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DGB und DF: Rechtsanspruch auf Betreuungsplatz umsetzen – Betreuungsgeld streichen
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) sieht den ab 2013 geltenden Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren in Gefahr. Daher fordert die stellvertretende DGB-Vorsitzende, Ingrid Sehrbrock, einen „Krippengipfel“, auf dem sich Bund, Länder und Kommunen auf einen Plan zur Umsetzung dieses Vorhabens einigen sollen. Der Deutsche Frauenrat unterstützt diese Forderung.
DGB: Gegeneinander muss aufhören
Bei der Finanzierung des Krippenausbaus werde derzeit auf allen Ebenen „Schwarzer Peter" gespielt, kritisierte Sehrbrock gegenüber der Saarbrücker Zeitung am 24. Januar. „Dieses Gegeneinander muss aufhören.“ Es fehlten noch 230.000 neue Betreuungsplätze und 9.000 ErzieherInnen. Der Rechtsanspruch sei daher „noch nicht in Sack und Tüten“. Sehrbrock forderte die Bundesregierung auf, das ab 2013 geplante Betreuungsgeld zu streichen. Statt dessen müssten die veranschlagten zwei Milliarden Euro in den Krippenausbau investiert werden.
DF: Rechtsanspruch darf nicht auf der Strecke bleiben
Dieser Forderung schließt sich der Deutsche Frauenrat an. „Es wäre politisch unverantwortlich, wenn ein so sinnvolles Vorhaben wie der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren auf der Strecke bliebe wegen des Betreuungsgeldes. Es ist ein unsinniges Projekt, das bekanntlich von der gesellschaftlichen Mehrheit nicht getragen wird“, erklärte die Vorsitzende der Frauenlobby, Marlies Brouwers, in einer
Pressemitteilung am 27. Januar.
dbb: Betreuungsgeld stoppen
Auch die dbb bundesfrauenvertretung fordert, die für das Betreuungsgeld eingeplanten Mittel in den Ausbau von Betreuungseinrichtungen zu stecken. „Die Bundesministerin wirkt unglaubwürdig, wenn sie in einem Satz von Wahlfreiheit spricht und gleich im zweiten den schleppenden Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder moniert“, kritisierte Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung, die Aussagen von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder. Noch sei genügend Zeit, um das Betreuungsgeld zu stoppen, so Wildfeuer.
Schröder: Betreuungsgeld-Gesetz kommt noch in diesem Jahr
Am 25. Januar teilte Bundesfamilienministerin Kristina Schröder vor dem Familienausschuss mit, das Gesetz zur Einführung eines Betreuungsgeldes werde noch in diesem Jahr auf den Weg gebracht. So sollen Eltern, die keinen Betreuungsplatz für ihr Kind in Anspruch nehmen, ab 2013 zunächst 100 Euro monatlich für das zweite Lebensjahr des Kindes erhalten, ab 2014 dann 150 Euro für das zweite und dritte Lebensjahr des Kindes. Das Vorhaben ist mit zwei Milliarden Euro jährlich veranschlagt. Die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren wird Bund, Länder und Gemeinden mit rund zwölf Milliarden Euro pro Jahr belasten.
Erstellt am: Freitag 27. Januar 2012
Thema: Kinderbetreuung, Betreuungsgeld, Familienpolitik,



