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Im guten Glauben an den Wettbewerbsfaktor Entgeltgleichheit

Logo Logib-D (Lohngleichheit im Betrieb - Deutschland)

Die Bundesregierung hält trotz Kritik weiterhin am freiwilligen Lohnmessverfahren Logib-D („Lohngleichheit im Betrieb - Deutschland“) fest. In ihrer Antwort auf eine Anfrage der SPD-Bundestagsfraktion bekräftigte die Regierung ihre positiven Erwartungen an das ursprünglich aus der Schweiz stammende Verfahren.

Logib-D sei "ein sehr willkommenes Angebot der Bundesregierung, mit dem die Personalverantwortlichen im Betrieb nicht nur Fakten und Ursachen erkennen, sondern auch betriebliche Lösungen für faire Bezahlung auf den Weg bringen können", schreibt die Bundesregierung.

Erfolg von Logib-D noch nicht evaluiert
Die SPD-Fraktion hingegen bezweifelt, dass das Verfahren tatsächlich zielführend ist, da mit dem Einsatz von Logib-D keinerlei Konsequenzen verbunden seien. Dem setzt die Regierung entgegen, dass die Unternehmen, die sich dem Selbsttest unterzögen, "nach den bislang vorliegenden Erkenntnissen der Bundesregierung konkrete Schlussfolgerungen für die betriebliche Praxis" ziehen würden. Genauere Bewertungen seien allerdings erst möglich, wenn die ersten Logib-D-Unternehmen das Beratungsangebot in Anspruch genommen hätten, räumt sie ein.

Das von der schwarz-gelben Bundesregierung angebotene kostenlose Analyseinstrument Logib-D ist Öffnet externen Link in neuem Fensternicht unumstritten. Erst im März dieses Jahres hatte die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung mit dem so genannten Öffnet externen Link in neuem Fenster"eg-check" (Entgeltgleichheits-Check) ein Gegenkonzept vorgestellt.

Regierung schafft Instrument nur für Personalverantwortliche
Im Gegensatz zu Logib-D untersucht der eg-check auf Basis der geltenden Rechtslage Entgeltbestandteile wie Grundgehalt, Leistungsvergütungen oder Erschwerniszuschläge auf mögliche Diskriminierung. Darüber hinaus bezieht der eg-check neue Erkenntnisse der Diskriminierungsforschung und bestehende Arbeitsbewertungen in die Gesamtbewertung mit ein. Der eg-check ist nicht nur für ArbeitgeberInnen gedacht, sondern soll u. a. auch von Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten, Tarifparteien, Gewerkschaften und den Beschäftigten angewendet werden.

Doch ein so umfassender AdressatInnenkreis für einen betrieblichen Entgeltcheck schwebt der Regierung nicht vor. Vielmehr sieht sie die Verantwortung hierfür allein bei den Personalverantwortlichen, denn Gehälter und Gehaltsstrukturen würden maßgeblich auf betrieblicher Ebene gestaltet.

Die SPD wollte von der Regierung wissen, weshalb Unternehmen Logib-D freiwillig anwenden sollten: "Studien belegen, dass empfundene Entlohnungsungerechtigkeit mit geringerer psychischer Gesundheit sowie höheren Fehlzeiten am Arbeitsplatz einhergeht", schreibt daraufhin die Bundesregierung. Darüber hinaus stärkten geschlechtergerechte Entgeltstrukturen in Zeiten "zunehmenden nationalen wie internationalen Wettbewerbs, drohenden Arbeitskräftemangels und immer mobilerer Arbeitskräfte ihre Attraktivität als Arbeitgeber".

Rechtsfolgen sieht die Bundesregierung für Betriebe jedenfalls nicht vor. Gesetzliche Regelungen passten nicht ins Konzept von Logib-D, schreibt sie in ihrer Antwort. Ganz bewusst sei das Messverfahren als freiwilliges Instrument angelegt, „das die Unternehmen für das Thema Entgeltgleichheit sensibilisieren soll und die Wettbewerbsvorteile veranschaulicht“.

Weitere Informationen:

Öffnet externen Link in neuem FensterAntwort der Bundesregierung (Drs 17/2647)

auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Caren Marks, Christel Humme, Petra Crone, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD – Drucksache 17/2516 – Anwendung von Prüfinstrumenten (Logib-D) zur Messung von Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern


AutorIn: Nathalie Sopacua

Erstellt am: Dienstag 17. August 2010

Thema: Entgeltgleichheit, Bundestag





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