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PID: ausnahmsweise zulassen oder generell verbieten?
Der pro familia Bundesverband hat sich für eine begrenzte Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) ausgesprochen. Bei schweren, erblich bedingten Krankheiten solle die PID an bestimmten, zertifizierten Zentren zugelassen werden. Die Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) hingegen bekräftigt ihr bedingungsloses Nein zu diesem Verfahren.
Im Rahmen einer ExpertInnenanhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages am 25. Mai sagte die Vorsitzende des pro familia Bundesverbandes, Daphne Hahn: „Der wichtigste Beweggrund für diese Entscheidung ist die Erfahrung, die uns immer wieder aus unseren Beratungsstellen vermittelt wird“ Paare, die sich leibliche Kinder wünschen, aber gleichzeitig um ihre Veranlagung für eine schwere genetische Erkrankung wissen, fürchteenn, diese an ihre Kinder weiterzugeben. Sie stünden unter enormer emotionaler Belastung und empfänden ihre Situation oft als ausweglos.“ In diesen sehr seltenen Fällen sollte unserer Ansicht nach eine PID in Deutschland erlaubt sein“, so Hahn. Pro familia befürwortet eine begrenzte Zulassung der PID bei schweren erblich bedingten Erkrankungen, lehnt aber die PID zur Auswahl spezieller Eigenschaften wie dem Geschlecht, und ohne medizinische Relevanz ab.
Die Stellungnahme zur Präimplantationsdiagnostik wurde auf der letzten Mitgliederversammlung des pro familia‐Bundesverbands am 15. Mai 2011 beschlossen.
Gesellschaftlichen Dammbruch befürchtet
Die Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) hingegen forderte noch einmal nachdrücklich ein generelles Verbot der Präimplantationsdiagnostik (PID). In einem persönlichen Brief an alle Bundestagsabgeordneten, die sich in dieser Frage noch nicht entschieden haben, wirbt die Bundesvorsitzende der kfd, Maria Theresia Opladen, um Unterstützung: „Der Schutz und die Würde des menschlichen Lebens gelten von Anfang an. In keiner Phase des Lebens darf es eine Selektion geben, die lebenswertes von nicht lebenswertem Leben unterscheidet“, begründete Opladen die Ablehnung der PID. Sie befürchte einen gesellschaftlichen Dammbruch. Auch wenn die PID in engen Grenzen zugelassen werde, bestünde die Gefahr, dass es nicht bei einigen wenigen Ausnahmen bliebe, so Opladen weiter.
Die kfd ist der Auffassung, dass die Anwendung der PID weitreichende gesellschaftliche Folgen hätte, die aus ethischer und frauenpolitischer Sicht nicht wünschenswert wären. Sie plädiert für eine intensive Beratung und Unterstützung betroffener Paare. Darüber hinaus fordert sie den Gesetzgeber auf, die Rahmenbedingungen für behinderte Menschen und ihre Angehörigen zu verbessern.
Auch andere, vor allem konfessionell gebundene
Frauenverbände haben in in der Vergangenheit immer wieder ein grundsätzliches Verbot der PID gefordert und Ausnahmregelungen heftig kritisiert.
Weitere Informationen:
Die
Stellungnahme des pro familia Bundesverbandes
Erstellt am: Montag 30. Mai 2011
Thema: Pränataldiagnostik, Präimplantationsdiagnostik, Bioethik, Frauengesundheit,



