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Ermäßigter Mehrwertsteuersatz für Familien gefordert
Produkte und Dienstleistungen für Kinder sollen weniger kosten. Das verlangt das Bündnis „7 Prozent für Kinder“ von der Bundesregierung, die gegenwärtig Vorschläge für eine systematische Neuordnung der Mehrwertsteuersätze erarbeiten lässt.
Der reduzierte Mehrwertsteuersatz für Kinderkleidung und -schuhe, Windeln und Schulessen wäre "ein starkes Zeichen für zukunftsorientierte Familienpolitik und ein klares Bekenntnis zur Familie", sagte Sven Iversen, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF), die gemeinsam mit einem Versandhandel für Kinderprodukte die Kampagne ins Leben gerufen hat. "Viele Branchen und Produkte werden durch den reduzierten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent unterstützt - Familien nicht", kritisiert Iversen. Der reduzierte Mehrwertsteuersatz gilt beispielsweise bei Hundefutter, Fahrten mit dem Sessellift, bei Hotelübernachtungen, für Blumen, Pralinen und Popcorn im Kino.
DF: 7 Prozent für Kinderprodukte des täglichen Bedarfs
Auch der Deutsche Frauenrat unterstützt das Bündnis: Zu unübersichtlich seien die derzeitigen Regelungen, heißt es in einem Beschluss der Mitgliederversammlung aus dem Jahr 2007. Deshalb müsse „unter dem Gesichtspunkt der Finanzierbarkeit geprüft werden, wo in Zukunft grundsätzlich der untere Mehrwertsteuersatz angewendet werden kann“. Nach Auffassung der Frauenlobby in Deutschland sollte der ermäßigte Mehrwertsteuersatz aber nur für typische Kleinkind- und Kinderprodukte des täglichen Bedarfs gelten.
DGB: Vor allem Unternehmen würden profitieren
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) sieht das anders – und beteiligt sich deshalb nicht an der Kampagne. Ein ermäßigter Steuersatz auf Produkte für Kinder sei kein wirksames Mittel gegen Kinderarmut und für die Entlastung von Familien, so der DGB. Denn von einer Senkung der Mehrwertsteuer profitierten weniger die VerbraucherInnen als die Unternehmen. Doch selbst wenn die Steuersenkungen einen Entlastungseffekt für Familien zur Folge hätten, würden vor allem jene Familien einen Nutzen daraus ziehen, die sich hochwertige und teure Produkte leisten können. Dagegen falle der Entlastungseffekt für einkommensschwache Familien, die zu billigen Produkten greifen müssen, nur gering aus. Statt einer Mehrwertsteuerermäßigung schlägt der DGB daher vor, dass die öffentliche Hand gezielt in den Ausbau "einer verlässlichen und qualitativ hervorragenden Kinderbetreuung für alle Kinder, in räumlich, sachlich und vor allem personell gut ausgestattete Schulen, Kinder- und Jugendzentren, Musikschulen, Sportstätten, Bibliotheken" investiert, heißt es in einer Stellungnahme des DGB.
Steuerermäßigung würde Familien um 950 Millionen Euro entlasten
Nach Angaben der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen gaben die deutschen Privathaushalte im vergangenen Jahr insgesamt 9,1 Milliarden Euro für Kinderbekleidung, Wäsche, Schuhe, Babybekleidung, Babyartikel und Spielwaren sowie für Pflegeprodukte für Babys und Kinder aus. In dem Betrag enthalten sind der AGF zufolge insgesamt rund 1,45 Milliarden Euro für die Mehrwertsteuer. Die Ersparnisse, die Familien bei einer Mehrwertsteuerermäßigung erzielten, beziffert die AGF auf bis zu 950 Millionen Euro. Beim Kauf einer Baby-Erstausstattung würden Familien rund 200 Euro, bei der Einschulung 40 Euro und beim Schulessen zwischen 15 und 30 Cent pro Essen sparen.
Weitere Informationen:
Die Kampagne im Internet:
www.7fuerkinder.de
Erstellt am: Dienstag 24. Mai 2011
Thema: Steuerpolitik, Familie, Armut,



