Informationen
Kinderregelsätze sind Pfennigfuchserei
Was braucht ein Kind zum Leben? Mit dieser Frage beschäftigte sich am 20. Oktober das Bundesverfassungsgericht. Die RichterInnen prüften, ob die im SGB II festgelegten Regelsätze für Kinder das Existenzminimum abdecken. Für Kleinkinder beträgt der Regelsatz derzeit 215 Euro. Das sind 60 Prozent des Regelsatzes eines Erwachsenen. Für Sechs- bis 13-Jährige liegt der Betrag bei 70 Prozent oder 251 Euro, Jugendliche bekommen 287 Euro (80 Prozent).
Das ist viel zu wenig, kritisieren seit langem nicht nur Familien- und Kinder-schutzverbände und fordern deutlich höhere Beträge.
Staat vernachlässigt Fürsorgepflicht
Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) hält den aktuellen Kinderregelsatz für eine „willkürliche Ableitung des Bedarfs von Kindern vom ohnehin unterdeckenden Erwachsenenregelsatz“ und für „Pfennigfuchserei“. In einer Stellungnahme des Verbandes sagte die Bundesvorsitzende, Edith Schwab: „Beim Streit um Kinderschuhe, Geodreieck und Turnbeutel wird aber vor allem Eines klar: der Staat vernachlässigt seine Fürsorgepflicht in wesentlichen Bereichen. Die Abschaffung der Lernmittelfreiheit, der Mangel an flächendeckender ganztägiger und kostenfreier Bildung und Betreuung für Kinder und die Studiengebühren machen deutlich, dass da gespart wird, wo sich die Gesellschaft selber schadet. Da, wo es darauf ankommt, bei der Bildung nachwachsender Generationen wird um jeden Buntstift diskutiert. Das ist ein Armutszeugnis.“
500 Euro für jedes Kind
Der VAMV fordert seit vielen Jahren eine einheitliche Kindergrundsicherung in Höhe von 500 Euro für jedes Kind. Denn dadurch, dass Kinder heute im Erwachsenensystem „Hartz IV“ mitversorgt würden, entstehe ein Missverhältnis. Eine „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ binde Kinder immer an den Erwerbsstatus ihrer Eltern und gehe an ihren Bedürfnissen vorbei“ kritisiert Schwab, die Fachanwältin für Familienrecht ist. Und weiter: „In einer Wissensgesellschaft sind wache, neugierige und engagierte Kinder der größte Schatz den wir haben. Da sollten wir nicht um Winterstiefel streiten, sondern angemessen und gleichberechtigt handeln. Bedarfsgerecht für Kinder ist, was ihnen ein Aufwachsen ohne Armut und Mangel ermöglicht.“
In Deutschland leben 1,7 Millionen Kinder von Hartz IV. Der VAMV schätzt, das gut fünfzig Prozent davon Kinder von Alleinerziehenden sind.
Der VAMV ist Mitglied des Deutschen Frauenrates.
Weitere Informationen:
www.vamv.de
Erstellt am: Dienstag 20. Oktober 2009
Thema: Kinder, Armut, Sozialpolitik,



