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Ein bisschen mehr Gleichstellung
Eingetragene Lebenspartnerschaften sollen demnächst im Beamtenrecht mit verheirateten Paaren gleichgestellt werden. Darauf haben sich die künftigen Koalitionspartner von FDP und CDU/CSU geeinigt. Die drei Parteien sind damit jedoch bloß einer längst überfälligen europäischen Verpflichtung nachgekommen. Eine vollständige rechtliche Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften mit der Ehe lehnen CDU und CSU aber nach wie vor ab.
Derzeit erhalten nur die Ehe-PartnerInnen von BeamtInnen die Beihilfe (Krankenversicherung). Homosexuelle LebenspartnerInnen gehen indes leer aus. Darüber hinaus beziehen Verheiratete aufgrund ihres Familienstandes mehr Gehalt, während gleichgeschlechtliche Paare keinen Zuschlag erhalten. Ebenso werden Verpartnerte bei der Hinterbliebenenversorgung benachteiligt.
Mit der Einigung von Union und FDP soll diese Benachteiligung bei der Beamtenversorgung nun abgeschafft werden. Hiervon würden allerdings nur BundesbeamtInnen profitieren, LandesbeamtInnen wären dagegen von der Neuerung nicht betroffen. Hier müssten die jeweiligen Bundesländer aktiv werden.
Beamtenrecht verstößt gegen europäisches Recht
Die Änderung beim Beamtenrecht dürfte dem Umstand geschuldet sein, dass Deutschland hier ohnehin tätig werden musste, um seiner europäischen Verpflichtung nachzukommen. Denn die Diskriminierung im deutschen Beamtenrecht verstößt gegen europäisches Recht. Bereits im Januar 2008 hatte die EU-Kommission Deutschland für die fehlende Anerkennung von Lebenspartnerschaften im Beamtenrecht offiziell gerügt.
Auch der Europäische Gerichtshof hat darauf hingewiesen, dass die unterschiedliche Behandlung von LebenspartnerInnen und EhegattInnen beim "Arbeitsentgelt" eine durch die EU-Richtlinie 2000/78/EG (Richtlinie Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf) verbotene Benachteiligung wegen der sexuellen Ausrichtung darstellt.
LSVD fordert Grundgesetzänderung
Dem Lesben- und Schwulenverband Deutschland (LSVD) dürfte die Anpassung im Beamtenrecht allein nicht genügen. In seinem Formulierungsvorschlag für die Koalitionsvereinbarung fordert der Verband darüber hinaus, Gesetzeslücken auch bei den berufsständischen Versorgungswerken der freien Berufe zu schließen.
Nach Meinung des LSVD soll die künftige Koalition außerdem Kinder mit gleichgeschlechtlichen Eltern besser stellen und Benachteiligungen von LebenspartnerInnen bei der Altersvorsorge, im Familien- Steuer- und Sozialrecht abbauen. „Gleichgeschlechtlich lebenden Menschen muss Familiengründung durch Adoption, Pflegschaft bzw. Insemination ermöglicht werden“, heißt es weiter in der Formulierungshilfe des LSVD.
Schließlich soll nach Auffassung des Lesben- und Schwulenverbands auch das Grundgesetz dergestalt geändert werden, dass Art. 3 Abs. 3 um das Kriterium der „sexuellen Identität“ ergänzt wird. Eine entsprechende Initiative der Länder Berlin, Bremen und Hamburg wird derzeit im Bundesrat behandelt.
Union gegen vollständige rechtliche Gleichstellung
In ihrem gemeinsamen Wahlprogramm hatten CDU/CSU ihre Position zur Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mehr als deutlich gemacht: "Wir respektieren die Entscheidungen von Menschen, in vielfältigen Formen
des Zusammenlebens ihren Lebensentwurf zu verwirklichen. Dies gilt für die
Ehe und für nichteheliche Lebensgemeinschaften von Frauen und Männern
ebenso, wie für gleichgeschlechtliche Partnerschaften. Eine vollständige rechtliche Gleichstellung solcher Lebensgemeinschaften mit der Ehe lehnen CDU
und CSU ab.“
FDP will Gleichstellung im Steuerrecht und bei Adoptionen
Im Unterschied dazu hatte die FDP in ihrem "Deutschlandprogramm" weit reichende Verbesserungen für Lebenspartnerschaften in Aussicht gestellt. Danach sollten Verpartnerte nicht nur im Beamtenrecht, sondern auch im Steuerrecht und bei der Adoption mit verheirateten Paaren gleichgestellt werden.
Die FDP hatte darüber hinaus die Einrichtung einer Stiftung angekündigt, „die die homosexuelle Bürger- und Menschenrechtsarbeit sowie die interdisziplinäre Forschung über Homosexualität und Geschlechterfragen fördert.“
Die Vorstellungen beider Koalitionäre könnten also unterschiedlicher nicht sein. Mit weiteren Fortschritten wie der Gleichstellung im Steuerrecht und bei Adoptionen werden gleichgeschlechtliche Paare deshalb wohl in den nächsten vier Jahren kaum rechnen dürfen.
Der Formulierungsvorschlag des Lesben- und Schwulenverbandes Deutschland (LSVD) für Koalitionsverhandlungen:
www.lsvd.de/1231.0.html
Erstellt am: Sonntag 18. Oktober 2009
Thema: Koalition, Lesben, Gleichstellungspolitik, Antidiskriminierung


