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Glaube nicht: Es muss so sein, weil es nie anders war. Unmöglichkeiten sind Ausflüchte für sterile Gehirne. Schaffe Möglichkeiten!

(Hedwig Dohm, deutsche Schriftstellerin und Publizistin, 1831-1919)

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Im Zusammenhang mit der Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitssuchende, die im SGB II geregelt wird, hat der Deutsche Frauenrat ein Positionspapier erarbeitet und den GesetzgeberInnen vorgelegt. Es enthält Forderungen für eine grundlegende Reform.

Im Zentrum der Kritik der Frauenlobby steht die sogenannte Bedarfsgemeinschaft. Im Positionspapier des DF heißt es dazu:

"In der Bedarfsgemeinschaft ist nicht mehr die Hilfebedürftigkeit eines einzelnen Mitglieds entscheidend, sondern die Hilfebedürftigkeit der Gemeinschaft. Hier wird das unzeitgemäße „Ernährermodell“ nicht nur fortgeschrieben, sondern ausgeweitet auf Stiefkinder, Eltern und andere im Haushalt des erwerbstätigen Mitglieds lebende Personen, bei denen der Gesetzgeber den wechselseitigen Willen vermutet, füreinander einstehen und Verantwortung übernehmen zu wollen. Damit wird das erwerbstätige Mitglied, das diesen Gesamtbedarf der Haushaltsgemeinschaft nicht vollständig abdecken kann, selbst leicht hilfebedürftig mit allen Konsequenzen des Gesetzes. Gleichzeitig werden alle die vom Leistungsbezug und damit auch von Maßnahmen der Arbeitsförderung ausgegrenzt, deren Existenzbedarf durch das Einkommen des erwerbstätigen Mitglieds abgedeckt ist. Diese Ausgrenzung wie auch die gesteigerte Einstandspflicht der erwerbstätigen Mitglieder für alle im Haushalt lebenden Personen unabhängig von familienrechtlichen Unterhaltsverpflichtungen legen bei rein ökonomischer Betrachtung eine Auflösung der Haushaltsgemeinschaft nahe. Wie häufig solche Fälle sind und ob eher Frauen oder Männer betroffen sind, kann nur vermutet werden, da eine Statistik nicht geführt wird. „Nichtleistungsbezieher“ verschwinden aus der Statistik."

"Spätestens seit der jüngsten Reform des Unterhaltsrechts ist jedoch klar: eine abhängige Existenzsicherung durch den Ehepartner/die Ehepartnerin endet mit Trennung und Scheidung. Dann ist jede und jeder wieder für sich selbst verantwortlich. Eine in der Ehe gelebte familieninterne Arbeitsteilung zwischen Hauptverdiener und Hinzuverdienerin – immer noch gestützt durch das Steuerrecht und die abgeleitete Kranken- und Rentenversicherung – ist gefährlich, weil der Arbeitsmarkt einen Wiedereinstieg nach langer Erwerbsunterbrechung oder Erwerbsreduzierung auf Minijob-Basis faktisch ausschließt."

Auf diesem Hintergrund fordert der Deutsche Frauenrat u.a.
  • eine grundlegende Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende, die
    eine Individualisierung der Ansprüche auf Grundsicherung für Arbeitsuchende vornimmt,
  • ein existenzsicherendes Erwerbseinkommen bei Vollzeitbeschäftigung mit einem gesetzlichen Mindestlohn.


Das Leitet Herunterladen der Datei einPositionspapier des DF zur Reform der Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, Download (PDF, 59 KB)


 

Erstellt am: Dienstag 08. Juni 2010

Thema: Grundsicherung, Arbeitsmarkt, Arbeitsmarktpolitik, Sozialpolitik,





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