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Rechtsausschuss lehnt 40-Prozent-Quote ab
Die verbindliche Frauenquote in den Aufsichtsratgremien börsennotierter Unternehmen nach den Vorgaben der Fraktion Bündnis 90/Grüne hat der Rechtsausschuss mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP am 24. März abgelehnt. Die Fraktionen von SPD und Die Linke enthielten sich.
Einig waren sich alle Fraktionen darüber, dass der jetzige Status Quo bei der Besetzung von Aufsichtsratgremien nicht optimal ist. Auch die Unionsfraktion will sich mit dem noch mageren Frauenanteil nicht zufrieden geben. Die Erhöhung des Anteils von Frauen in Top-Positionen sei ”im Interesse der Wirtschaft und zusätzlich im Interesse der Frauen“. Für die Einführung einer verbindlichen Quote sei es allerdings noch zu früh, schränkten die ChristdemokratInnen ein. Innerhalb der Fraktion werde jedoch weiter über die richtigen Mittel diskutiert.
Immer mehr Stimmen in der CDU für gesetzliche Regelung
Tatsächlich mehren sich auch in der CDU die weiblichen Stimmen, die eine gesetzliche Regelung herbei sehnen. So hatte erst kürzlich die Vorsitzende der Frauen Union, Maria Böhmer, die 30-Prozent-Quote der Deutschen Telekom zum Anlass genommen, für die Union Ungewohntes auszusprechen: „Wir fordern eine gesetzliche Regelung für die Seite der Anteilseigner in mitbestimmungspflichtigen Unternehmen“, erklärte Böhmer, und weiter: „Für die Arbeitnehmerseite fordern wir eine gesetzliche Regelung, wonach unter den Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmerseite Frauen entsprechend ihrem Anteil an der Belegschaft, mindestens aber zu einem Drittel, vertreten sein müssen.“
Gleicher Meinung ist ihre Fraktionskollegin Ingrid Fischbach (CDU). Sie signalisierte in ihrer Funktion als Vorsitzende des Katholischen Deutschen Frauenbundes (KDFB) grundsätzliche Zustimmung zu einer gesetzlichen Quote. "Dass eine Frauenquote sehr schnell sehr viel verändern kann, zeigt Norwegen", erklärte Fischbach.
Die FDP betonte, dass sie das politische Ziel einer besseren Repräsentation von Frauen unterstütze. Allerdings sei eine ”starre Quote“ kein geeignetes Mittel. Die Liberalen verwiesen auf einen Bericht, nach dem nicht für alle Unternehmen ausreichend geeignete Aufsichtsrats-Bewerberinnen zur Verfügung stünden.
Linke für 50-Prozent-Quote
Die Grünen hatten in ihrem Antrag beklagt, dass in den 200 größten deutschen Unternehmen der Anteil von Frauen in den Aufsichtsräten bei weniger als 10 Prozent liege. Deshalb hatte die Fraktion gefordert, im Börsengesetz eine Frauenquote von 40 Prozent festzuschreiben. Werde diese bis 2017 nicht erreicht, sollen die Firmen sanktioniert werden - bis hin zur Entziehung der Börsenzulassung.
Den Linken geht diese Forderung nicht weit genug. Sie befürworten eine Quote von 50 Prozent, da Frauen ”mehr als die Hälfte der Menschheit“ repräsentierten.
Ihre Enthaltung zum Antrag der Grünen begründete die SPD-Fraktion vor allem damit, dass dieser sich nur auf Frauen in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen, nicht jedoch auf die einflussreichen Vorstände beziehe.
Erstellt am: Montag 29. März 2010
Thema: Quote, Führungspositionen, Bundestag, Aufsichtsräte,



