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Vierte Bilanz Chancengleichheit: längst nicht am Ziel

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Das BMFSFJ hat die 4. Bilanz der Vereinbarung zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft vorgelegt.

Die Vereinbarung zur Förderung von Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft war am 2. Juli 2001 von der damaligen Bundesregierung unter Bundeskanzler Schröder und den Spitzenverbänden der Privatwirtschaft unterzeichnet worden und ist seitdem regelmäßig ausgewertet worden. Die aktuelle Bilanz wird, wie nicht anders zu erwarten, sehr gemischte Bewertungen: 

Viel getan - viel zu tun

Öffnet externen Link in neuem FensterDas BMFSFJ bilanziert zehn Jahre nach Inkraftreten des Dokuments  sichtbare Erfolge: "Es wurde viel getan - es bleibt noch viel zu tun. Vor allem bei der Förderung von Frauen in Führungspositionen sind die zu verzeichnenden Fortschritte ungenügend und noch zu langsam. Gerade in den obersten Führungsetagen, insbesondere in den größten deutschen Unternehmen, sind Frauen nach wie vor nur mit der Lupe zu finden", fasste der Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Josef Hecken die Ergebnisse zusammen.

Sichtbare Erfolge gebe es insbesondere bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Hier hätten Wirtschaft und Politik in den vergangenen Jahren Hand in Hand gearbeitet. Der Ausbau der Kinderbetreuung und die mit dem Elterngeldgesetz gestärkte Beteiligung der Väter an der Betreuung der Kinder in den ersten Lebensjahren hätten Eltern mehr Gestaltungsspielraum eröffnet und die Arbeitswelt in den deutschen Unternehmen verändert. Immer mehr junge Frauen kehrten nach der Geburt eines Kindes bald an den Arbeitsplatz zurück, die Erwerbsbeteiligung von Frauen steige kontinuierlich, mehr als jeder fünfte Vater nähme Elternzeit, so das BMFSFJ.

Und weiter: Auch im Bereich von Bildung und (dualer) Ausbildung junger Frauen seien deutliche Fortschritte erzielt worden. Heute stellten junge Frauen 56 Prozent der Hochschulabsolventen. Immer mehr Frauen entschieden sich für eine Lehre in einem Handwerksbetrieb, machten exzellente Meisterprüfungen und dächten darüber nach, sich im Handwerk selbstständig zu machen.

Doch die Erfolge in diesen Bereichen in den letzten Jahren könnten nicht darüber hinweg täuschen, dass in den beiden anderen Zielbereichen der Vereinbarung von 2001 - bei der Förderung von Frauen in Führungspositionen und bei der Überwindung der Entgeltungleichheit - noch viel zu tun sei, heißt es in der BMFSFJ-Präsentation.

Selbstverpflichtungen ohne gesetzlichen Druck bringen nichts

„Wer Frauen in der Privatwirtschaft gleiche Chancen geben will, sollte sich nicht auf Selbstverpflichtungen verlassen," bewertete Ingrid Sehrbrock, die  stellvertretende DGB-Vorsitzende die aktuelle Bilanz der freiwilligen Selbstverpflichtung. „Geht es um Geld und Macht, ist es mit der Gleichberechtigung in Deutschland vorbei." Die Anzahl der Frauen in Führungspositionen bleibe gering, und die Ungleichheit bei den Gehältern läge immer noch bei 23 Prozent. Nur dort, wo Forderungen gesetzlich unterfüttert worden seien, sei etwas erreicht worden. Sehrbrock nannte als Beispiele den Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz, das Elterngeld und das Meister-BAföG. Und wo gesetzliche Regelung drohten, "schaffen es die Unternehmen plötzlich sogar, den Frauenanteil in den Vorständen zu steigern – von nur einer Frau in 2010 auf mittlerweile sechs Frauen in 2011," so die stellvertretende DGB-Chefin. Die Bundesregierung solle mit einer gesetzlichen Regelung dafür sorgen, dass die Unternehmen mehr Frauen die Türen zu Führungspositionen öffneten, forderte Sehrbrock. "Eine gesetzliche Frauenquote mag derzeit noch bei manchen auf Skepsis stoßen. Aber das war beim Elterngeld ähnlich. Wenn die Frauenquote erst einmal wirkt, wird sich auch die Akzeptanz erhöhen.“

Für Frauen auf dem Arbeitsmarkt hat sich nichts Entscheidendes zum Positiven gewendet

Die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Margret Mönig-Raane bewertete die Bilanz als "ernüchternd". Zehn Jahre hätten die Arbeitgeber und die Bundesregierung auf Freiwilligkeit zur Förderung der Chancengleichheit für Frauen in der Privatwirtschaft gesetzt. "Der erste Gleichstellungsbericht
dokumentiert, dass sich damit an der benachteiligten Situation der Frauen auf dem Arbeitsmarkt nichts Entscheidendes zum Positiven gewendet hat," so Mönig-Raane. Es sei daher allerhöchste Zeit, die im Gleichstellungsbericht geforderten gesetzlichen Regelungen umzusetzen: „Die Bundesregierung hat es jetzt in ihrem eigenen Bericht schwarz auf weiß: Wir brauchen gesetzlich vorgeschriebenen Frauenquoten“, forderte Mönig-Raane. Anders ließe sich das noch herrschende Ungleichgewicht zwischen den Geschlechtern nicht ausgleichen.

Forderung nach einem Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft bleibt aktuell

Die Vereinbarung zur Förderung von Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft wurde vor zehn Jahren gegen den Widerstand zahlreicher Politikerinnen, Gewerkschaften und des Deutschen Frauenrates geschlossen. Diese hatten schon damals ein Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft gefordert. Ein solches Gesetz hatte aber unter der rot-grünen Bundesregierung keine parlamentarische Mehrheit gefunden. Die Forderung bleibt nach der 4. Bilanz der Vereinbarung weiterhin aktuell.

Weitere Informationen:

Der vollständige Bericht Öffnet externen Link in neuem Fenster4. Bilanz Chancengleichheit - Erfolgreiche Initiativen unterstützen – Potenziale aufzeigen (PDF, 3,3 MB)


AutorIn: Ulrike Helwerth

Erstellt am: Dienstag 05. Juli 2011

Thema: Chancengleichheit, Privatwirtschaft





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