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DGB und BDA: Regierung konterkariert mit dem Betreuungsgeld ihre eigenen Ziele
In seltener Einigkeit haben der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) das von der Bundesregierung geplante Betreuungsgeld abgelehnt. Es setze bildungs- und arbeitsmarktpolitisch die falschen Signale, teilten DGB-Chef Michael Sommer und BDA-Chef Dieter Hundt in einer gemeinsamen Erklärung mit.
Sommer und Hundt stellten klar, dass die Bundesregierung mit dem Betreuungsgeld ihre eigenen Ziele konterkariere: nämlich die Erwerbsbeteiligung von Frauen zu erhöhen, den beruflichen Wiedereinstieg zu erleichtern und den Frauenanteil in Führungspositionen zu steigern. Das Betreuungsgeld "schafft vielmehr einen Anreiz, dem Arbeitsmarkt fernzubleiben", so BDA und DGB. Einkommens- und Karrierechancen verschlechterten sich erheblich, wenn Eltern über längere Zeit nicht erwerbstätig seien. "Das kann nicht der politische Wille der Bundesregierung sein."
Bildungspolitisch kontraproduktiv
Sommer und Hundt halten das Betreuungsgeld aber auch bildungspolitisch für kontraproduktiv. Es sei unstrittig, dass die frühe Förderung von Kindern in einer Bildungseinrichtung von fundamentaler Bedeutung sei für ihre weiteren Bildungs- und Berufschancen. Umso wichtiger sei der quantitative und qualitative Ausbau der Kindertageseinrichtungen zu Bildungseinrichtungen. Statt Eltern zu subventionieren, die ihre Kinder nicht in öffentliche Bildungseinrichtungen schickten, müsse das Geld in die Betreuungsinfrastruktur investiert werden.
Schröder will sich am thüringischen Erziehungsgeld orientieren
Indes sagte Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung (FAS): "In den letzten Jahren ist ein sinnloser Kulturkampf um das Betreuungsgeld geführt worden. Den möchte ich durch eine zielführende Lösung beenden". Diese soll sich laut Schröder vor allem am thüringischen Modell orientieren, das es seit 2006 gibt. In Thüringen wird das Erziehungsgeld auch dann gezahlt, wenn das Kind bis zu fünf Stunden am Tag eine Kindertagesstätte besucht.
Erstellt am: Sonntag 04. Dezember 2011
Thema: Betreuungsgeld, Familienpolitik,



