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Petitionsausschuss: Nein zu gesetzlicher Frauenquote
Eine gesetzliche Frauenquote von 50 Prozent in Aufsichtsräten Börsen notierter Unternehmen soll nicht eingeführt werden. Dafür hat sich der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages am 20. Januar mehrheitlich ausgesprochen und schloss damit das Petitionsverfahren ab.
Zwar hält die Koalition von Union und FDP das Anliegen, mehr Spitzenfunktionen in der Wirtschaft mit Frauen zu besetzen, für wichtig. Eine gesetzliche Regelung sei jedoch nicht zweckmäßig und zudem nach Europarecht unzulässig, argumentierten die Koalitionsparteien.
Die Petentin hatte gefordert, eine gesetzlich vorgeschriebene Frauenquote von 50 Prozent in Aufsichtsräten Börsen notierter Unternehmen spätestens zum Jahr 2010 einzuführen. Bei Nichtbefolgen solle den Unternehmen die Börsenzulassung entzogen werden.
Bei der Petition handelt es sich um eine so genannte öffentliche Petition, die sechs Wochen lang auf der Internetseite des Bundestags öffentlich zugänglich war und dort von 541 UnterstützerInnen mit gezeichnet wurde. Die Oppositionsparteien SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen stimmten für die Vorlage.
Erstellt am: Montag 25. Januar 2010
Thema: Quote, Führungspositionen, Partizipation, Bundestag


