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Die Emanzipation des Weibes ist das Recht des Kindes.

(Hedwig Dohm, Publizistin und Frauenrechtlerin, 1903)

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PID ist Menschen-TÜV

Hand hält TÜV-Plakette

Frauenverbände haben das Urteil, das der Bundesgerichtshof am 6. Juli gefällt hat, heftig kritisiert. Danach ist die Präimplantationsdiagnostik (PID), die bisher nach dem Embryonenschutzgesetz als verboten galt, unter bestimmten Umständen nicht strafbar.

Der Deutsche Hebammenverband (DHV)

mahnt: „Das Lebensrecht eines Menschen darf nicht an dessen genetischer Makellosigkeit und vermeintlicher Normalität gekoppelt sein“, so Martina Klenk, Präsidentin des Verbandes. „Denn die Möglichkeit, durch die Präimplantationsdiagnostik in Zusammenhang mit der künstlichen Befruchtung ein genetisch makelloses Kind zur Welt zu bringen, kann sehr schnell zu einer Verpflichtung werden. Das wäre eine ungeheure Belastung und  Zumutung für Schwangere, die nicht mehr nur einfach guter Hoffnung sein dürfen, sondern sich zum Schwangerschaftsabbruch gedrängt fühlen, sobald sich eine Normabweichung zeigt“, so Klenk.

Öffnet externen Link in neuem FensterDie Erklärung des Deutschen Hebammenverbandes


Die Evangelischen Frauen in Deutschland (EFiD)

fürchten, dass der Druck auf Frauen steigen wird, PID und pränataldiagnostische Maßnahmen in Anspruch zu nehmen und nur gesunde Kinder zu gebären.

„Präimplantationsdiagnostik kommt einer Qualitätsprüfung menschlichen Lebens vor
der Schwangerschaft gleich, bei der zwischen lebenswertem und nicht lebenswertem
menschlichen Leben unterschieden wird“, sagte Brunhilde Raiser, Vorsitzende der
EFiD, und könne von der Geschichte eugenischer Gewalt in Deutschland nicht losgelöst betrachtet werden.

Die EFiD fordert eine Gesetzesänderung zum generellen PID-Verbot sowie gesellschaftliche und gesetzliche Rahmenbedingungen, die ein gutes Leben für alle ermöglichen und die Würde von Embryonen ebenso schützen wie die von Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen. Jedes Leben sei von Gott
geschenktes Leben und in seiner Einzigartigkeit bejaht. „Zeugung auf Probe“ sei mit
diesem Menschenbild nicht zu vereinbaren.

Öffnet externen Link in neuem FensterDie ausführliche Stellungnahme der EFiD


Der Katholische Deutsche Frauenbund (KDFB)

ist entsetzt über das Urteil. „Diese Entscheidung ist mit unserem christlichen Verständnis der Menschenwürde nicht vereinbar“, erklärte KDFB-Präsidentin Ingrid Fischbach. Die Untersuchung von Embryonen auf schwerwiegende Schäden und die Auswahl nach lebenswerten oder lebensunwerten Kriterien stünden dem Schutz und der Würde des ungeborenen Lebens deutlich entgegen. 

„Wir dürfen uns nicht zum Richter über Leben oder Tod machen, sondern müssen uns für eine Gesellschaft einsetzen, in der auch Menschen mit Behinderungen willkommen sind“, so Fischbach. Ein Kind mit einer seltenen Erbkrankheit müsse ebenso die Chance auf ein würdevolles Leben bekommen wie ein gesundes Kind. Deshalb sei eine Präzisierung des Embryonenschutzgesetzes unumgänglich und habe oberste Priorität.

Öffnet externen Link in neuem FensterDie Erklärung des KDFB


Die katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd)

äußerte Bestürzung: „Mit dem Freispruch eines Mediziners, der in mehreren Fällen die PID zur genetischen Auswahl von außerhalb des Mutterleibes erzeugten Embryonen angewandt hat, werden hier klare ethische Grenzen überschritten“, sagte die kfd-Bundesvorsitzende Maria Theresia Opladen. „Eltern wünschen sich gesunde Kinder. Aber genau wie Spätabbrüche nach Pränataldiagnostik bedeutet PID eine Selektion von menschlichem Leben. Sie leistet einmal mehr der Ausgrenzung behinderter Menschen in unserer Gesellschaft Vorschub.“

Gleichzeitig wachse der Druck auf Eltern, nur gesunde Kinder zur Welt zu bringen. Maria Theresia Opladen: „Alle Kinder sind ein Geschenk Gottes und es gebietet die Würde des Menschen, sie so anzunehmen, wie sie zur Welt kommen. Der Gesetzgeber ist jetzt aufgefordert, hier klare Grenzen zu ziehen.“

Öffnet externen Link in neuem FensterDie Erklärung der kfd


Der Verein katholischer deutscher Lehrerinnen (VkdL)

verurteilt den Spruch der RichterInnen als schweren Verstoß gegen die Würde und den Schutz menschlichen Lebens. „Stärke oder Schwäche sind menschliche Zuschreibungen, die wir von außen vornehmen. Ungeborene  haben aber ein unhinterfragbares Recht auf Leben – unabhängig davon, wie gesund oder krank sie sind“, sagte Roswitha Fischer, Bundesvorsitzende des VkdL. Und weiter: „Wenn der Angriff auf das menschliche Leben und dessen Unverfügbarkeit weiter voranschreitet, sind wir vom Menschen-TÜV nicht weit entfernt.“

Öffnet externen Link in neuem FensterDie Erklärung des VdkL

 


 

Erstellt am: Freitag 09. Juli 2010

Thema: Bioethik, Menschenwürde,





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