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Vive la Parité!
Die gesetzliche Quotierung von KandidatInnenlisten und Wahlkreisen in Deutschland ist nicht nur verfassungsrechtlich zulässig, sondern angesichts der anhaltenden parlamentarischen Unterrepräsentation von Frauen auf allen Ebenen geboten.
Zu diesem Ergebnis kommt ein Rechtsgutachten der Kasseler Professorin Ruth Laskowski, das im Auftrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen erstellt und anlässlich der anstehenden Bundestagswahlen am 10.8. der vorgestellt wurde.
Frankreich macht es vor
Vorbild für die grüne Initiative ist das sogenannte Parité-Gesetz in Frankreich, das seit 2000 die geschlechterparitätische Besetzung von KandidatInnenlisten vorschreibt und damit zumindest auf kommunaler und regionaler Ebene den Anteil von Parlamentarierinnen deutlich erhöhen konnte.
Repräsentative Demokratie leidet an Defizit
Der Deutsche Juristinnenbund (djb) begrüßt das Rechtsgutachten zur paritätischen Besetzung von KandidatInnenlisten und Wahlkreisen mit Frauen und Männern zur Wahl des Deutschen Bundestages und unterstützt entsprechende gesetzliche Quotenregelungen wie zum Beispiel in Frankreich.
Der djb beklagt u.a., dass die Mehrheit des (Wahl-)Volks und deren Interessen, also die Frauen, seit Jahren nicht angemessen im Deutschen Bundestag repräsentiert seien. Damit leide die „repräsentative Demokratie" in diesem Lande seit Jahren an einem nicht mehr zu übersehenden demokratischen Defizit. Denn als Kerngehalt des Demokratiegebots gelte der allgemeine Gleichheitssatz. Er stelle eines der tragenden Konstitutionsprinzipien der freiheitlich-demokratischen Verfassung dar. Daher umfasse „Volksherrschaft“ im 21. Jahrhundert zwingend eine faire, gleichberechtigte demokratische Teilhabe von Frauen - und Männern - an der politischen Herrschaftsausübung, heißt es in der Erklärung des djb.
Parteienfreiheit bleibt unverletzt
„Wie das Gutachten von Prof. Dr. Laskowski überzeugend ausführt, stellen Quotenregelungen auch insoweit verfassungsrechtlich zulässige und gebotene Fördermaßnahmen i. S. v. Art. 3 Abs. 2 S. 2 GG dar, die nicht zu einer Verletzung der Parteienfreiheit gem. Art. 21 GG oder der Wahlrechtsgrundsätze gem. Art. 38 GG führen. Sie gestalten die Parteienfreiheit gem. Art. 21 GG vielmehr im Rahmen der innerparteilichen demokratischen Grundsätze hinsichtlich der gebotenen effektiven demokratischen Teilhabe von Frauen aus,“ schreibt der djb weiter.
Bündnis 90/Die Grünen wollen das Thema in der neuen Legislaturperiode weiter vorantreiben.
Weitere Informationen
La Loi sur la parité – Erfahrungen mit der Parität im Gleichstellungsgesetz in Frankreich
Vortrag von Yves Sintomer, Stellvertretender Direktor, Marc Bloch Zentrum (Berlin), Professor für politische Soziologie, Paris 8 Universität, Berlin, 24.6.2009
Erstellt am: Montag 17. August 2009



