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10 Jahre Lebenspartnerschaftsgesetz

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Foto: Stephanie Hofschlaeger/www.pixelio.de

Am 10. November 2000 beschlossen die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen gegen die Stimmen von Union und FDP das Lebenspartnerschaftsgesetz. Dass sich lesbische und schwule Paare mit Inkrafttreten des Gesetzes am 1. August 2001 fortan auf dem Standesamt trauen lassen konnten, war letztlich einem Kunstgriff der rot-grünen Koalition geschuldet.

Damit der unionsdominierte Bundesrat das Gesetz nicht zum Scheitern brachte, teilte die rot-grüne Koalition das Gesetz in zwei Pakete: Mit dem „Gesetz zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebensgemeinschaften" wurde die Lebenspartnerschaft rechtlich anerkannt als dauerhafte Verbindung, ohne den Ländern Kosten zu verursachen. Eine Zustimmung der Länderkammer war somit nicht notwendig. Denn klar war, dass ein anderes Vorgehen die eingetragene Lebenspartnerschaft zu Fall gebracht hätte.

Union sah Homo-Ehe im Widerspruch zur Verfassung
Zu deutlich hatten CDU/CSU ihre volle Ablehnung zur sogenannten Homoehe zum Ausdruck gebracht. Der CSU-Abgeordnete Norbert Geis, der auch heute noch gern Front macht gegen die Gleichstellung von Lebenspartnerschaften mit der Ehe, sagte am 10. November 2000: "Der Entwurf steht nicht nur zu unserer Verfassung, sondern auch zu den Prinzipien der drei großen Religionen im Widerspruch." Auch der damalige FDP-Chef Wolfgang Gerhardt befürchtete, dass ein Gesetz zur Homoehe die Akzeptanz gleichgeschlechtlicher Paare "eher verkleinert".

Der zustimmungspflichtige Teil, also die steuer- und sozialrechtlichen Begünstigungen der Lebenspartnerschaften, wurde demgegenüber in einen Entwurf für ein "Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetz" gegossen, das wenig später erwartungsgemäß am Veto der Länderkammer scheiterte.

Der damalige rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Norbert Geis, ärgerte sich über die Zweiteilung des Gesetzes. "Das war ein ehrloses Verhalten, so verhält man sich nicht unter frei gewählten Parlamentariern", sagte der CSU-Politiker in der abschließenden Debatte am 10. November im Bundestag.

Etliche Novellierungen haben seither den Status eingetragener Partnerschaften dem der bürgerlichen Ehe weiter angenähert. So hatte die rot-grüne Regierung im Jahr 2004 das geltende Lebenspartnerschaftsgesetz überarbeitet. Seither leben auch eingetragene LebenspartnerInnen wie Eheleute in einer Zugewinngemeinschaft. Weiterhin wurde die Stiefkindadoption ermöglicht und die Regelungen der Hinterbliebenenversorgung in der gesetzlichen Rentenversicherung auch auf LebenspartnerInnen erstreckt.

Unterschiedliche Regelungen zur Ehe bestehen allerdings noch beim Adoptionsrecht, im Steuerrecht und im Beamtenrecht.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes gab es 2009 in Deutschland mehr als 63.000 gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften, davon rund 37.000 schwule und 27.000 lesbische Paare. Davon waren eingetragene Lebenspartnerschaften: 12.000 Mann-Mann und 7.000 Frau-Frau. Über die Scheidungen von eingetragenen Lebenspartnerschaften gibt es keine Zahlen. Das Statistische Bundesamt will diese künftig erfassen und auswerten.

 

 


AutorIn: Nathalie Sopacua

Erstellt am: Dienstag 16. November 2010

Thema: Homosexualität, Lesben





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