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Mutter-Kind-Kuren: Gesundheitsausschuss verlangt mehr Transparenz von den Kassen
Der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages ist unzufrieden mit der Bewilligungspraxis der gesetzlichen Krankenkassen bei Mutter-/Vater-Kind-Kuren. In seiner Sitzung am 6. Juli beschloss der Ausschuss deshalb einen gemeinsamen Entschließungsantrag der Fraktionen von Union, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen. Das Müttergenesungswerk begrüßte die gemeinsame Initiative, forderte aber darüber hinaus schärfere Kontrollen.
Erhebliche Defizite in der Bewilligungspraxis
In den vergangenen zwei Jahren waren die Ausgaben der Kassen für Mutter-/Vater-Kind-Kuren im Vergleich zum jeweiligen Vorjahr
rückläufig. "Diese Entwicklung ist unbefriedigend und steht nicht im Einklang mit der Bedeutung der Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen", betonen die Abgeordneten im Entschließungsantrag. Es gebe "deutliche Anzeichen" dafür, dass es in der Bewilligungspraxis "erhebliche Defizite gibt".
Entscheidungsgrundlage für Kassen soll vereinheitlicht werden
Die Abgeordneten forderten den GKV-Spitzenverband und den Medizinischen Dienst des GKV-Spitzenverbandes auf, spätestens bis Ende 2011 die Entscheidungsgrundlagen für die gesetzlichen Krankenkassen klarer zu fassen. Insbesondere müsse die "Begutachtungs-Richtlinie Vorsorge und Rehabilitation" überarbeitet und die Antragsvordrucke vereinheitlicht werden. Darüber hinaus sollen verständliche Arbeitshilfen zum Grundsatz erstellt werden, dass eine Mutter-/Vater-Kind-Kur nicht voraussetzt, dass zuvor ambulante Maßnahmen ausgeschöpft wurden.
Begründungen nachvollziehbar machen
Erst im Juni hatte der Bundesrechnungshof in einem Prüfbericht an den Haushaltsausschuss des Bundestages die Bewilligungspraxis scharf kritisiert. Demnach setzten die gesetzlichen Krankenkassen den Rechtsanspruch auf Mutter/Vater-Kind-Kuren seit Jahren "nicht in einem ordnungsgemäßen Verwaltungshandeln" um. Um das zu ändern, verlangt der Gesundheitsausschuss nun, dass "die Entscheidungen der Krankenkassen transparent, mit aussagekräftigen und nachvollziehbaren Begründungen getroffen werden". Bescheide sollten mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen werden.
MGW: Krankenkassen kurzfristig in die Pflicht nehmen
Das Müttergenesungswerk (MGW) begrüßte den Entschließungsantrag als ersten richtigen und wichtigen Schritt auf dem Weg zur Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen durch die Krankenkassen. Allerdings fehle es an kurzfristigen Maßnahmen, „die die Krankenkassen in die Pflicht nehmen“. Seit Bekanntwerden des Prüfberichtes des Bundesrechnungshofes habe sich die Ablehnungspraxis der Kassen nicht geändert, obwohl diese die bestehenden gesetzlichen Regelungen sofort anwenden könnten, bemängelt das MGW. Da dies aber nicht erfolgt sei, fordert das Müttergenesungswerk dringend kurzfristige Kontrollen durch Politik und Aufsichtsgremien, insbesondere durch das Bundesgesundheitsministerium.
Die Linke kündigt eigenen Antrag an
Der Fraktion Die Linke ging der Entschließungsantrag nicht weit genug; sie enthielt sich im Gesundheitausschuss der Stimme. Zugleich kündigten die LinksparlamentarierInnen einen eigenen Antrag zum Thema an.
Bis zum 31. März 2012 will der Ausschuss schriftlich über die getroffenen Maßnahmen unterrichtet werden.
Erstellt am: Montag 11. Juli 2011
Thema: Mütter, Gesundheitswesen, Gesundheitswesen, Frauengesundheit,



