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Antidiskriminierungsstelle: Lüders fordert Verbandsklagerecht
Das am 18. August 2006 in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) mit Leben zu füllen - das ist erklärtes Ziel der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, die nun auf fünf Jahre Arbeit zurückblicken kann. Christine Lüders, seit eineinhalb Jahren Leiterin der Antidiskriminierungsstelle (ADS), forderte nun ein Klagerecht für Verbände und für das eigene Haus.
Jeder vierte Diskriminierungsfall betrifft das Merkmal Geschlecht
Öffentlichkeitsarbeit, Beratung und Forschung - das sind die originären Aufgaben der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Insgesamt 11.300 Menschen haben sich in den vergangenen fünf Jahren an die ADS gewendet. Jede zweite dieser Anfragen bezog sich auf eine Beratung wegen Diskriminierung - nicht selten auch wegen Mehrfachdiskriminierung. Jeweils rund ein Viertel bezog sich auf Diskriminierung wegen einer Behinderung oder wegen des Geschlechts, je ein Fünftel auf Alter und ethnische Herkunft. Von allen Anfragen wegen einer Benachteiligung fielen 4,5 Prozent auf das Merkmal sexuelle Identität und 5,5 Prozent auf Religion oder Weltanschauung.
Klagerecht und Verlängerung der Fristen im AGG
Trotz dieser Fülle von Anfragen weiß aber auch Lüders: Nicht immer kommt das AGG in begründeten Fällen auch zur Anwendung. Zwar könne die ADS im Fall einer Diskriminierung mit Arbeitgebern, Vermietern oder Versicherungen um eine gütliche Einigung ringen, sagte Lüders. "Doch wir können nicht juristisch gegen sie vorgehen, wenn sie sich darauf nicht einlassen." Nur wenige Menschen trauten sich, gegen den eigenen Arbeitgeber vor Gericht zu ziehen - nicht zuletzt auch wegen der Kosten. Um das AGG in der Praxis auch anzuwenden, hält Lüders daher ein Klagerecht für Antidiskriminierungsverbände und für die ADS für alternativlos. Darüber hinaus forderte sie härtere Sanktionen bei Diskriminierung nach europäischen Vorgaben sowie eine Verlängerung der Fristen, innerhalb der Menschen ihre Ansprüche wegen Diskriminierung geltend machen müssen. Derzeit liegt diese Frist bei zwei Monaten, doch viele Betroffene wenden sich erst Monate später an die ADS und wussten vorher nicht, dass man sich wehren kann.
Die ersten vier Jahre ADS: Ernüchternde Bilanz
Laut AGG ist die Antidiskriminierungsstelle "unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen". Doch die ersten vier Jahre Arbeit der ADS unter der Leitung von Martina Köppen fielen aus Sicht der Betroffenenverbände „ernüchternd“ aus. Immer häufiger wurde damals der Vorwurf laut, die ADS komme ihrer eigentlichen Aufgabe, nämlich Menschen vor Diskriminierung zu schützen, nicht nach, sondern stelle sich allzu sehr in den Dienst der Wirtschaftsinteressen. Dieser Vorwurf gipfelte in dem „Pakt mit der Wirtschaft“, den die ADS zu ihrem zentralen und übergreifenden Anliegen deklarierte. So kritisierte damals die Geschäftsführerin des Deutschen Frauenrates, Henny Engels: „Die Antidiskriminierungsstelle überschätzt ihre Möglichkeiten gnadenlos, wenn sie denkt, mit einer Umarmungsstrategie die Arbeitgeber beeinflussen zu können.“ Im Schulterschluss mit Florencio Chicote vom Antidiskriminierungsverband Deutschland forderte Engels die ADS damals zu einem „Bündnis mit der Zivilgesellschaft“ auf.
Mit Lüders kam Unabhängigkeit in die ADS
Zufrieden sind die Betroffenenverbände, von denen einige im 16-köpfigen Beirat der ADS sitzen, hingegen mit der derzeitigen Leiterin. Immer wieder hat Christine Lüders die Unabhängigkeit der Antidiskriminierungsstelle unter Beweis gestellt - so etwa mit dem Pilotprojekt zu anonymen Bewerbungsverfahren, von dem die Wirtschaftsverbände zunächst alles andere als begeistert waren: „Die Befürchtungen in Teilen der Wirtschaft, das neue Verfahren sei enorm aufwändig und praktisch nicht umsetzbar, haben sich als unbegründet erwiesen“, stellte Lüders kürzlich in einer Zwischenbilanz zum Pilotprojekt klar.
ADS-Leiterin fordert Frauenquote für Führungspositionen
Auch in Sachen Frauen in Führungspositionen hat sich die ADS-Leiterin eindeutig positioniert und vom Bundesfrauenministerium, wo die Stelle angesiedelt ist, deutlich abgegrenzt. So forderte Lüders Ende Januar: „So genannte Selbstverpflichtungen reichen offenkundig nicht aus, damit wir in der Sache vorankommen. Diese Benachteiligungen von Frauen müssen wir mit effektiveren Instrumenten beseitigen." Das dürfte die Bundesfrauenministerin wenig gefreut haben, denn diese baut mit ihren Plänen zur Flexiquote sehr wohl auf freiwillige Selbstverpflichtungen.
Sexuelle Identität als Diskriminierungsmerkmal im Grundgesetz
Gegen die schwarz-gelbe Regierungspolitik stellte sich Lüders kürzlich auch bei der Frage nach der Gleichstellung von Lebenspartnerschaften mit der Ehe. Zum 10. Jahrestag der eingetragenen Lebenspartnerschaft sprach sie sich für die Öffnung der Ehe, das volle Adoptionsrecht für Lesben und Schwule und die Ergänzung des Artikel 3 im Grundgesetz um das Merkmal sexuelle Identität aus. Eine Verankerung der sexuellen Identität im Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes schaffe die klare Maßgabe, die Diskriminierung von Lesben und Schwulen in allen gesellschaftlichen Bereichen abzubauen, sagte die ADS-Leiterin. Die Opposition aus SPD, Grünen und Die Linke hatten hierzu bereits entsprechende Anträge in den Bundestag eingebracht, diese wurden aber von der Koalitionsmehrheit im Rechtsausschuss Anfang Februar gekippt und als reine „Symbolpolitik“ abgetan.
Brouwers: Verbandsklagerecht zum effektiven Abbau von Diskriminierung
Die Betroffenenverbände wissen Lüders Engagement zu schätzen. So hat die ADS nach Einschätzung von Marlies Brouwers, der Vorsitzenden des Deutschen Frauenrats, allen Grund, auf das bisher Geleistete stolz zu sein. Dennoch sieht Brouwers, die auch Mitglied im Beirat der ADS ist, noch Aufholbedarf: Für den effektiven Abbau von Diskriminierung sollte die Arbeit der ADS flankiert werden durch die Verankerung eines Verbandsklagerechts der Antidiskriminierungsverbände im AGG. Zudem schlägt die DF-Vorsitzende vor, dass nicht die Bundesregierung sondern der Bundestag das Vorschlagsrecht für die Leitung der ADS haben sollte.
BAGSO-Vorsitzende Lehr: Nachbesserungen im Zivilrecht
Auch Prof. Ursula Lehr sitzt im Beirat der ADS. Die Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) sieht die Interessen ihrer Dachorganisation mit der ADS gut vertreten. Vor allem in Unternehmen sei ein Bewusstsein für unzulässige Benachteiligungen älterer Menschen enstanden. In dem Zusammenhang unterstützt Lehr ausdrücklich Lüders Initiative zu den anonymisierten Bewerbungsverfahren. Nachbesserungsbedarf sieht die Bundesministerin a.D. aber weiterhin im zivilrechtlichen Bereich. Im Finanzdienstleistungsbereich mangle es nach wie vor an Transparenz, nach welchen Kriterien Darlehen vergeben werden oder Versicherungstarife festgesetzt werden. "Die Beurteilung, ob im Einzelfall eine Diskriminierung wegen des Lebensalters vorliegt, wird hierdurch unmöglich."
Weitere Informationen:
Pressemitteilung der ADS
5 Jahre AGG – 5 Forderungen
Erstellt am: Dienstag 16. August 2011
Thema: Antidiskriminierung, Gleichstellung, Diversity,



