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Equal Pay Day (Teil 2) - Opposition verlangt gesetzliche Regelungen

Frank-Walter Steinmeier spricht auf der Kundgebung des  Equal Pay Day 2011

Der SPD-Fraktionsvorsitzende Frank-Walter Steinmeier spricht auf der Kundgebung des Deutschen Frauenrates, rechts: Astrid Hollmann, stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Frauenrates, Foto: Jan Brenner

Opposition und Gewerkschaften haben zum Equal Pay Day am 25. März ihre Forderung nach einem Gesetz zur Durchsetzung der Entgeltgleichheit bekräftigt.

ASF: Wer klagt, verliert womöglich den Job
Die SPD will dem Gender Pay Gap in Deutschland mit einem Entgeltgleichheitsgesetz auf den Leib rücken. Die Fraktion im Bundestag hat deshalb am 24. März Öffnet externen Link in neuem FensterEckpunkte für ein solches Gesetz beschlossen. Derzeit müsste jede einzelne Frau gleiches Entgelt in der Praxis selbst einklagen, moniert die SPD-Fraktion. "Wer nicht geklagt hat, bekommt weniger Geld, und wer klagt, verliert möglicherweise den Job. So kann Entgeltgleichheit nicht durchgesetzt werden", sagte die Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF), Elke Ferner.

So wenig Staat wie möglich
Den Eckpunkten zufolge sollen die Unternehmen zu regelmäßigen Entgeltberichten verpflichtet werden, die wiederum von der Antidiskriminierungsstelle auf etwaige Lohndiskriminierung hin überprüft werden sollen. Bei Verdachtsmomenten müsse eine zweite, detaillierte Prüfung durch Tarifvertragsparteien, Betriebs- oder Personalräte oder Antidiskriminierungsverbände vorgenommen werden. Bleibt ein Unternehmen untätig, soll es nach dem Willen der SPD-Fraktion entsprechend sanktioniert werden. "Unser Vorschlag für ein Gesetz sieht verbindliche Verfahren vor. Dabei folgen wir der Philosophie: Soviel Verantwortung für die betrieblichen Akteure wie nötig, so wenig Staat wie möglich", sagte Caren Marks, frauenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion.

Flankierend will die SPD einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn einführen. "Davon profitieren insbesondere die Frauen, denn sie stellen den Löwenanteil der Beschäftigten im Niedriglohnsektor", so Ferner.

Die Linke: Wo ein Wille ist, kann Entgeltungleichheit bekämpft werden
Schon im März vergangenen Jahres hatte Die Linke. Öffnet externen Link in neuem FensterEckpunkte für eine gesetzliche Regelung vorgelegt. „Die Hauptursachen sind bekannt: ein Tarifvertragssystem, das sogenannte 'Frauenberufe' im sozialen und Dienstleistungsbereich schlechter einstuft als Jobs im technischen Bereich, erzwungene Teilzeitarbeit wegen fehlender Kinderbetreuung und das Fehlen eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns. Das sind Ursachen, die mit dem entsprechenden politischen Willen beseitigt werden können", erklärte Cornelia Möhring, frauenpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke, zum diesjährigen Equal Pay Day.

Grüne verlangen Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft
Eine gesetzliche Regelung halten ebenso die Grünen für unabdingbar: Freiwillige Maßnahmen und alle Appelle hätten bisher nichts gebracht, so die frauenpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Monika Lazar. "Daher fordern wir ein Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft." Und wie die SPD-Fraktion auch halten die Grünen noch weitere Schritte für erforderlich: „Wir brauchen einen flächendeckenden Mindestlohn, von dem vor allem Frauen profitieren. Außerdem wollen wir mehr branchenspezifische Mindestlöhne und mehr allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge.“

ver.di: Entgeltgleichheitsgesetz auch zur Eindämmung prekärer Beschäftigung
Gleiche Bezahlung für gleiche und gleichwertige Arbeit will auch die die stellvertretende Vorsitzende der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Margret Mönig-Raane, mit einem Gesetz erreichen. "Daher fordern wir eine gesetzliche Regelung, die die Überprüfung von Entgeltunterschieden, die Ermittlung der Ursachen für diese Unterschiede und deren Beseitigung verbindlich und zeitnah einfordert."

Ein solches Gesetz helfe auch, prekäre Beschäftigung einzudämmen. Da Minijobs in vielen Fällen nur befristet vergeben würden, könnten Beschäftigte ihren Anspruch gegen den Arbeitgeber kaum geltend zu machen, ohne ihre Weiterbeschäftigung zu riskieren. Ein Entgeltgleichheitsgesetz würde dafür sorgen, dass diese Missstände von einer offiziellen Stelle offen gelegt würden und die Interessenvertretungen in den Betrieben eine Handhabe zur Beseitigung des Problems erhielten, sagte Mönig-Raane.

Lesen Sie auch: Öffnet externen Link in neuem FensterEqual Pay Day (Teil 1): Der männliche Alleinverdiener hat ausgedient


AutorIn: Nathalie Sopacua

Erstellt am: Freitag 25. März 2011

Thema: Entgeltgleichheit,





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