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Die Emanzipation des Weibes ist das Recht des Kindes.

(Hedwig Dohm, Publizistin und Frauenrechtlerin, 1903)

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UN-Kinderrechtskonvention jetzt uneingeschränkt auch in Deutschland gültig

Die Bunderegierung hat eine Urkunde beim UN Generalsekretär Ban Ki Moon in New York hinterlegt, die die Rücknahme des Vorbehalts zum UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes nunmehr auf UN-Ebene besiegelt.

Das Bundeskabinett hatte am 5. Mai 2010 beschlossen, das völkerrechtliche Dokument uneingeschränkt anzuerkennen.

Dies sei ein erster wichtiger Schritt, damit auch Flüchtlingskinder volle Rechte genießen, erklärte das Forum Menschenrechte. Denn seit der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention 1992 galten die Bestimmungen nur mit Einschränkungen. Besonders für Flüchtlingskinder, die ohne Eltern nach Deutschland kommen, sind die Auswirkungen fatal. So werden sie ab 16 Jahre wie Erwachsene behandelt, ihre Asylanträge werden häufig abgelehnt, sie müssen mit einem sehr unsicheren Aufenthaltsstatus leben und genießen bei der Bildung bzw. Ausbildung nicht die gleichen Rechte wie deutsche Kinder.

Neue Gesetze erforderlich

Der Rücknahme des Vorbehalts müssen nun entsprechende gesetzliche Veränderungen folgen, so das Forum Menschenrechte. „Wir fordern die Bundesregierung auf, unverzüglich einen Gesetzentwurf vorzulegen, der Anpassungen im Aufenthalts- und Asylverfahrensgesetz beinhaltet“, sagte Barbara Dünnweller, Sprecherin der AG Kinderrechte im Forum Menschenrechte.


AutorIn: uhe

Erstellt am: Freitag 16. Juli 2010





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