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Ein bisschen mehr Steuergerechtigkeit
Die meist geringer verdienenden Ehefrauen in Deutschland erhalten ab diesem Jahr von ihrem Lohn mehr Netto, wenn sie sich für das so genannte Faktorverfahren entscheiden. Die Steuerklassenkombination IV und IV mit Faktor führt dazu, dass die bislang deutlich höhere Besteuerung der Steuerklasse V bei der geringer verdienenden Partnerin bzw. dem Partner abgedämpft wird. Frauenverbände werten die Neuregelung als ersten Schritt, halten aber dennoch weiter an der Abschaffung des Ehegattensplitting fest.
Die neue Faktorkombination berücksichtigt beim Lohnsteuerabzug bei beiden EhepartnerInnen den Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag, Sonderausgabenabzug und Vorsorgepauschale und korrigiert mit dem Faktor die Steuerprogression, die durch die ungleiche Einkommensverteilung entsteht. Der Vorteil des Splitting-Tarifs wirkt sich demnach schon beim monatlichen Abzug der Lohnsteuer aus. Die Steuerbelastung in Klasse V sinkt deutlich und entspricht der tatsächlichen Verteilung der Einkommen unter den EhepartnerInnen. Verbunden mit der Einführung der Faktorkombination ist die Hoffnung, eine Erwerbstätigkeit für Frauen attraktiver zu machen.
So funktioniert der Faktor
Das Ehepaar beantragt gemeinsam, dass das Faktorverfahren angewendet werden soll und teilt dem Finanzamt zu Jahresanfang den jeweils voraussichtlichen Jahresbruttoarbeitslohn mit. Auf dieser Basis ermittelt das Finanzamt die voraussichtliche Höhe der gemeinsamen Einkommensteuer einmal nach dem Splittingtarif und zum anderen nach Steuerklasse IV. Diese beiden Werte werden zueinander ins Verhältnis gesetzt, indem die Jahreslohnsteuer durch Splittingtarif dividiert wird durch die Jahreslohnsteuer gemäß Steuerklasse IV. Das Ergebnis ist der so genannte Faktor. Die ArbeitgeberInnen ziehen dann die Lohnsteuer auf Basis der Steuerklasse IV ab und multiplizieren sie mit dem Faktor.
Langfristiges Ziel: Abschaffung des Ehegattensplitting
Zahlreichen Frauenverbänden geht die neue Faktorregelung nicht weit genug; sie leitet aus ihrer Sicht allenfalls einen grundlegenden Systemwechsel hin zur Individualbesteuerung ein.
In seiner Stellungnahme vom 7. Oktober 2008 hatte der Deutsche Frauenrat (DF) kritisiert, das Faktorverfahren sei "kompliziert und schon deshalb dem Steuerpflichtigen schwer zu vermitteln". Handlungsoptionen in einem derart unübersichtlichen Rechtsgebiet wie dem Steuerrecht könnten kein Ersatz sein für klare und gerechte allgemeinverbindliche Rechtsetzung.
Der DF hatte bedauert, dass der Gesetzgeber mit der Faktorregelung nicht für eine transparente Steuerpolitik sorge, sondern das Problem der nettolohnbezogenen Lohnersatzleistungen lediglich zu entschärfen suche. Dieser Vorteil, so der DF weiter, werde jedoch in vielen Fällen „erkauft“ durch einen höheren monatlichen Steuerabzug.
Für bedenklich hält der Deutsche Frauenrat das „Faktorverfahren“ auch aus Sicht des Datenschutzes, "da es dem Arbeitgeber/der Arbeitgeberin über den Verteilungsfaktor genaue Rückschlüsse auf die ehelichen Einkommensverhältnisse ermöglicht, die z.B. im Rahmen einer möglichen Sozialauswahl missbräuchlich genutzt werden können".
Der Deutsche Frauenrat hält an seinen Beschlüssen zur Abschaffung des so genannten Ehegattensplittings in seiner derzeitigen Form fest. "Nur die Individualbesteuerung ist geeignet, negativen Anreizen betreffend die Arbeitsaufnahme entgegenzuwirken", stellte die Frauenlobby klar.
Weitere Informationen
Stellungnahme des Deutschen Frauenrates vom 07.10.2008 zum Jahressteuergesetz 2009 als PDF-Download
Erstellt am: Samstag 09. Januar 2010
Thema: Steuerpolitik, Ehegattensplitting



