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6/2011 Nichts über uns ohne uns

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Titel 6/2011

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Informationen

CEDAW 2009

Vor der UN in Genf

Vor der UN in Genf, Foto: Elisabeth Botsch

Aktuelles und Hintergründe zum UN-Abkommen zur Beseitigung jeder Diskriminierung der Frau (CEDAW), seinem diesjährigen Verhandlungsprozess, seiner Geschichte uvm.

Aktuelles

 

Abschlussbericht des CEDAW-Ausschuss kritisiert Bundesregierung

April 2009 - In seinem Abschlussbericht vom 10. Februar zeigt sich der Ausschuss mit den frauen- und gleichstellungspolitischen Fortschritten in Deutschland und den Maßnahmen der Bundesregierung unzufrieden. 

Leitet Herunterladen der Datei einDie abschließenden Bemerkungen des CEDAW-Ausschusses (in deutscher Übersetzung)

djb bedauert den "Mantel des Schweigens"

04.03.2009 - Als Antwort auf die Pressemitteilung der Bundesregierung zum CEDAW-Vertragsausschuss hat der Deutsche Juristinnenbund.e.V. einen offenen Brief an Bundesfrauenministerin Ursula von der Leyen geschrieben:

Sehr geehrte Frau Bundesfamilienministerin Dr. von der Leyen,


der Deutsche Juristinnenbund (djb) hat den Verhandlungsprozess über den 6.periodischen Staatenbericht der Bundesrepublik an den CEDAW-Vertragsausschuss im Vorfeld durch das Verfassen von Alternativberichten als auch die Verhandlungen vor diesem Ausschuss in Genf sehr aktiv begleitet.

Mit einigem Bedauern haben wir die Pressemitteilung Ihres Ministeriums zu den Verhandlungsergebnissen zur Kenntnis genommen, in der die Ergebnisse der Verhandlungen fast auf den Kopf gestellt wurden. Warum wird es als Signal des Vertrauens dargestellt, dass der nächste Staatenbericht "erst" im Jahr 2014 vorgelegt werden muss? Die Zusammenlegung von zwei Berichten zu einem ist doch seit einiger Zeit Praxis des Ausschusses, wenn die Abgabe des nächsten Berichts innerhalb kürzerer Zeit nach der Diskussion des vorherigen fällig ist! Und warum wird die Aufforderung an die Bundesregierung, in zwei Jahren einen Zwischenbericht über die getroffenen Maßnahmen hinsichtlich der besorgniserregenden Lohnlücke zwischen Frauen und Männern und über die Zusammenarbeit mit den Verbänden von inter- und transsexuellen Frauen vorzulegen, überhaupt nicht erwähnt? Auch müssen die aus Sicht des Ausschusses nur unzureichend bearbeiteten Empfehlungen aus den Abschließenden Beobachtungen des Jahres 2004 als Rüge verstanden werden. Dies gibt Anlass zur Sorge, dass die Empfehlungen des Ausschusses bisher nicht ausreichend Widerhall in der politischen Arbeit gefunden haben. Wir hoffen, dass nicht versucht wird, die Ergebnisse der Verhandlungen (völkerrechtswidrig) zu ignorieren und über sie einen Mantel des Schweigens auszubreiten, sondern dass sie von Ihrem Ministerium vielmehr positiv genutzt werden, um den berechtigten gleichstellungspolitischen Anliegen auch gegenüber den anderen Politikbereichen ein größeres Gewicht zu verleihen.

Wir verweisen auch auf den Punkt 66 der Abschließenden Beobachtungen, in denen die Bundesrepublik Deutschland aufgefordert wird, die vom Ausschuss formulierten Empfehlungen weitestgehend zu verbreiten. Unsere Gespräche im Ausschuss haben sehr deutlich gemacht, dass Deutschland hier einen auf internationaler Ebene noch weitgehend positiven Ruf sehr schnell verspielen kann.

Bei den vor dem UN-Ausschuss verhandelten Themen handelt es sich zu einem ganz großen Teil um solche, die schon seit mehreren Jahren Gegenstand von Stellungnahmen, Anhörungen und Berichten des djb sind. Vielleicht könnten wir den (völker)rechtlichen und politischen Druck, der von dem Ausschussbericht ausgeht, gemeinsam nutzen.

Folgende Punkte des Ausschussberichtes sind in unseren Augen von besonderem Gewicht:


Mehrmals wurden in den Verhandlungen von den Sachverständigen des Ausschusses die offensichtlich unzureichenden Strukturen angesprochen, um die Anwendung der Konvention auch auf Länder- und Kommunalebene überprüfen und zu gewährleisten und in der Folge eine entsprechende Berichterstattung an den Ausschuss sicherzustellen, die dem föderativen Charakter unserer Republik Genüge tut (Pkte. 12-16). Gute Beispiele geben hier die Staatenberichte von Kanada oder Australien. Welche Schritte wird die Bundesregierung hier unternehmen?

In die gleiche Richtung gingen die Fragen des Ausschusses zur Umsetzung der Konvention auf allen politischen Ebenen. Hier wurde von der deutschen Delegation die Absicht geäußert, die Frage, inwieweit die Konvention tatsächlich ausreichend umgesetzt wird, gemeinsam mit Juristinnen untersuchen zu wollen. Wir sind gerne bereit, die Bundesregierung hierbei zu unterstützen.

Die vom CEDAW-Ausschuss kritisierte unzureichende Ausstattung und die unzureichenden Kompetenzen der Antidiskriminierungsstelle einschließlich der Frage ihrer Unabhängigkeit sind ebenfalls Punkte, die von unserem Verband seit Inkrafttreten des AGG kritisch gesehen werden (Pkte. 17-20 und 35-36). Sollten die Erfahrungen mit dem AGG - insbesondere die tatsächlich ausgebliebene Klagewelle - nicht genutzt werden, um hier entsprechende Änderungen im Gesetz auf den Weg zu bringen?

Ganz konkrete Forderungen kommen aus dem Ausschuss für den Einsatz zeitlich befristeter Sondermaßnahmen aufgrund des erschreckend geringen Anteils von Frauen in Führungspositionen sowohl im öffentlichen Leben (hier steht Deutschland an drittletzter Stelle in Europa), als auch in der Privatwirtschaft (Pkte. 13-14 und 25-26). Ausdrücklich genannt werden die auch von unserem Verband schon mehrfach geforderte Einführung von Quoten, von Anreizsystemen und der Erlass eines Gleichstellungsgesetzes für die Privatwirtschaft. Der damit jetzt deutliche internationale Druck stellt in unseren Augen ein sehr gutes zusätzliches Argument dar, um hier endlich die notwendigen Schritte einzuleiten.

Einen großen Raum nahm in den Ausschussverhandlungen die Arbeitsmarktsituation von Frauen und die damit zusammenhängende Lohnlücke zwischen Frauen und Männern ein (Pkte. 13-14 und 33-36). Hier gibt es bereits viele auch veröffentlichte Vorschläge unseres Verbandes (um nur einige Beispiele zu nennen: ein Verfahrensgesetz, um die Verhinderung von Entgeltdiskriminierung durch ein Verfahrensgesetz sicherzustellen; Einführung von Verbandsklage und Sanktionsmöglichkeit im AGG; Einführung institutioneller Kontrollmöglichkeiten). Eine gute Zusammenfassung bietet die gerade erst abgegebene Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Bundestages am 28. Januar 2009 zu Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern (diese sowie zahlreiche weitere Stellungnahmen zu diesem Thema sind veröffentlicht unter www.djb.de). In engem Zusammenhang hiermit stehen die kritischen Anmerkungen des CEDAW-Ausschusses zur   diskriminierenden Situation von Frauen im Sozialleistungs- und Rentenbezug (Pkte. 37-38). Zu diesem gesamten Themenkomplex gibt es auch angesichts des geforderten Zwischenberichts für den CEDAW-Ausschuss dringenden Handlungsbedarf. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung hier ergreifen?

Auch zu den vom Ausschuss angesprochenen Fragen zur Situation von Gewalt betroffenen Frauen und der Finanzierung von Schutzmöglichkeiten dieser Frauen (Pkte. 41-46 und 59-60) hat unser Verband mehrfach Vorschläge geäußert. Wird es hierzu weitere Maßnahmen der Bundesregierung geben? Dringlich scheint uns auch die Umsetzung der auch in früheren Jahren geäußerten Empfehlungen des Ausschusses hinsichtlich aussagekräftiger Statistiken in bestimmten Aspekten dieses Bereichs (Pkte. 45-46).

Unser Verband wird zurzeit vermehrt durch Informationsveranstaltungen auf regionaler Ebene, Informieren anderer Organisationen wie der Landesfrauenräte und andere Maßnahmen aktiv, um den Bekanntheitsgrad der Konvention zu erhöhen. Wir fordern Sie auf, auch Ihrerseits die notwendigen Schritte zu unternehmen. Hier wurde die Bundesregierung nun schon zum zweiten Mal ganz ausdrücklich vom CEDAW-Ausschuss gerügt! Immer noch gibt es keinen direkten Link auf der Internetseite Ihres Ministeriums zu den internationalen Menschenrechtsgarantien für Frauen, die auch als solche gekennzeichnet und nicht unter "internationaler Gleichstellungspolitik" subsumiert werden sollten. Der djb begrüßt diese speziell auf Unternehmerinnen zugeschnittene Beihilfemöglichkeit, um Frauen bei der Unternehmensgründung zu helfen und die typischen Hindernisse so weit wie möglich auszuräumen.

Der djb appelliert an die Bundesregierung, von dieser Möglichkeit so weit wie möglich Gebrauch zu machen und macht sie darauf aufmerksam, dass andere Mitgliedstaaten, darunter insbesondere Frankreich, dies bereits tun.

In Übereinstimmung mit dem erklärten Ziel der Bundesregierung, Frauen bei der Arbeitsaufnahme zu unterstützen, sollte die Bundesregierung das unternehmerische Potenzial von Frauen besser nutzen und daher von der von der Kommission angebotenen unbürokratischen Hilfestellung Gebrauch machen, insbesondere von den sonst untypischen Möglichkeiten, Betreuungskosten und operative Betriebskosten in die Beihilfemaßnahmen einzubeziehen. Wann wird es den bei der Verhandlung in Genf zugesicherten Nachdruck derInformationsbroschüre zu CEDAW geben und für wann ist eine Verbesserung der Internetseite geplant?

Wir möchten durch dieses Schreiben schließlich nochmals ausdrücklich das auch uns sehr deutlich gewordene berechtigte Verlangen der Repräsentantinnen der inter- und transsexuellen Frauen nach Zusammenarbeit mit der Regierung unterstützen.

In der Hoffnung auf eine positive Antwort und ein Gesprächsangebot von Ihrem Haus zu den einzelnen Punkten verbleibe ich mit herzlichen Grüßen.
Jutta Wagner
Präsidentin

Delegation der Allianz der Frauenorgansationen vor der UN in Genf, Foto: Elisabeth Botsch

Nichts dazugelernt

14.02.2009 - Mit Erstaunen nimmt die Allianz der Frauenorganisationen die Darstellung  des Bundesfrauenministeriums (BMFSFJ) der CEDAW-Anhörung zur Kenntnis. Der "CEDAW-Ausschuss der Vereinten Nationen zeigt sich zufrieden mit den Fortschritten der deutschen Gleichstellungspolitik" titelte das BMFSFJ in seiner Presseerklärung zur Anhörung vor dem 43. CEDAW-Ausschuss der Vereinten Nationen am 2. Februar in Genf. Als "deutlichen Vertrauensbeweis, wertete das Ministerium, dass der nächste Staatenbericht erst 2014 vorgestellt werden müsse. Dabei wurden die bisherigen Staatenberichte ebenfalls im fünfjährigen Rhythmus dem CEDAW-Ausschuss vorgelegt.


Das Bundesfrauenministerium hob besonders seine Erfolge in der Familienpolitik hervor. Immer mehr Väter würden das Elterngeld in Anspruch nehmen, die Teilhabe der Frauen am Arbeitsmarkt sei gestiegen und die Entgeltgleichheit würde durch den vom Bundesministerium initiierten Equal Pay Day weiter bekämpft.


Mit keinem Wort erwähnte das Bundesfrauenministerium den CEDAW-Alternativbericht der Nichtregierungsorganisationen (NRO), wie diese bedauernd feststellen mussten. Ebenfalls nicht erwähnt wurden die kritischen Bemerkungen des CEDAW-Ausschusses zum 6. Staatenbericht der Bundesregierung. Ebenfalls vom BMFSFJ unter den Tisch gekehrt sind die abschließenden Bemerkungen des CEDAW-Ausschusses mit den Handlungsempfehlungen.

Öffnet externen Link in neuem FensterDas Statement des BMFSFJ vom 13.02.2009

CEDAW wirft Bundesregierung Verfestigung traditioneller Rollenbilder vor

02.02.2009 - Der Ausschuss der UN-Frauenrechtskonvention (CEDAW) hat am 2. Februar die Bundesregierung zu ihrem 6. Staatenbericht in Genf befragt. Die Sitzung wurde aufmerksam von Delegierten der Allianz der Frauenorganisationen Deutschlands verfolgt. Deren Beobachtungen nach standen die vagen Ausführungen zur Frauen- und Gleichstellungspolitik der Regierungsdelegation in scharfem Kontrast zu den detaillierten und sehr differenzierten Fragen des CEDAW-Ausschusses. Dieser war zuvor durch die Befragung der Nichtregierungsorganisationen (NRO) und die Alternativberichte über die mangelnde Umsetzung der Gleichstellung in Deutschland informiert worden.

AGG besser ausformen

Der CEDAW-Ausschuss forderte die Bundesregierung auf, das CEDAW-Abkommen in Deutschland bekannter zu machen und in die Rechtspraxis einfließen zu lassen.

Der Ausschuss empfahl ferner, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) nochmals umfassend und CEDAW-konform zu überarbeiten und die Antidiskriminierungsstelle besser zu unterstützen. Außerdem wurde der Bundesregierung nahegelegt, konstruktiv mit allen NROs zusammen zu arbeiten.

Mehr Gleichstellungspolitik, weniger Familienpolitik

Der Ausschuss forderte weiterhin die koordinierte Umsetzung von Gender Mainstreaming und Gender Budgeting als Instrumente, um systematische Fortschritte in der Gleichstellungspolitik zu erzielen. Die familienpolitischen Maßnahmen der Bundesregierung würden letztlich zu einer Verfestigung traditioneller Rollenbilder beitragen.

Lesen Sie dazu auch die Pressemitteilung Allianz der Frauenorganisationen Deutschlands:
Vage Ausführungen zur Frauen- und Gleichstellungspolitik (PDF, 24,36 KB)

 

Vertreterinnen der Allianz im Gespräch mit Eva Welskop-Deffaa, Abteilungsleiterin im BMFSFJ, Foto: Elisabeth Botsch

Statements und Schattenberichte der Allianz

 

Statements der Allianz vor dem CEDAW-Ausschuss

26.01.2009 - In einer informellen Sitzung am 26. Januar vor dem 43. UN-Frauenrachtsausschuss (CEDAW) in Genf haben die Vertreterinnen der Allianz der deutschen Frauenverbände den Ausschuss davon überzeugt, dass die Bundesregierung noch große Versäumnisse bei der Umsetzung der Gleichstellung hat und nach wie vor schwere Diskriminierungen stattfinden. (s. PM 27.01.2009)

In dem Treffen trugen die Frauenrechtlerinnen ihre Statements zum 6. Bericht der Bundesregierung zum CEDAW-Übereinkommen vor. Die

Schattenbericht für Intersexuelle

18.12.2009 - Menschenrechte auch für Zwitter fordert der Verein Intersexuelle Menschen e.V. und hat daher einen eigenen CEDAW-Schattenbericht am 15. Dezember in Berlin vorgestellt.

Nach offiziellen Schätzungen leben etwa 80.000 bis 120.000 medizinisch mit dem Begriff „intersexuell“ („DSD“) klassifizierte Menschen in der Bundesrepublik Deutschland.

Viele von ihnen werden systematisch medizinisch nicht notwendigen und traumatisierenden Zwangsbehandlungen unterworfen. Diese stellten einen erheblichen Verstoß gegen ihr Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit, Selbstbestimmung und Würde dar, so der Verein, der die vollständige Umsetzung und Anwendung der Menschenrechte auch für Intersexuelle fordert.

Staatenbericht ignoriert Nöte der Intersexuellen

Intersexualität berührt eine Vielzahl universeller Menschen- und Frauenrechte. Mit ihrem Schattenbericht will der Verein Intersexuellen Menschen e.V. über die physische, psychische und soziale Situation intersexueller Menschen in Deutschland aufklären und die vollständige Umsetzung der Menschenrechte auch für intersexuelle Menschen durchzusetzen. Im 6. Staatenbericht der Bundesregierung zu CEDAW fänden die Anliegen intersexueller Menschen kein Gehör, bemängelt die Lobby für Intersexuelle. Deutschland dürfe als CEDAW-Vertragsstaat die schweren Menschenrechtsgefährdungen und -verletzungen an intersexuellen Menschen nicht mehr länger ignorieren.

Der vollständige Bericht
Schattenbericht zum 6. Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau (CEDAW), erstellt vom Intersexuelle Menschen e. V. / XY-Frauen

Shadow Report to the 6th National Report of the Federal Republic of Germany On the United Nations Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women (CEDAW) compiled by Intersexuelle Menschen e. V. / XY-Frauen
Association of Intersexed People / XY Women
 

Zur Webseite:
intersex.schattenbericht.org

Schattenbericht veröffentlicht

15.12.2008 - Endlich ist er da, der CEDAW-Alternativbericht. Der sogenannte Schattenbericht beschreibt detailliert, wo die Gleichstellungspolitik mangelhaft ist und welche Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung erforderlich sind. Am 15. Dezember stellte die Allianz von 28 deutschen Frauenorganisationen den Bericht im Rahmen eines Workshops in Berlin vor.Die Bundesregierung hat sich vom Gender Mainstreaming verabschiedet, heißt es unter anderem in dem Alternativbericht zum 6. Bericht der Bundesregierung zum CEDAW-Abkommen. Es sei keine Verbesserung, sondern sogar eine Verschlechterung in der Gleichstellungspolitik zu bemerken.

Der Bericht geht auf die Empfehlungen des CEDAW-Komitees ein, auf den Ist-Zustand der Gleichstellung in den verschiedenen Lebens- und Arbeitsbereichen in Deutschland sowie auf besondere Gruppen von Frauen. wie Migrantinnen und Frauen mit Behinderungen. Der Bericht umfasst zusätzliche Einzelberichte über die Situation intersexueller und transsexueller Menschen.

Den vollständigen Alternativbericht können Sie als pdf herunterladen:

Alternativbericht der Allianz von Frauenorganisationen Deutschlands
November 2008 (deutsche Version, pdf 1,5 MB)

Alternative Report submitted by the Alliance of German Women’s Organizations, November 2008 (english version, pdf, 1,7 MB)

NGO-Treffen in Genf, Foto: Elisabeth Botsch

CEDAW-Alternativbericht: Die Beteiligung von NGOs

Im Juni 2007 hat die Bundesregierung in der Bundestagsdrucksache 16/5807
den „Sechsten Bericht der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW)“ vorgelegt. Seitdem bemühen sich zahlreiche deutsche Frauenrechtsorganisationen, diesen Bericht kritisch zu analysieren und ihre eigene Sichtweise im Hinblick auf das Regierungshandeln darzustellen.

Mitglieder der Allianz der Frauenorganisationen

Öffnet externen Link in neuem FensterAG Frauenrechte im Forum Menschenrechte 

agisra e.V. - Arbeitsgemeinschaft gegen internationale sexuelle und rassistische Ausbeutung

Öffnet externen Link in neuem FensterBAG FORSA - Bundesarbeitsgemeinschaft Feministischer Projekte gegen Sexuelle Gewalt an Mädchen und Frauen e.V.

Öffnet externen Link in neuem FensterBAG SHI – Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen e.V.

Öffnet externen Link in neuem FensterBan Ying e.V. – Beratungs- und Koordinierungsstelle gegen Menschenhandel

Öffnet externen Link in neuem FensterBIG - Berliner Interventionszentrale bei häuslicher Gewalt e.V.

Öffnet externen Link in neuem FensterBIG Budget - Bundesinitiative Gender Budgeting

bff - Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe - Frauen gegen Gewalt e.V.

Öffnet externen Link in neuem FensterDÄB - Deutscher Ärztinnenbund e.V.

DF - Deutscher Frauenrat

Öffnet externen Link in neuem FensterDFR - Deutscher Frauenring

Öffnet externen Link in neuem FensterDGB - Deutscher Gewerkschaftsbund / Abteilung Frauen

Öffnet externen Link in neuem Fenster dfb - Demokratischer Frauenbund e.V.

Öffnet externen Link in neuem Fensterdjb - Deutscher Juristinnenbund e.V.

Öffnet externen Link in neuem FensterDStV - Deutscher Staatsbürgerinnen-Verband e.V.

Öffnet externen Link in neuem FensterEFiD -  Evangelische Frauen in Deutschland e.V.

Öffnet externen Link in neuem FensterFrauenhauskoordinierung e.V.

Öffnet externen Link in neuem FensterGMEI - Gender Mainstreaming Experts International

Öffnet externen Link in neuem FensterKDFB - Katholischer Deutscher Frauenbund

Öffnet externen Link in neuem FensterKOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Frauenhandel und Gewalt an Frauen im Migrationsprozess e.V.

Initiative für einen geschlechtergerechten Haushalt in Berlin

Landesfrauenrat Sachsen-Anhalt

LSVD - Lesben- und Schwulenverband in Deutschland e.V.

Medica Mondiale e.V.  

Menschenrechte und Transsexualität

mitgedacht e.V. - feministische Perspektiven auf Politik, Wirtschaft und Gesellschaft

Pro Familia

TERRE DES FEMMES e.V. - Menschenrechte für die Frau

Weibernetz e.V. - Politische Interessenvertretung behinderte Frauen

ZIF - Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser

KooperationspartnerInnen der Allianz

Intersexuelle Menschen

Menschenrechte und Transsexualität


Inhalt und der Bedeutung von CEDAW

Es gibt auf der Ebene der UN insgesamt sieben Menschenrechtskonventionen, die für die Staaten, die diese Konventionen ratifizieren, verbindliche Regelungen zum Menschenrechtsschutz enthalten.

Eine der Konventionen ist die UN-Frauenrechtskonvention zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau (CEDAW - Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women). Diese Konvention ist das wichtigste verbindliche internationale Instrument für die Stärkung und Verwirklichung von Frauenrechten. Sie enthält unter anderem ein umfassendes Diskriminierungsverbot, welches sich auf alle Lebensbereiche erstreckt. Für den KOK ist insbesondere Artikel 6 CEDAW von großer Bedeutung. In diesem heißt es:

„Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen einschließlich gesetzgeberischer Maßnahmen zur Abschaffung jeder Form des Frauenhandels und der Ausbeutung der Prostitution von Frauen.“


Alle Vertragsstaaten, die CEDAW ratifiziert haben, müssen als rechtsverbindliche Verpflichtung die Ziele der Konvention durch gesetzgeberische und gleichstellungspolitische Maßnahmen umsetzen.

Damit überprüft werden kann, ob die Vertragsstaaten ihren Pflichten nachgekommen sind, erstellen sie in regelmäßigen Abständen Berichte über die getroffenen Maßnahmen und diesbezügliche Fortschritte (Verpflichtung zu sogenannten Regierungsberichten).

Diese Berichte werden vom CEDAW-Ausschuss, dem 23 unabhängige Sachverständige angehören, sorgfältig geprüft.

Für unabhängige Nichtregierungsorganisationen (NGOs) hat sich in den letzten Jahrzehnten die Möglichkeit der Beteiligung etabliert. NGOs können in einem "Alternativ"- oder "Schattenbericht“ ihre Kritik an dem vorgelegten Regierungsbericht und an der Situation der Frauenrechte in dem jeweiligen Land darstellen.

Ausgehend von den Verpflichtungen der Regierungen, die Vorgaben von CEADW zu erfüllen, gibt ein solcher Bericht den NGOs die Gelegenheit dezidiert ihre Sichtweise darzulegen. Für den CEDAW-Ausschuss sind diese NGO-Berichte eine zusätzliche wichtige Erkenntnisquelle.

Die Bundesrepublik Deutschland hat CEDAW im Jahr 1985 ratifiziert, so dass die Bestimmungen der Konvention für die Bundesrepublik rechtlich verbindlich geworden und auch die Pflicht besteht, ihre Bemühungen in einem Regierungsbericht dem CEDAW Ausschuss mitzuteilen.

Die Regierungsberichte wurden in den vergangenen Jahren von deutschen NGOs in Alternativ-, bzw. Schattenberichten kommentiert. Durch die Erstellung eines Alternativberichtes wurden Themenbereiche, in denen die Bundesrepublik nur unzureichend die Vorgaben der Konvention umgesetzt hat, angesprochen und zum Diskussionsgegenstand zu machen.

So hat der CEDAW-Ausschuss bei seiner letzten Befragung der Bundesrepublik Deutschland im Januar 2003 einige Aspekte aus dem Alternativbericht der NGOs aufgegriffen und dazu konkrete Fragen an die Regierungsvertreter/Innen gestellt. Die Berücksichtigung der Kritik und der Forderungen von NGOs durch den CEDAW-Ausschuss bei der Beurteilung des Regierungshandelns verleiht der Arbeit der NGOs einen außerordentlichen Zugewinn an politischer Bedeutung. Dadurch können gesellschaftliche Veränderungsprozesse auf höchster politischer Ebene angestoßen werden.

Nachdem die Bundesregierung 2007 ihren sechsten Regierungsbericht vorgestellt hat, ist es erstmals gelungen, dass sich eine Allianz von mehr als 25 deutschen NGOs zusammengefunden hat, um ausführlich und umfassend auf die Situation der Frauenrechte in der Bundesrepublik einzugehen.

Treffen der Delegierten der Allianz mit Christel Riemann-Hanewinckel

CEDAW-Fahrplan

06.12.2007 - Berlin - Auftaktworkshop, Deutsches Institut für Menschenrechte

11.02.2008 - Berlin - Zweiter Workshop, Deutscher Frauenrat

06.03.2008 - Berlin - Konstituierung der Redaktionsgruppe

27.06.2008 - Berlin - Englische Übersetzung der Zusammenfassung geht an das OHCHR

21.07.200825.07.2008 - New York - Pre-Session des CEDAW-Ausschusses

15.12.2008 - Berlin - Vorstellung des Schattenberichts (Alternativberichts) in Deutschland

26.01.2009 - Genf - 43te CEDAW-Sitzung der Vereinten Nationen. Behandelt wird der 6. Deutsche Staatenbericht und der Alternativbericht. Delegierte der NGO-Delegation tragen ihre Kritik vor.

30.01.2009 - Genf - Briefing der deutschen NGO-Delegation für den Ausschuss, Regierungsdelegation und interessierte internationale NGOs

02.02.2009 - Genf - Monitoring der Sitzung der Bundesregierung Deutschland vor dem UN-CEDAW-Ausschuss

Zusammenfassung (Executive Summary)


Zur Vorbereitung der NGO-Beteiligung an der Pre-Session ist es ratsam entweder den gesamten erarbeiteten Alternativbericht vorab dem CEDAW-Ausschuss zukommen zu lassen oder eine Zusammenfassung („Executive Summary“) mit Fragestellung und/oder Anregungen zu erstellen.

Diese Dokumente helfen dem Ausschuss relevante und kritische Fragestellungen zu erarbeiten. Sie geben einen Überblick über die Situation in dem jeweiligen Land aus Sicht der NGOs und spiegeln den Diskussionstand zu Frauenrechten unter den NGOs wider. Es ist zudem äußerst empfehlenswert bereits während der Pre-Session den Ausschuss von den Kritikpunkten der NGOs zu unterrichten, damit die Möglichkeit besteht, diese Punkte gegebenenfalls in die „list of issues“ aufzunehmen.

In der Vergangenheit haben deutsche NGOs an der Pre-Session Working Group teilgenommen und bereits dort durch die Einreichung von Zusammenfassungen auf Problembereiche aufmerksam gemacht.

Zu der vom 21. bis zum 25. Juli 2008 in New York stattfindenden Pre-Session, welche die Sitzung des CEDAW Ausschusses im Januar 2009 vorbereitet, hat die Allianz einen Executive Summary erarbeitet. Der Executive Summary ist eine Zusammenfassung der Schwerpunkte des Alternativberichts und enthält zu jedem Kapitel Fragestellungen an die Bundesregierung und Verbesserungsvorschläge. Der Executive Summary wurde bereits an das CEDAW Komitee geschickt.

Executive Summary und Fragen für die Pre-Session Working Group
Schattenbericht der „Gruppe der Frauenverbände Deutschlands“ zum 6. Bericht der Bundesregierung Deutschland zum Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau (CEDAW).
(deutsch, pdf, 100 KB)

Executive Summary and Questions for the Pre-Session Working Group
Shadow Report by the "Alliance of German Women's Organizations" on the Sixth Periodic Report by the German Government (English, pdf, 48 KB)

Pre-Session

Pre-Session Working Group Meeting (vorbereitende Sitzung des CEDAW Ausschusses)

Die Sitzungen des CEDAW-Ausschusses werden in sogenannten Pre-Session Working Group Meetings („Pre-Session“) vorbereitet. Diese Sitzungen finden ungefähr ein halbes Jahr vor der ordentlichen Sitzung des Ausschusses statt.

Es treffen sich dort höchstens fünf Mitglieder des CEADW Ausschusses. Deren Aufgabe ist es, eine „list of issues“ (eine Liste von Problemkreisen) und Fragen zu substanziellen Belangen zu erarbeiten, die sich aus den vorgelegten Regierungsberichten ergeben. Diese Aufgaben sind in Regel 4 der Verfahrensregeln des CEDAW Ausschusses festgelegt.

In der Vergangenheit konnten NGOs während der Pre-Session vor dem Ausschuss vorsprechen. Dazu erhält jede NGO Delegation aus einem Land 10 Minuten Redezeit, um sich zu dem jeweiligen Staatenbericht zu äußern.

Für NGOs ist dieses Treffen eine gute Gelegenheit, ihre Kritik und Anmerkungen vor dem CEDAW Ausschuss darzulegen. An der Pre-Session werden Vertreterinnen der Allianz teilnehmen und das ihnen zugestandene Rederecht nutzen, um auf ihre Kritik zu dem „Sechsten Bericht der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW)“ zu erläutern.

CEDAW-Vertragstexte


Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) vom 18. Dezember 1979
Vertragstext des Abkommens (Deutsch); BGBl 1985 II, 648:
hier als Texte in einer Publikation des BMFSFJ vom 7.12.2007 (pdf, 805,6 KB)
- Text des Übereinkommens
- Fakultativprotokoll vom 6. Oktober 1999 zum Übereinkommens, seit 2002 in Deutschland in Kraft getreten
- Allgemeine Empfehlungen (General Recommendations) 1-25; sie erläutern die Anwendung des Abkommen, geben Interpretationshilfe

Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women - New York, 18 December 1979
Das Übereinkommen (Englisch)

Optional Protocol to the Convention on the Elimination of Discrimination against Women
Das Fakultativprotokoll (Englisch)

General Recommendations
Allgemeine Bemerkungen des CEDAW- Ausschusses (Englisch)
Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) vom 18. Dezember 1979
Vertragstext des Abkommens (Deutsch); BGBl 1985 II, 648:
hier als Texte in einer Publikation des BMFSFJ vom 7.12.2007 (pdf, 805,6 KB)
- Text des Übereinkommens
- Fakultativprotokoll vom 6. Oktober 1999 zum Übereinkommens, seit 2002 in Deutschland in Kraft getreten
- Allgemeine Empfehlungen (General Recommendations) 1-25; sie erläutern die Anwendung des Abkommen, geben Interpretationshilfe

Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women - New York, 18 December 1979
Das Übereinkommen (Englisch)
Optional Protocol to the Convention on the Elimination of Discrimination against Women
Das Fakultativprotokoll (Englisch)
General Recommendations

Staatenberichte

6. Bericht der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) - deutsch
Drucksache des Deutschen Bundestages 16/5807
oder als
Publikation des Bundesfrauenministeriums (BMFSFJ), ( pdf, 906,9 KB)

Sixth periodic report of States parties: Germany
6. Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zu CEDAW (Englisch); UN-Dokumentennummer CEDAW/C/DEU/6

Berichte der NGOs

Alternativbericht der Allianz von Frauenorganisationen Deutschlands
November 2008
(deutsche Version, pdf 1,5 MB)

Alternative Report submitted by the Alliance of German Women’s Organizations. November 2008
(english version, pdf, 1,7 MB)

Schattenbericht zum 6. Staatenbericht der BRD zu CEDAW, erstellt vom Intersexuelle Menschen e. V. / XY-Frauen ,
November 2008
(deutsche Version, pdf, 1.2 MB)

Shadow Report to the 6th National Report of Germany On CEDAW, compiled by Intersexuelle Menschen e. V. / XY-Frauen
Association of Intersexed People / XY Women

November 2008
(english version, pdf 1MB)

Alternativbericht zum 6. Staatenbericht zu CEDAW von: Menschenrecht und Transsexualität (Interessensgemeinschaft)
(pdf)

Schattenbericht zur Diskriminierung des Zugangs zur Reproduktionsmedizin
Wunschkind e.V. hat einen Schattenbericht zum 6. Staatenbericht der Bundesregierung Deutschland (2007) und zum Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau verfasst.

Executive Summary und Fragen für die Pre-Session Working Group 2008
Schattenbericht der „Gruppe der Frauenverbände Deutschlands“ zum 6. Bericht der Bundesregierung Deutschland zum Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau (CEDAW)
(deutsch, pdf, 100 KB)

Executive Summary and Questions for the Pre-Session Working Group 2008
Shadow Report by the "Alliance of German Women's Organizations" (English, pdf, 49 KB)

Frauenrechte in Deutschland: Follow-Up-Prozess CEDAW 2004
Dokumentation zum Anknüpfen an den Dialog von 2004 ff. Berlin 2005 (pdf, 324 KB)

CEDAW-Schattenberichte
International Women’s Human Rights Action Watch (IWRAW) Asia Pacific archiviert hier mit UN-Mandat alle NGO-Schattenberichte zu CEDAW, seit Juli 2004 von NGOs aus Staaten, die eine Förderung von IWRAW hatten, seit der 39.Sitzung von CEDAW auch aller anderen, also z.B. aus den OECD-Staaten

IWRAW: Informationen wie Schattenberichte erstellt werden u.v.m.
iwraw.igc.org/shadow.htm

Global Justice Center - CEDAW CASE Bank
dokumentiert alle Rechtsakte unter CEDAW, Fälle, Urteile,….; NGOs

Women's United Nations Report Network & Program WUNRN
Netzwerk von NGO und Expert/innen im Umfeld der UN für alle CEDAW relevanten Vorgänge, Entscheidungen, Projekte. Exzellente Mailingliste

Statements der NGOs vor dem 43. CEDAW-Ausschuss

Oral Statement of the Alliance of German Women´s Organizations to the 43- Session of the CEDAW Committee, Geneva 26. January 2009  (englisch, pdf 216 KB)

Statement der Gruppe Menschenrechte und Transsexualität/ Transsexuelle Frauen (englisch, pdf 29 KB)

Statement des Verbands Intersexueller Menschen/XY-Frauen (englisch, pdf, 28 KB)CEDAW 43rd Session – Informal Meeting with NGOs - 27. Jan. 2009

CEDAW 43rd Session – Informal Meeting with NGOs - 27. Jan. 2009
Questions of the Committee to the German NGO delegation & their answers (englisch, pdf 112 KB)
Questions of the Committee to the German NGO delegation & their answers  - short list  (englisch, 72 KB)

Fact Sheet
Issue of abandoning the Gender Equality Strategy of Gender Mainstreaming and Budgeting by the German Government (englisch, pdf 40 KB)

Fact Sheet on Discrimination agains Girls in Prison (englisch, pdf 16 KB)

Öffnet externen Link in neuem FensterFact Sheet on Violence against Women (englisch, pdf 12 KB)

Fact Sheet on Discriminations against Women in Health Care (englisch, pdf 16 KB)

Öffnet externen Link in neuem FensterFact Sheet on Labour Market (englisch, pdf 40 KB)

 

Weitere Dokumente des CEDAW-Ausschusses

Alle Dokumente & Links des CEDAW- Ausschusses bis zur 40.Sitzung Januar 2008

Alle Dokumente & Links des CEDAW- Ausschusses ab der 40. Sitzung Januar. 2008

Mitglieder des CEDAW- Ausschusses

Abschließende Bemerkungen des CEDAW AUSSCHUSSES zum 5. Staatenbericht 2004 (Dt./Engl.)
Wichtige Dokumente, um zu bewerten, welche Aufgaben die Regierung seit 2004 erledigt hat.
Hier sind auch alle weiteren Dokumente zu CEDAW und anderen Menschenrechtsabkommen einsehbar.

Presseinformationen zu CEDAW 2009

 04.02.2009 - Presseinformation des djb
Deutsche Gleichstellungs- und Frauenpolitik wurde bei der UN verhandelt - Der Deutsche Juristinnenbund (djb) zieht Bilanz

03.02..2009 - Presseinformation
zwischengeschlecht.org

03.02..2009 - Presseinformation
Vage Ausführungen zur Frauen- und Gleichstellungspolitik (PDF, 24,36 KB)

27.01.2009 - Presseinformation
UN-CEDAW-Ausschuss lässt sich Mängel der deutschen Frauenpolitik ausführlich von deutschen Frauenverbänden erläutern (pdf, 26 KB)

23.01.2009 - Presseinformation
Allianz von Frauenorganisationen Deutschlands bricht mit 20-köpfiger Delegation zur 43. Sitzung des UNFrauenrechtsausschuss (CEDAW) nach Genf auf (pdf, 26 KB)

21.07.2008 - Presseinformation
Allianz von Frauenorganisationen aus Deutschland präsentiert Forderungen
in New York
(pdf, 87 KB)

 

Presseecho

taz - 03.02.2009
Andere Länder machen es besser
Marion Böker erzählt, wie die Bundesregierung vor dem UN-Frauenrechtsausschuss eine schlechte Figur machte. Interview von Heide Oestreich

radio eins - 19.12.2009
Die Regierung schafft Gender-Mainstreaming ab"
Gespräch mit Marion Böker


AutorIn: Anja Janus /Ulrike Helwerth

Erstellt am: Donnerstag 10. Juli 2008

Thema: Gleichstellungspolitik, Antidiskriminierung, CEDAW, UN





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