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Lohnungleichheit schwarz auf weiß

Foto: Claudia Hautumm/www.pixelio.de

Frauen, die für gleichwertige Arbeit weniger Lohn erhalten, soll der Klageweg erleichtert werden. Wenige Wochen vor der Bundestagswahl hat Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) einen Diskussionsentwurf zur Verbesserung der Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern vorgestellt.

Ein solches Gesetz, so versprach Scholz, werde unter einem SPD-Arbeitsminister nach der Bundestagswahl noch in diesem Jahr ins Kabinett eingebracht, denn "wir müssen jetzt handeln, um die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen zu schließen. Freiwillige Vereinbarungen reichen dazu nicht aus." Dem Minister geht es dabei vor allem um die so genannte harte Lohnlücke, die in Deutschland durchschnittlich zwölf Prozent beträgt. Gemeint ist die Lohnkluft zwischen Frauen und Männern innerhalb eines Unternehmens bei gleicher Tätigkeit, Qualifikation und Unternehmenszugehörigkeit. 

Geschlechtsspezifische Entgeltanalyse
Dem Diskussionsentwurf nach sollen Betriebsrat sowie Antidiskriminierungsstelle des Bundes das Recht bekommen, vom Arbeitgeber die Durchführung eines zertifizierten Entgeltmessverfahrens zur Durchsetzung der Entgeltgleichheit zu verlangen. Mit Hilfe einer statistischen Entgeltanalyse sollen geschlechtsspezifische Unterschiede in der Bezahlung sichtbar gemacht werden. Hierbei dürfen nur solche Verfahren Anwendung finden, die von der Antidiskriminierungsstelle zertifiziert wurden. Eine weitere Voraussetzung für die Durchführung einer geschlechtsspezifischen Entgeltanalyse: Mindestens 20 Beschäftigte sollen in die Messung einbezogen werden.

Ergebnisse nach spätestens drei Monaten
Doch soll es dabei nicht nur um die Ermittlung von Unterschieden gehen, denn was nutzt die beste Analyse, wenn die Ergebnisse unter Verschluss gehalten werden können. Vorgesehen ist deshalb auch, dass die Ergebnisse einer durchgeführten Entgeltmessung in jedem Fall bekannt gegeben werden müssen. Insgesamt drei Monate hat der Arbeitgeber Zeit, um die Messung durchzuführen und das Ergebnis bekanntzugeben. Bewahrheitet sich eine geschlechtsspezifische Ungleichbehandlung, so erhalten die Beschäftigten ab der Bekanntmachung ein Auskunftsrecht über die Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgelts derjenigen Beschäftigten des anderen Geschlechts, die eine gleiche oder gleichwertige Tätigkeit ausüben.
  
Die Kosten pro Unternehmensanalyse bezifferte der Arbeitsminister auf 170 Euro, die Kosten für die Stelle bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes einschließlich einer Sachkostenpauschale auf 78.000 Euro pro Jahr.

Scholz ist überzeugt: Erst wenn Entgeltunterschiede schwarz auf weiß dokumentiert würden, sei gleiche Entlohnung nicht nur theoretisch, sondern auch rechtlich besser einklagbar.

Leitet Herunterladen der Datei einDer Diskussionsentwurf Gesetz zur Verbesserung der Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern als PDF-Download


AutorIn: Nathalie Sopacua

Erstellt am: Dienstag 15. September 2009





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