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Wichtige Probleme seit Jahren ungelöst
Marlies Brouwers, Vorsitzende des Deutschen Frauenrates, nimmt Stellung zu jüngsten Äußerungen von Bundeskanzlerin Merkel in einem Interview mit der Zeitschrift Emma.
Der Deutsche Frauenrat sieht es als positives Signal, dass die Bundeskanzlerin, die vor wenigen Tagen vom US-Wirtschaftsmagazin Forbes zum wiederholten Mal zur „Mächtigsten Frau der Welt“ gewählt wurde, sich in einem ausführlichen Interview den Fragen von Alice Schwarzer zur Geschlechtergerechtigkeit stellt. Zu Recht stellt sie fest, dass eine wesentliche Voraussetzung für diese Gerechtigkeit der ernsthafte Wille der Frauen ist, das Leben in die eigene Hand zu nehmen und sich gegen Ungerechtigkeit durchzusetzen – hier decken sich die Erfahrungen der Bundeskanzlerin mit den Überzeugungen des Deutschen Frauenrates.
Rahmenbedingungen stimmen nicht
Allerdings zeigt die Statistik, dass auch dem heftigsten Wollen der Erfolg versagt bleibt, wenn die Rahmenbedingungen nicht stimmen. Die Gleichstellung der Geschlechter in Familie, Gesellschaft und Arbeitswelt ist seit sechzig Jahren Verfassungsnorm – und dennoch musste ihre tatsächliche Durchsetzung als Staatsziel im Jahr 1994 mit einer Erweiterung von Art. 3 Absatz 2 um den Satz: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin“ noch einmal explizit eingefordert werden. Damit erhielt der Gesetzgeber einen konkreten Handlungsauftrag, den er mittels gesetzlicher Rahmenbedingungen konkretisieren muss - ohne dabei in eine staatliche Bevormundung der Bürgerinnen und Bürger zu verfallen.
Entscheidende Weichenstellungen für die Gleichstellung der Geschlechter werden im Steuerrecht, im Sozialversicherungsrecht, im Familienrecht mit dem ehelichen Güterrecht und dem Scheidungsfolgenrecht, im Arbeitsrecht mit dem Tarifvertragsrecht und den Arbeitsbewertungssystemen und nicht zuletzt im Angebot der Bildungseinrichtungen für Menschen jeden Lebensalters vorgenommen. Alles zusammen muss „stimmen“, damit eigenständige Lebensplanung und Übernahme von Verantwortung in der Familie für Männer und Frauen möglich ist – damit Frauen erfolgreich das Leben in die eigene Hand nehmen können. Weil letzteres auch dem Deutschen Frauenrat besonders wichtig ist, hat er zu allen vorgenannten Themen, die im Wirkungszusammenhang zu sehen sind, seit Jahren konkrete Forderungen an die politisch Verantwortlichen herangetragen. Erfolge, wie z.B. unlängst die Einführung des Elterngeldes, gibt es – dennoch bleiben wichtige Probleme seit Jahren mit unterschiedlichen Regierungskoalitionen ungelöst. Wir greifen zwei Themen heraus: Das „Ehegattensplitting“ und die „Entgeltgleichheit“.
Familiensplitting: Weichenstellung in die existenzielle Abhängigkeit von Frauen
Es ist bedauerlich, dass die Bundeskanzlerin im „Familiensplitting“ ein geeignetes Instrument der sachgerechten Familienbesteuerung sieht, obwohl mit dem Familientarifsplitting die beim Ehegatten(tarif-)splitting kritisierte Eheförderung fortgesetzt und lediglich zeitweise flankiert wird durch eine Kinderförderung, die zudem den Nachteil hat, dass sie mit wachsender Kinderzahl für das einzelne Kind immer geringer ausfällt. Eine Zielgenauigkeit bei der Berücksichtigung der Bedarfe nichterwerbsfähiger Familienmitglieder ist mit diesem Verfahren nicht möglich. Gleichzeitig wird das Rollenmuster der Ehefrau als „Hinzuverdienerin“, deren Erwerbstätigkeit sich erst dann „lohnt“ wenn der Splittingvorteil „zurückverdient wird“, festgeschrieben. Mit dieser Festschreibung wird zugleich dem Einsatz für eine diskriminierungsfreie Arbeitsbewertung und -bezahlung entgegengewirkt – denn: der „Splittingvorteil“ ist umso höher, je größer die Einkommensdifferenz der Ehepartner ist. Nach Trennung und Scheidung und insbesondere mit Blick auf das neue Unterhaltsrecht ist es dann typischerweise die Frau, die die Konsequenzen dieser fatalen Rechtslage zu tragen hat. Der Deutsche Frauenrat hat daher stets festgestellt, dass eine sinnvolle Familienförderung im Rahmen des Einkommensteuerrechts nur im Rahmen einer obligatorischen Individualbesteuerung mit ausreichend bemessenen, übertragbaren Freibeträgen erfolgen kann und dass das Ehegatten-/Familiensplitting demgegenüber die entscheidende Weichenstellung für viele Ehefrauen in die existenzielle Abhängigkeit bedeutet. An diesen bestehenden Ungerechtigkeiten wird eine Erhöhung des Freibetrages auf 8004 € (wie im Wahlprogramm der CDU/CSU angekündigt) nichts ändern. Im Übrigen fordern seit auch OECD und EU regelmäßig die Bundesregierung auf, die Ehegattenbesteuerung zu reformieren.
Entgeltgleichheit: Gesetze statt freiwilliger Vereinbarungen
Erfreulich ist, dass die Bundeskanzlerin die Problematik der Lohnungerechtigkeit zwischen den Geschlechtern sieht und in den Gesprächen mit Tarifpartnern thematisiert. Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften sind die richtigen Adressaten für die Lösung des Problems der sachgerechten Arbeitsbewertung und Eingruppierung. Zutreffend stellt die Bundeskanzlerin fest: „Doch bis der Dienst am Menschen, den ja vor allem Frauen leisten, genauso ernst genommen wird wie die Industrielle Produktion oder die Finanzwelt, wird es noch eine Weile dauern“. Weil das so ist, muss auch hier das Fördergebot des Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG beachtet werden. Erwiesenermaßen lösen freiwillige Vereinbarungen mit der Wirtschaft das Problem nicht. Deshalb fordert der Deutsche Frauenrat seit Jahren die Bundesregierung auf, ein Gesetz zur Durchsetzung des Entgeltgleichheitsgebots im Deutschen Bundestag einzubringen, mit dem unter Wahrung der Tarifautonomie Tarifvertragsparteien und Unternehmen verpflichtet werden, ihren Entgeltsystemen diskriminierungsfreie Arbeitsbewertungsverfahren und Arbeitsbewertungen zugrunde zu legen. Diese Verpflichtung sollte überprüfbar und einklagbar ausgestaltet werden, wobei der Deutsche Frauenrat ein Verbandsklagerecht für Koalitionen im Sinne von Art. 9 Abs. 3 GG und rechtsfähige Verbände, die sich satzungsgemäß für die Gleichstellung der Geschlechter einsetzen, fordert. Im Übrigen wird die Mitgliederversammlung 2009 des Deutschen Frauenrates im November eine umfassende Beschlussvorlage zu diesem Thema erörtern.
Berlin, 1. September 2009
Marlies Brouwers
Vorsitzende des Deutschen Frauenrates
Der Kommentar bezieht sich auf das Interview in Emma 5/2009.
Erstellt am: Dienstag 01. September 2009
Thema: Bundestagswahl, Gleichstellungspolitik, Ehegattensplitting, Entgeltgleichheit,



