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Silikonskandal: Kassen tragen Kosten für Entfernung von Brustimplantaten

Nana, Skulptur der französischen Künstlerin Niki de Saint Phalle

Klicker/www.pixelio.de

Die Bundesregierung schließt Konsequenzen aus dem Skandal fehlerhafter Brustimplantate nicht aus. Dabei will sie ihr Augenmerk auf strengere Kontrollen von Medizinprodukten richten, erklärte die Regierung am 18. Januar im Gesundheitsausschuss.

Auch wurde die Frage eörtert, ob betroffene Frauen die Explantation selbst bezahlen müssten. Nach den Worten der Regierung
übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die Entfernung von Brustimplantaten, sofern von diesen eine Gesundheitsgefährdung ausgeht. Eine solche Gesundheitsgefährdung liegt nach Empfehlung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bei den entsprechenden Produkten der französischen Firma Poly Implant Prothèse sowie des niederländischen Herstellers Rofil Medical vor.

Schönheits-OP: Betroffene müssen mitbezahlen
Ob die Kosten für die Implantatentnahme von den Kassen übernommen werden, soll nicht davon abhängen, ob die Implantation aus medizinischen Gründen oder als Schönheitsoperation durchgeführt worden war. Gleichwohl machte die Regierung deutlich, dass die Krankenkassen die Betroffenen nach dem Fünften Sozialgesetzbuch in angemessener Höhe an den Kosten zu beteiligen haben, wenn die Implantation nicht aus medizinischen Gründen erfolgt ist.

Je länger ein Implantat getragen wird, desto gefährlicher

Das BfArM bekräftigte vor dem Gesundheitsausschuss die Empfehlung, Brustimplantate der beiden Firmen aus Frankreich und den Niederlanden entfernen zu lassen - und zwar unabhängig davon, ob das Implantat offensichtlich beschädigt ist oder nicht. Auch bei intaktem Material könne Silikon ins Brustgewebe eindringen und zu erheblichen gesundheitlichen Gefährdungen führen, erläuterte das BfArM. Dabei gelte: Je länger ein solches Implantat getragen werde, desto größer sei die Gefahr. Das BfArM führte weiter aus, dass eine gesicherte Zahl der in Deutschland betroffenen Frauen nicht vor Mitte Februar vorliegen werde.


AutorIn: Nathalie Sopacua

Erstellt am: Donnerstag 19. Januar 2012

Thema: Frauengesundheit, Gesundheitspolitik,





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