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Gerade die von Frauen errungenen Erfolge rufen neue Angriffe gegen sie hervor.

(Simone de Beauvoir (1908-1986), französische Philosophin und Feministin)

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Zwei Drittel der Lohnlücke sind auf das Geschlecht zurückzuführen

Entgeltgleichheit prüfen mit eg-check

Logo Entgeltgleichheits-Check/www.eg-check.de

Nur wenige Tage vor dem Equal Pay Day in Deutschland haben Forscherinnen der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung ein neues Prüfinstrument zur Bekämpfung der Entgeltdiskriminierung im Betrieb vorgestellt. Der Entgeltgleichheits-Check (EG-Check) ist ausdrücklich als Alternative zum freiwilligen Verfahren "Lohngleichheit im Betrieb - Deutschland" (Logib-D) gedacht, für das die Bundesregierung wirbt.

"Praktikable Prüfverfahren sind wichtig, um für mehr Entgeltgerechtigkeit zu sorgen", betonte Prof. Dr. Heide Pfarr, Wissenschaftliche Direktorin des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung. Ein durchgreifender Fortschritt sei aber nur zu erwarten, wenn auch der rechtliche Rahmen modernisiert werde und Verbindlichkeit schaffe. Ein Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft sei deshalb dingend erforderlich, sagt die Arbeitsrechtlerin: "Zehn Jahre freiwillige Selbstverpflichtung haben die Entgeltdiskriminierung nicht beseitigt."

Die Höhe der Entlohnung wird von zahlreichen Faktoren beeinflusst: Frauen konzentrieren sich auf Branchen und Berufe mit niedrigem Verdienstniveau, sie machen seltener Karriere, steigen erziehungsbedingt häufiger aus dem Erwerbsleben aus. Doch sind die Forscherinnen überzeugt: All das könne nur einen Teil, nämlich ein Drittel der Einkommenslücke zwischen Frauen und Männern, erklären. "Beim Rest besteht Diskriminierungsverdacht", den zu erhärten laut Tondorf nicht immer leicht ist, "denn Diskriminierung geschieht häufig verdeckt".
Für umso wichtiger hält Tondorf Prüfinstrumente, die nachvollziehbar sind und "der Logik der einzelnen Entgeltbestandteile folgen". Der EG-Check klopft auf Basis der geltenden Rechtslage jeweils wichtige Vergütungsbestandteile wie Grundgehalt, Leistungsvergütungen oder Erschwerniszuschläge auf mögliche Diskriminierung ab.

Knackpunkt Freiwilligkeit
Das Prüfverfahren der Bundesregierung Logib-D sehen die beiden Expertinnen Dr. Karin Tondorf und Andrea Jochmann-Döll aus verschiedenen Gründen eher skeptisch. Unter anderem entzündet sich ihre Kritik an der Freiwilligkeit des Verfahrens: Wenn sich ein Unternehmen aus eigenem Antrieb einem Selbsttest unterziehe, müsse es bei einer negativen Bewertung nicht handeln.

Doch auch im Software-Programm selbst sehen die Forscherinnen Schwächen: So lasse Logib-D die Ergebnisse der bestehenden Arbeitsbewertung in die Statistik einfließen. Doch stelle die Diskriminierungsforschung immer wieder fest, dass die tatsächlichen Anforderungen an frauendominierte Tätigkeiten in diesen Bewertungen häufig nicht hinreichend berücksichtigt seien. Mögliche Diskriminierungen schon in der Arbeitsbewertung würden so von vornherein ausgeblendet, bemängeln die Expertinnen. Im Unterschied dazu würden beim EG-Check die bestehenden Bewertungen der Tätigkeiten kritisch hinterfragt und mögliche Defizite aufgezeigt.

Weitere Informationen:

Der EG-Check im Internet: Öffnet externen Link in neuem Fensterwww.eg-check.de
Leitet Herunterladen der Datei einKurzdossier der Hans-Böckler-Stiftung zur Entgeltungleichheit (PDF, 38 KB)


AutorIn: Nathalie Sopacua

Erstellt am: Dienstag 23. März 2010

Thema: Entgeltgleichheit,





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