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Insbesondere Geld, gesellschaftliche Akzeptanz, Ungebundenheit und Macht sind auch heute noch so ungleich verteilt, dass wir schlechterdings nicht behaupten können, Frauen rivalisierten unter gleichen Bedingungen.

(Christine Bergmann, deutsche Politikerin, u.a. von 1998 bis 2002 Bundesfrauenministerin)

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Finanzierung von Frauenhäusern muss gesichert werden

Häusliche Gewalt, dargestellt mit Holzpuppen

Frauenhäuser sind die zentrale Anlaufstelle für von Gewalt bedrohte Frauen und ihre Kinder. Der Bedarf an Frauenhausplätzen ist unvermindert hoch. Doch die Finanzierung von Frauenhäusern könnte durch bundeseinheitliche Standards und sachgerechte Pauschalen wesentlich verbessert werden, da die Finanzierung ist in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich geregelt und häufig auch nicht mehr gesichert ist. Darin waren sich die meisten Sachverständigen während einer öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 12. November einig.

Grundlage der Anhörung waren Anträge von FDP, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Oft würden Häuser, in denen Frauen mit ihren Kindern Zuflucht vor gewalttätigen Partnern finden können, aus mehreren Töpfen finanziert, so die Sachverständigen. In vielen Bundesländern erhielten die Häuser außerdem für Frauen, deren Aufenthalt mit Arbeitslosengeld II bezahlt werde, nur Tagessätze. Beide Tatsachen erschwerten die Finanzierung erheblich.

Institutionelle Förderung gefordert

Länder und Kommunen sind nach wie vor in der Pflicht, ein ausreichendes Schutzangebot vorzuhalten – so die SPD-Abgeordnete Caren Marks. Aufgrund der föderalen Strukturen habe der Bund hier jedoch kaum Regelungsmöglichkeiten. Daher seien die Länder umso mehr gefordert. Sie müssten tragfähige und verlässliche Strukturen zur dauerhaften Finanzierung schaffen. Mit einer institutionellen Förderung der Frauenhäuser könnte ein ausreichender Schutz für Frauen und ihre Kinder gewährleistet werden.

Nicola Leiska-Stephan vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge bemängelte, dass über das Sozialgesetzbuch II nicht alle Kosten abgedeckt würden: „Die Konsequenz ist, dass die Häuser entweder ein Minus machen oder hilfsbedürftige Frauen ablehnen“. Auch Susanne Köhler vom Deutschen Juristinnenbund sah Handlungsbedarf. Eine bundeseinheitliche Regelung sei mit dem Grundgesetz vereinbar und somit rechtlich möglich. Derzeit sei die „bundesweite Funktionsfähigkeit der Häuser nicht sichergestellt“, sagte Köhler. (GK)


 

Erstellt am: Montag 17. November 2008

Thema: Gewalt,





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