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Kopftuchverbote in Deutschland verletzen die Menschenrechte
Die Verbote religiöser Kleidung und Symbole für LehrerInnen und BeamtInnen in einigen Bundesländern diskriminieren gezielt muslimische Frauen, die ein Kopftuch tragen. Zu diesem Ergebnis kommt ein jüngster Bericht der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch.
Diskriminierung im Namen der Neutralität
Der Bericht „Diskriminierung im Namen der Neutralität“, der am 27. Februar in Berlin der Öffentlichkeit vorgestellt wurde, stützt sich auf umfangreiche Recherchen und die Befragung von 30 betroffenen Frauen. Er untersucht die Verbote aus dem Blickwinkel der Menschenrechte und beleuchtet ihre Auswirkungen auf das Leben muslimischer Lehrerinnen, von denen viele seit Jahren unterrichten. Aufgrund des Verbots wechselten einige Frauen den Beruf oder zogen ins Ausland, obwohl sie seit ihrer Geburt in Deutschland gelebt hatten.
„Diese Gesetze richten sich eindeutig gegen das Kopftuch. Sie zwingen Kopftuch tragende Frauen, sich entweder für ihren Beruf oder für ihren Glauben zu entscheiden“, so Holly Cartner, Leiterin der Abteilung Europa und Zentralasien von Human Rights Watch. „Die Regelungen diskriminieren sowohl auf der Grundlage des Geschlechts als auch der Religion und verletzen die Menschenrechte der Frauen.“
In der Hälfte der deutschen Bundesländer – Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und im Saarland – gelten Gesetze, die Lehrerinnen an staatlichen Schulen (in einigen Ländern auch anderen Beamtinnen) das Tragen des Kopftuchs im Dienst untersagen. Die Verordnungen wurden innerhalb der letzten fünf Jahre eingeführt, nachdem das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2003 entschieden hatte, dass Restriktionen religiöser Kleidung nur zulässig sind, wenn sie auf der Grundlage von Gesetzen erfolgen. In den übrigen acht Ländern gibt es keine vergleichbaren Einschränkungen.
Einige der Gesetze enthalten Ausnahmen für „christlich-abendländische“ Kulturtraditionen, keines richtet sich ausdrücklich gegen das Kopftuch. Aussagen aus Landtagsdebatten und die Begründungen der Gesetzentwürfen belegen jedoch, dass die Verbote auf das Kopftuch zielen. Zudem drehten sich die bisher gegen die Verbote angestrengten Gerichtsverfahren (das jüngste Urteil erging am 26. Januar 2009 in Baden-Württemberg) ausnahmslos um die Kopftuchfrage.
„Die Behauptung, die Restriktionen seien nicht diskriminierend, ist haltlos“, so Cartner. „In der Praxis treffen sie nur muslimische Frauen, die ein Kopftuch tragen.“
Human Rights Watch hat wiederholt Staaten wie Afghanistan, Saudi-Arabien und den Iran kritisiert, weil sie Frauen zum Tragen religiöser Kleidung zwingen. Doch Gesetze wie die der deutschen Länder, die Kopftuch tragende Frauen von Teilen des Arbeitsmarkts ausschließen, verletzen die gleichen internationalen Menschenrechtsstandards und schwächen wichtige Frauenrechte in ähnlicher Weise – insbesondere die Religionsfreiheit und die Rechte auf Selbstbestimmung, Privatsphäre und freie Meinungsäußerung.
Eine Form von Berufsverbot
Im Zuge der Recherchen für den Bericht wurden auch muslimische Frauen befragt, die persönlich von den Verboten betroffen waren. In den Gesprächen wurde deutlich, wie einschneidend die Verbote das Leben dieser Frauen verändern. Tatsächlich bedeuten die Gesetze der acht Länder, dass Frauen mit Kopftuch nicht mehr als Lehrerinnen arbeiten dürfen. In den Fällen, in denen sie der Aufforderung, das Kopftuch abzunehmen, nicht nachkamen, wurden Disziplinarmaßnahmen gegen sie verhängt.
Lehrerinnen, die auf das Tragen des Kopftuchs beharren und mit Rechtsmitteln scheitern, laufen Gefahr, ihre Stelle und ihren Beamtenstatus zu verlieren. Muslimische Referendarinnen finden nach erfolgreichem Abschluss ihrer Ausbildung keine Beschäftigung an staatlichen Schulen, solange sie nicht auf das Kopftuch verzichten.
Vertreter der Landesbehörden rechtfertigen die Verbote mit der Pflicht der LehrerInnen, die Neutralität der Schule in Religions- und Weltanschauungsfragen zu bewahren. Im Verhalten der betroffenen Lehrerinnen finden sich jedoch keinerlei Anzeichen dafür, dass sie die Pflicht verletzt haben. Die Verbote stützen sich vielmehr einzig auf die Annahme, dass das Tragen eines Kopftuchs an sich die staatliche Neutralität gefährdet.
„Menschen sollten nach ihrem Verhalten beurteilt werden, nicht auf der Grundlage von Ansichten, die man ihnen unterstellt, weil sie ein religiöses Symbol tragen“, so Cartner. „Wenn konkrete Bedenken über eine Person bestehen, sollte man dem Einzelfall angemessene, gewöhnliche Disziplinarmaßnahmen verhängen.“
Gefühl von Entfremdung und Ausgeschlossensein
Einige der betroffenen Lehrerinnen sagten im Gespräch mit Human Rights Watch, man habe ihre Angebote, alternative Kopfbedeckungen wie Hüte oder auf andere Arten gebundene Tücher zu tragen, abgelehnt. Obwohl die Frauen viele Jahre ihres Lebens ins Studium und in den Ausbau ihrer Qualifikationen investiert hatten, zogen manche von ihnen aufgrund der Verbote in ein anderes Bundesland oder ins Ausland. Andere sahen sich gezwungen, auf das Kopftuch zu verzichten, um ihren Arbeitsplatz nicht zu verlieren. Diese Frauen fühlen sich entfremdet und ausgeschlossen, obwohl sie seit ihrer Geburt in Deutschland leben.
Befürworter der Kopftuchverbote behaupten häufig, die Verbote schützten Frauen vor Unterdrückung und gäben ihnen mehr Freiheit. Alle von Human Rights Watch befragten Frauen erklärten jedoch, sie hätten sich aus freiem Willen für das Kopftuch entschieden. Selbst Frauen, die als Lehrerinnen arbeiten und zum Tragen des Kopftuchs gedrängt werden, lassen sich nicht vor Unterdrückung schützen, indem man sie vom Lehrerberuf ausschließt. Einige Betroffene betonten, die Verbote hätten ihnen nicht mehr Freiheit gegeben, sondern ihre soziale Lage verschlechtert. Ein Frau meinte dazu: „Solange wir in den Schulen nur geputzt haben, hatte niemand ein Problem mit dem Kopftuch.“
Human Rights Watch ruft die Landesregierungen auf, die Gesetze zum Verbot religiöser Kleidung und Symbole zu überprüfen und zurückzunehmen und ihre Gesetzgebung in volle Übereinstimmung mit internationalen Menschenrechtsstandards bringen. Die Länder sollten insbesondere dafür sorgen, dass ihre Bestimmungen nicht nach Geschlecht oder Religion diskriminieren und dass sie die Religionsfreiheit und die freie Meinungsäußerung achten.
Quelle: Human Rights Watch, www.hrw.org
Der komplette Bericht als Download (deutsch)
Erstellt am: Freitag 27. Februar 2009
Thema: Menschenrechte, Migration



