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Genitalverstümmelung: Kassen sollen Behandlung von Betroffenen bezahlen
In Deutschland leben schätzungsweise etwa 23.000 Frauen und Mädchen, die Opfer von FGM (female genital mutilation) wurden oder davon bedroht sind. Dennoch ist weibliche Genitalverstümmelung nicht im medizinischen Diagnoseschlüssel enthalten. Die Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes (TDF) sowie das Familienplanungszentrum Balance haben deshalb mit einer Unterschriftenaktion das Bundesgesundheitsministerium aufgefordert, dieses Problem umgehend zu lösen.
Nicht erfasst: FGM-Opfer, die ohne Papiere in Deutschland leben
Die Opferzahlen beruhen auf Berechnungen von TDF und gelten für die Frauenrechtsorganisation als eine untere Grenze, denn es müsse in Betracht gezogen werden, "dass in Deutschland lebende Mädchen und Frauen aus afrikanischen Ländern ohne Papiere in den Statistiken nicht erfasst sind und auch diejenigen Mädchen und Frauen aus FGM-Verbreitungsländern nicht erfasst werden, die bereits über die deutsche Staatsbürgerschaft verfügen - was nicht ausschließt, dass sie betroffen oder gefährdet sind,“ heißt es bei TDF.
Oft weigern sich Kassen, die Kosten zu übernehmen
Doch obwohl derart viele Frauen Opfer von FGM sind oder zu werden drohen, ist weibliche Genitalverstümmelung in Deutschland bislang nicht in den medizinischen Diagnoseschlüssel aufgenommen worden. Immer wieder hätten sich Krankenkassen in der Vergangenheit geweigert, die Kosten für umfassende Beratungsgespräche und notwendige medizinische Behandlungen zu übernehmen, weil die Behandlung nicht im Abrechnungsverzeichnis der Kassen vorgesehen sei, kritisieren die Initiatorinnen der Kampagne. Neben der medizinischen Verbesserung der Situation von FGM-Opfern diene die Aufnahme in den Diagnoseschlüssel aber auch noch einem anderen Zweck: So könne auch die Zahl der betroffenen Frauen, die aufgrund dieses folgenreichen Gewaltaktes medizinische Unterstützung benötigen, erfasst werden.
"Wir fordern Gesundheitsminister Bahr auf, sich diesem wichtigen Anliegen umgehend anzunehmen", so Irmingard Schewe-Gerigk, TDF-Vorstandsvorsitzende. "Die Nöte der Frauen müssen endlich ernst genommen werden. Es kann nicht sein, dass sie medizinische Behandlungen selbst bezahlen müssen!"
GKV: Ästhetische Eingriffe werden nicht übernommen
Wie der Sprecher des GKV-Spitzenverbandes, Florian Lanz, gegenüber der Ärzte-Zeitung einräumte, sei Genitalverstümmelung derzeit in der Tat kein Krankheitsbild. Die Behandlung der daraus resultierenden medizinischen Schäden und notwendige Psychotherapien würden aber durchaus von den Kassen bezahlt. "Was in der Regel eher nicht von den Kassen übernommen wird, sind ästhetische Eingriffe."
Bahr schickte Ministerialrat zur Unterschriftenübergabe
21.000 Menschen in Deutschland haben sich dem Anliegen von TDF und Balance angeschlossen und den Appell unterzeichnet. Der Unterschriftenübergabe vor dem Bundesgesundheitsministerium fern blieb Hausherr Daniel Bahr. An seiner statt nahm Ministerialrat Robert Schüßler die Unterschriften entgegen.
FGM-Folgen ein Leben lang spürbar
Bei der weiblichen Genitalverstümmelung werden die äußeren weiblichen Geschlechtsorgane teilweise oder ganz entfernt. Die Praxis wird traditionellerweise von Beschneiderinnen mit Messern, Rasierklingen oder anderen scharfen Gegenständen vorgenommen.
Die betroffenen Mädchen und Frauen müssen die Verstümmelung meist ohne Narkose und unter unhygienischen Bedingungen ertragen. Neben den physischen Gefahren durch Infektionen, lebenslangen Schmerzen im Genitalbereich, Inkontinenz und Zysten, kann FGM lebensbedrohliche Blutungen oder Komplikationen bei der Geburt von Kindern zur Folge haben. Viele Betroffene erleben den Eingriff als traumatisch – mit den entsprechenden psychischen Langzeitfolgen.
Erstellt am: Samstag 27. August 2011
Thema: Genitalverstümmelung, Frauengesundheit, Gewalt, Frauenrechte,



