Informationen
Bundesfrauenministerin Köhler wirbt für Lohnungleichheits-Test
Kristina Köhler (CDU) hat erneut bei den Unternehmen für das kostenlose Beratungspaket Logib-D geworben. Mit dem „Lohngleichheitsinstrument des Bundes - Deutschland“ will die Bundesregierung helfen, geschlechtsspezifische Entgeltunterschiede in Unternehmen sichtbar zu machen. Ob die Methode hierzu tatsächlich taugt, bleibt indes umstritten.
"Die heutige Frauengeneration ist so gut ausgebildet wie keine andere zuvor. Dieses Potential brach liegen zu lassen, werden Unternehmen sich im Wettbewerb um Fachkräfte bald nicht mehr leisten können", teilte Bundesfamilienministerin Kristina Köhler (CDU) am 3. Februar in Berlin mit. Für die Ministerin ein Grund mehr, die Werbetrommel für das Beratungspaket Logib-D aus ihrem Haus zu rühren.
Für insgesamt 200 Unternehmen stehen in den Jahren 2010 bis 2012 standardisierte Beratungspakete auf Basis des Entgelt-Tests Logib-D zur Verfügung. Über ein Online-Formular können sie sich bis zum 30. April um eine kostenlose Vergütungsberatung zu Logib-D bewerben. Die Auswahl der Unternehmen erfolgt durch einen Beirat anhand definierter Kriterien. Dem Gremium steht der Staatssekretär im Bundesfrauenministerium, Josef Hecken, vor.
In ihrem Koalitionsvertrag hatten Union und FDP angekündigt, die Entgeltungleichheit zwischen Frauen und Männern überwinden zu wollen. Lohntestverfahren zur Identifizierung etwaiger Entgeltunterschiede aufgrund des Geschlechts sollen den Unternehmen jedoch nicht vorgeschrieben, sondern nur auf freiwilliger Basis durchgeführt werden. "Die gemeinsamen Anstrengungen zur Überwindung der Entgeltungleichheit sind zu bilanzieren", heißt es weiter im Koalitionspapier.
Umstrittenes Verfahren
Das von der Bundesregierung propagierte Verfahren Logib-D ist jedoch umstritten. So kritisiert etwa die Entgeltexpertin Dr. Karin Tondorf, das Verfahren erfasse Entgeltgleichheit nicht im Sinne des deutschen und europäischen Rechts. Denn nach Artikel 141 Abs. 1 EG „stellt jeder Mitgliedstaat die Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher und gleichwertiger Arbeit sicher“.
Prüfgegenstand der Logib-D-Methode ist jedoch nach den Worten Tondorfs „nicht die Arbeit im Sinne der zu verrichtenden Tätigkeit (die Stelle), sondern personenbezogene Merkmale der Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer“ wie Berufsausbildung, Dienstalter, potenzielle Berufserfahrung. Dass aber etwa die Betriebszugehörigkeit nicht zwangsläufig ein geschlechtsneutrales Merkmal sein muss, ist längst kein Geheimnis: So weisen Frauen aufgrund erziehungsbedingter Unterbrechungen oft kürzere Betriebszugehörigkeitszeiten auf als Männer.
Die Expertin für Entgeltpolitik kritisiert, mit der Methode würde die Durchsetzung von Entgeltgleichheit sogar erschwert, weil sie die geschlechtsneutrale Bewertung von Tätigkeiten ausklammere und das tatsächliche Ausmaß von Entgeltdiskriminierung unterschätze.
Weitere Informationen:
Internetseite zum Logib-D
www.logib-d.de
Erstellt am: Montag 08. Februar 2010
Thema: Entgeltgleichheit, Bundesregierung,


