Inhalt Navigation Servicespalte


RSS | Drucken | Hilfe | Schriftgröße: A A A


Sie sind hier :  Start  /   Infopool  /   Informationen

Ich frage mich manchmal, ob Männer und Frauen wirklich zueinander passen. Vielleicht sollten sie einfach nebeneinander wohnen und sich nur ab und zu besuchen.

(Katherine Hepburn, 1907-2003, amerikanische Schauspielerin)

Weitere Meldungen

DF: Neuer Terminkalender [neu]

Mehr Informationen und Service möchte der Deutsche Frauenrat auch auf seiner Website bieten....

Unsere Zeitschrift

Die neueste Ausgabe mit ausgewählten Beiträgen.

2/2012 Care-Ökonomie

Wen kümmert's, wer sich kümmert?

Ein paar grüne Gummihandschuhe mit verziertem Bündchen

Ihre Einzelheftbestellung


Informationen

Kein Vorrang für leibliche Elternschaft

Plakat für den CSD in Rhein-Neckar 2009

Plakat für den CSD in Rhein-Neckar 2009

Bundesverfassungsgericht bestätigt Adoptionsrecht für Lesben und Schwule.

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Richtervorlage des Amtsgerichts Schweinfurt zur verfassungsrechtlichen Überprüfung der Stiefkindadoption für Eingetragene Lebenspartner zurückgewiesen.

Kein Verstoß gegen Artikel 6 Grundgesetz 

Das Gericht sieht in dem Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Eltern keinen Verstoß gegen das Grundgesetz. Die in Artikel 6 GG geschützte Elternstellung zu einem Kind werde nicht allein durch die Abstammung, sondern auch aufgrund der sozial-familiären Verantwortungsgemeinschaft vermittelt. Soziale und leibliche Elternschaften sind gleichberechtigt zu betrachten, das hat das Gericht auch in anderen Entscheidungen wiederholt betont.

Familienverständnis im Wandel

Das Gericht hat die Richtervorlage zum Anlass genommen, zu verdeutlichen, dass die ständige Rechtsprechung zur Rechtsstellung von nicht-leiblichen Eltern selbstverständlich auch für homosexuelle Eltern gilt. Zudem verweist es darauf, dass die Interpretation von Artikel 6 GG durch das sich wandelnden Familienverständnis bestimmt werde. Die Entscheidung stellt klar:
Der Schutz von Artikel 6 gilt selbstverständlich auch für die soziale Elternschaft von Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern.

Positive Stellungnahme für Lesben und Schwule

Als einer der ersten hat der Lesben- und Schwulenverband Deutschlands (LSVD) die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes begrüßt. Deren Sprecher Manfred Bruns sagte: "Der Beschluss ist eine eindeutig positive Stellungnahme zu den Debatten um das Adoptionsrecht für Lesben und Schwule."

Öffnet externen Link in neuem FensterDie Entscheidung des Bundesverfassungsgericht im vollen Wortlaut


AutorIn: Ulrike Helwerth

Erstellt am: Montag 24. August 2009

Thema: Gleichstellungspolitik, Antidiskriminierung, Lesben, Adoption, Regenbogenfamilien





DF-Internet: Suche

Die Suche erfolgt im Infopool des DF.

detailierte Suche...

DF-Newsletter: Abo

Informiert bleiben: der DF-Newsletter.

DF-Presseverteiler: Abo

Informiert bleiben: der DF-Presseverteiler.

DF-Quick Link

Bitte geben Sie hier Ihren Quick Link-Code ein.

Was sind Quick Links?


Deutscher Frauenrat
Lobby der Frauen - Bundesvereinigung von Frauenverbänden und gemischter Verbände in Deutschland e.V.

Axel-Springer-Str. 54a, 10117 Berlin | Tel. 030 - 204569-0 | Fax 030 - 204569-44 | www.frauenrat.de


zum Seitenanfang