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Hartz IV-Falle: alleinerziehend, jung, mit Kleinkind, ohne Berufsausbildung
Vier von zehn Alleinerziehenden beziehen Leistungen der Grundsicherung, berichtet das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Zudem benötigen Alleinerziehende vergleichsweise lange staatliche Unterstützung: Während nur die Hälfte von ihnen innerhalb von zweieinhalb Jahren den Leistungsbezug beendeten, konnten dies im gleichen Zeitraum mehr als zwei Drittel der anderen Haushalte. Von den insgesamt 650.000 Alleinerziehenden, die Hartz IV beziehen, sind 95 Prozent Frauen.
Jüngere Alleinerziehende sind der IAB-Studie zufolge gleich in mehrfacher Weise belastet: Bei jungen, ledigen Alleinerziehenden mit Kleinkindern sei der Kinderbetreuungsaufwand besonders groß. Häufig hätten die jungen Alleinerziehenden noch wenig Berufserfahrung, manchmal noch keine abgeschlossene Berufsausbildung. Ein anderes Ergebnis der Studie: Alleinerziehende ohne Berufsausbildung verlassen den Leistungsbezug am langsamsten, solche mit akademischer Ausbildung werden demgegenüber doppelt so schnell unabhängig.
Alleinerziehende Mütter mit kleinen Kindern wollen arbeiten
Für junge, ledige Alleinerziehende mit Kleinkindern ist die Überwindung
der Hilfebedürftigkeit besonders schwierig. Der Betreuungsaufwand - gemessen am Alter des jüngsten Kindes - spielt hier eine maßgebliche Rolle. Je jünger das Kind, desto eher sind die Alleinerziehenden bei der Betreuung auf sich gestellt, die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist hier nur eingeschränkt möglich.
Dennoch ist nahezu jede zweite alleinerziehende Hartz-IV-Empfängerin mit einem Kleinkind arbeitsuchend gemeldet. „Das spricht für eine durchaus vorhandene Arbeitsmarktnähe“, sagt der IAB-Forscher Torsten Lietzmann. Zumindest gut zwei von fünf Fällen können den Bezug innerhalb von zweieinhalb Jahren beenden.
Das höhere Alter der Kinder begünstigt die Möglichkeit zur Arbeitsaufnahme, eventuell wurde schon während der letzten Partnerschaft ein Wiedereinstieg ins Berufsleben vollzogen, so die IAB-Studie. Im Vergleich zu den 15- bis 20-jährigen Alleinerziehenden hätten insbesondere die 21- bis 40-Jährigen, aber auch die über 40-Jährigen bessere Chancen, aus dem Bezug von Hartz IV auszusteigen.
Von den alleinerziehenden LeistungsbezieherInnen ist ein relevanter Teil erwerbstätig. Die so genannten Aufstocker bleiben jedoch trotzdem bedürftig, weil sie wegen der alleinigen Betreuung ihrer Kinder nur eingeschränkt arbeiten können.
Die IAB-Studie als PDF-Download
Auf seiner Website bietet das IAB ein
InfoSpezial "Alleinerziehende - Arbeitsmarktintegration statt Hilfebedürftigkeit?" an, das einen Literatur- und Forschungsüberblick zum Thema einschließlich eines internationalen Vergleichs gibt.
Erstellt am: Dienstag 02. Juni 2009



