicht nicht aus
Schulz-Strelow forderte von Bundesfrauenministerin Kristina Schröder (CDU) den im Koalitionsvertrag vereinbarten Stufenplan zur Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen in der Wirtschaft und im öffentlichen Dienst.
„Die Unternehmen müssen merken, dass auch die Bundesregierung es mit der Gleichberechtigung in der Wirtschaft ernst meint. Eine Selbstverpflichtung der Wirtschaft reicht nicht aus, um substanzielle Änderungen durchzusetzen.“
Die von der Bundesministerin für Justiz im September 2001 eingesetzte
Regierungskommission hat am 26. Februar 2002 den Deutschen Corporate
Governance Kodex verabschiedet, der über die Entsprechenserklärung gemäß
§161 AktG eine gesetzliche Grundlage besitzt. Mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex sollen die in Deutschlandgeltenden Regeln für Unternehmensleitung und -überwachung für nationale wie internationale Investoren transparent gemacht werden, um so das Vertrauen in die Unternehmensführung deutscher Gesellschaften zu stärken.
Erstellt am: Sonntag 30. Mai 2010
Thema: Aufsichtsräte, Quote,



