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Minijobs behindern eigenständige Existenzsicherung von Frauen
Der Deutsche Juristinnenbund (djb) fordert zum 68. Deutschen Juristentag in Berlin, die Abgabenpriviligierung der Minijobs abzuschaffen.
Minijob führt in die berufliche Sackgasse
Prof. Marlene Schmidt, Vorsitzende der djb-Kommission Arbeits-, Gleichstellungs- und Wirtschaftsrecht, erklärte am 20. September, Minijobs manifestierten die überkommene weibliche Hinzuverdienerrolle in zweifacher Hinsicht: "indem sie millionenfach als Hinzuverdienst entweder zum Haupternährereinkommen oder zur Hartz IV-Grundsicherung angeboten und akzeptiert werden". Mit einem Minijob landeten viele Frauen in der beruflichen Sackgasse. Der Gender Pay Gap, also die geschlechtsspezifische Einkommenlücke, würde zementiert.
Qualifizierung bleibt auf der Strecke
Der djb unterstützt deshalb den Prüfauftrag des Gutachters Prof. Dr. Raimund Waltermann zur Abschaffung der Abgabenprivilegierung von Minijobs. Immer wieder würden Minijobberinnen arbeitsrechtliche Ansprüche wie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaub oder auch tarifvertraglich festgeschriebene Jahressonderzahlungen vorenthalten, so Schmidt.
Zudem blieben sie von betrieblichen Weiterbildungen weitgehend ausgeschlossen. Die Folgen: Die berufliche Weiterentwicklung und damit die tarifliche Höhergruppierung bleiben auf der Strecke.
Schwarzarbeit nicht kontrollierbar
Ein weiteres Problem sieht Schmidt im Wegfall der Stundenbegrenzung im Zuge der Hartz II-Gesetzgebung. Damit werde die Kontrolle von Schwarzarbeit nahezu unmöglich. So sei die grundsätzliche Anwesenheit einer Mitarbeiterin im Unternehmen durch den Minijob-Vertrag legitimiert, die tatsächlich geleistete Arbeitszeit könne ohne großen Aufwand im Falle möglicher Kontrollen verschleiert, Aufzeichnungen im Nachhinein manipuliert werden.
Erstellt am: Dienstag 21. September 2010
Thema: Minijob, Beruf, Arbeit, Arbeitsmarktpolitik, Entgeltgleichheit,



