Informationen
Finanzierung von Frauenhäusern weiterhin unklar
Der Bundestagsausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat in seiner Sitzung am 5. Mai drei Anträge der Oppositionsfraktionen zur langfristigen Absicherung von Frauenhäusern abgelehnt.
Kompetenzen ungeklärt
Die CDU/CSU-Fraktion verwies darauf, dass die Bundesfinanzierung von Frauenhäusern derzeit noch geprüft werde: Der Opposition sagte die Union zu: "Wir möchten in der Sache weiterkommen und bieten den Oppositionsfraktionen deshalb auch unsere Zusammenarbeit an." Unklar ist darüber hinaus, welches Ministerium, das Bundesfamilien- oder das Bundesarbeitsministerium, für diesen Bereich zuständig ist. Hier sei eine Überprüfung der Kompetenzen nötig, sagte die Fraktion.
SPD: Abschaffung der Tagessatzfinanzierung
Für eine langfristige Sicherung der Frauenhäuser in Deutschland hatte die SPD-Fraktion in ihrem Antrag (17/1409) von der Bundesregierung verlangt, bei den Ländern auf ein einheitliches Vorgehen bei der Finanzierung von Frauenhäusern hinzuwirken.
Immer noch seien Frauenhäuser eine freiwillige Leistung der Kommunen und damit als erste von der Streichung bedroht. ”34 Jahre nach Gründung des ersten Frauenhauses stehen wir an dem selben Punkt wie damals, nämlich vor der Frage, wie finanzieren wir die Frauenhäuser, wenn die Kommunen in haushaltspolitischen Notlagen sind“, heißt es im Antrag der SPD-Fraktion.
Die Fraktion wollte deshalb eine institutionelle Förderung von Frauenhäusern und die Abschaffung der Tagessatzfinanzierung durchsetzen, da viele Leistungen der Frauenhäuser über Tagessätze nicht abgegolten würden. Die Regierungsfraktionen lehnten den Antrag ab, die Fraktion Die Linke enthielt sich.
Die Linke: Der politische Wille fehlt
Für eine bundeseinheitliche Finanzierung sprach sich auch die Linksfraktion in einem eigenen Antrag (17/243) aus. ”Es kann eine bundeseinheitliche Finanzierung geben, wenn der politische Wille da ist“, stellte die Fraktion fest. Gegen den Antrag der Linksfraktion stimmten Union und FDP, SPD und Bündnis 90/ Die Grünen enthielten sich der Stimmen.
Grüne: unbürokratische und kostenloser Zugang zum Frauenhaus
Im Unterschied zu den Fraktionen der SPD und der Linken sieht der Antrag (17/259) der Grünen-Fraktion nicht zwangsläufig eine bundeseinheitliche Finanzierung vor. Nötig sei aber, dass der Bund mit den Ländern Gespräche über eine langfristige Finanzierung führe, hieß es aus der Fraktion.
Die Grünen forderten zudem, die Situation von Migrantinnen, Frauen mit Behinderungen und Bezieherinnen von Sozialleistungen künftig stärker zu berücksichtigen. Jede betroffene Frau solle unbürokratisch und kostenlos einen Zugang zum Frauenhaus erhalten. Der Antrag wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen abgelehnt.
FDP: Daten zu Frauenhäusern abwarten
Auch die FDP-Fraktion betonte ihre grundsätzliche Sympathie für die Anträge. Diese würden jedoch zum falschen Zeitpunkt kommen, da derzeit nicht nur die Bundeszuständigkeit geprüft werde, sondern auch der Bericht zur Lage der Frauenhäuser abgewartet werden müsse, bevor weitere Schritte unternommen werden könnten.
Erstellt am: Freitag 07. Mai 2010
Thema: Häusliche Gewalt, Frauenhäuser, Bundestag



