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Zu wenig differenziert und offen diskriminierend
Für die Anhörung zum geplanten Gendiagnostikgesetz am 21. Januar 2009 im Bundestag hat der Deutsche Frauenrat seine Stellungnahme vorgelegt.
Darin wird u. a. kritisiert, dass der Entwurf der Bundesregierung keine konsequente Abgrenzung vornehme zwischen einer "diagnostischen genetischen Untersuchung", die Fakten erhebt und einer "prädikativen genetischen Untersuchung", die Prognosen über mögliche Krankheitsentwicklungen zulässt. Differenzierte Anforderungen an genetische Beratung würden damit erschwert, wenn nicht gar unmöglich gemacht, heißt es in der Stellungnahme des DF.
Benachteiligungsverbote
Als "offen diskriminierend" und rechtlich unzulässig lehnt der Deutsche Frauenrat eine geplante Ausnahmeregelung ab, die Versicherungsträgern ab einer bestimmten Leistungshöhe erlauben will, Informationen über die Ergebnisse genetischer Untersuchungen von Versicherten sowohl vor als auch nach Abschluss eines Versicherungsvertrages abzurufen.
Arztvorbehalt
Unter "Arztvorbehalt" schließt sich der Deutsche Frauenrat dem Deutschen Hebammenverband und dem Bundesrat an. Er fordert für den Bereich des "Neugeborenenscreenings", dass Hebammen diese seit Jahren von ihnen vorgenommenen Untersuchungen weiterhin durchführen dürfen.
Stellungnahme des Deutschen Frauenrates zum Gesetzentwurf der Bundesregierung
Gesetzentwurf der Bundesregierung über genetische Untersuchungen bei Menschen (GenDG)
Erstellt am: Dienstag 20. Januar 2009
Thema: Gesundheit , Bioethik,



