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Entgelt – gleich!
Positionspapier des Deutschen Frauenrates zur geschlechtergerechten Entlohnung, beschlossen auf der Mitgliederversammlung 2009
Vorwort
Der Grundsatz „gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit“ muss seit der Unterzeichnung des Amsterdamer Vertrages in 1997 auch in Deutschland sichergestellt werden. Zudem enthält das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz von 2006 das Verbot der Entgeltdiskriminierung. De facto jedoch ist der Einkommensunterschied zwischen den Geschlechtern seit 1995 bis in die Gegenwart sogar noch angestiegen. Entgeltdiskriminierung liegt dann vor, wenn Frauen und Männer nicht das gleiche Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit erhalten.
Unmittelbare und mittelbare Diskriminierung
Dabei ist zu unterscheiden zwischen unmittelbarer und mittelbarer Diskriminierung. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben ist unmittelbare Diskriminierung scheinbar nicht mehr vorhanden, mittelbare aber nach wie vor. Als eine der wesentlichen Ursachen dafür werden die weiterhin wirkenden Rollenstereotypen angesehen. Hinzu kommt, dass sowohl zwischen einzelnen Branchen als auch zwischen einzelnen Berufen deutliche Entgeltunterschiede bestehen. Ob dem allein mit tariflichen Regelungen entgegengewirkt werden kann oder ob es flankierender gesetzlicher Regelungen bedarf, ist durchaus umstritten. Der Deutsche Frauenrat will mit diesem Papier einen Beitrag leisten zur Diskussion über die Ursachen und Wirkungen geschlechts-spezifischer Entgeltunterschiede. Er beteiligt sich damit auch an der Diskussion über die Gestaltung der Lebenswelt von Frauen und Männern.
Entgelt - gleich! Das Positionspapier des Deutschen Frauenrates zur geschlechtergerechten Entlohnung (PDF-Download, 52 KB)
Erstellt am: Montag 16. November 2009
Thema: Entgeltgleichheit,



