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Deutsche Stiftungen: Zu wenig Einsatz für Menschenrechte von LSBTI weltweit

Demonstrantin mit Megafon

Erste Demonstration in Südafrika für die Rechte von Lesben und Schwulen, 1990; Foto: Braxton University

Lesben, Schwule, Bi- und Intersexuelle sowie Transgender (LSBTI) sind aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität in vielen Teilen der Welt Gewalt, Armut und Krankheit ausgesetzt; sie werden verfolgt und ermordet. Für ihren Schutz wird von deutscher Seite immer noch zu wenig getan. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie, die vom Deutschen Institut für Menschenrechte zusammen mit der Dreilinden gGmbH vergangene Woche vorgestellt wurde.

Praktische Erfahrungen und umsetzbare Strategien der Unterstützung fehlen
Die staatliche deutsche Entwicklungszusammenarbeit habe die menschenrechtlich problematische Lage von „Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans- und Inter-Menschen“ (LSBTI) zwar erkannt und im Mai 2011 in ihrem Menschenrechtskonzept aufgegriffen. Doch nach wie vor werde bei Menschenrechtsverletzungen an LSBTI vor allem nach Sanktionen gerufen. Hingegen existierten wenig praktische Erfahrungen und umsetzbare Strategien, um die betroffenen Gruppen in ihren Ländern erfolgreich und nachhaltig zu fördern, lautet eine der Schlussfolgerungen der beiden AutorInnen der Studie Öffnet externen Link in neuem Fenster„Menschenrechte fördern! Deutsche Unterstützung für lesbische, schwule, bisexuelle, trans* und inter* Menschenrechtsarbeit im Globalen Süden und Osten“.

Im Einzelnen wird darin festgestellt, dass im vergangenen Jahr 17 deutsche Geber die Menschenrechte von LSBTI im Globalen Süden und Osten mit einer Gesamtsumme von 1.916.885 Euro gefördert hätten, wobei das meiste Geld von staatlichen Gebern bzw. aus Stiftungen gekommen sei. Am weitesten fortgeschritten sei die Einbeziehung von LSBTI in HIV/AIDS-Programme, während die Förderung von Unterstützungsangeboten, die sich direkt an LSBTI wenden, von Organisationsentwicklung und internationaler Vernetzung ausbaufähig sei.

Deutsche Stiftungen sollen Menschenrechtssituation von LSBTI stärker in den Blick nehmen

Das Deutsche Institut für Menschenrechte forderte anlässlich der Veröffentlichung der Studie einen systematischeren Einsatz für die Menschenrechte von LSBTI in Entwicklungs- und Transformationsländern. "Die universellen Menschenrechte stehen allen Menschen gleichermaßen zu und damit selbstverständlich auch Menschen, deren sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität den gesellschaftlichen Mehrheitsnormen nicht entspricht. Bislang gibt es jedoch kaum Beispiele und Strategien, wie ihre Rechte gefördert werden können", so Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte.

Ise Bosch, Geschäftsführerin der Dreilinden gGmbH - Gesellschaft für gemeinnütziges Privatkapital, und Mitherausgeberin der Studie, forderte die deutschen Stiftungen auf, die prekäre Menschenrechtssituation von LSBTI stärker in den Blick zu nehmen. "Lediglich neun von 16.500 deutschen Stiftungen fördern die Menschenrechte von LSBTI im Globalen Süden und Osten." Dies verwundere angesichts des großen Handlungsbedarfes zum Schutz von Menschen, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität in vielen Teilen der Welt durch Gewalt, Armut, Krankheit und gesellschaftliche Ausgrenzung besonders gefährdet seien.


AutorIn: Ulrike Helwerth

Erstellt am: Samstag 03. September 2011

Thema: Lesben, Schwule, Transgender, Menschenrechte,





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